Hallo,
ich habe einer Firma, die mir Spam gesendet hat, ein Auskunftsersuchen nach 34 BDSG gesendet, das ignoriert wurde. Ich habe mich vor über zwei Monaten dann an das zuständige Landesamt für Datenschutz gewendet, jedoch bis auf eine Eingangsbestätigung auch nichts weiter gehört.
Ich will nun mein Auskunftsverlangen gerichtlich durchsetzen und habe hierzu zwei Fragen.
Zuerst weiß ich nicht, an welches Gericht ich mich wenden muss. Kann ich die Klage einfach an das Amtsgericht, das an der Adresse im Impressum liegt, senden?
Außerdem weiß ich nicht, ob hier Anwaltszwang besteht. Eine Google-Suche hat mir leider nicht weitergeholfen.
Vielen Dank,
schwuppdiwupp
Auskunftsklage wegen 34 BDSG
22. Mai 2016
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Frage vom 22. Mai 2016 | 14:16
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftsklage wegen 34 BDSG
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#1
Antwort vom 22. Mai 2016 | 17:51
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Auch bei solchen Verfahren rate ich zu einem Anwalt. Man fällt leider schnell selber auf Formulierungen der Gegner-Anwälte herein und kann sich dann selber Steine in den Weg legen. Du kannst deinen Spam-Fall auch gerne im Forum des Antispam e.V. vorstellen. http://www.antispam-ev.de/forum/index.php
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