Hallo und guten Tag,
Woher und auf welchem Wege bekomme ich Auskunft, ob mein erwachsener Sohn (der studiert und von mir Unterhalt bezieht) sich von seinem neuen Stiefvater hat adoptieren lassen? Ich habe diese Vermutung nicht zuletzt, weil er den Namen seines jetzigen Stiefvaters angenommen hat. Am einfachsten wäre natürlich die direkte Nachfrage, aber da bekomme ich erfahrungsgemäß nicht die Wahrheit - traurig, aber wahr.
Danke für eine Antwort
Auskunft. zu Adoption eines erwachsenen Kindes
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
gute Frage! Woher weißt Du, dass er den neuen Nachnamen trägt?
Jojo
... weil ich Unterhalt bezahle. Die Ausbildungsbescheinigung war auf den neuen Namen ausgestellt.
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Na, das ist doch fein?
Wenn die Ausbildungsbescheinigung einem anderen gehört, nämlich nicht Pitter x , sondern Pitter y, dann ist es nicht dein "unterhalstberechtigter" Sohn. (vielleicht haben sich die "Aussteller" vertippt? )
Dann brauchst Du ja dieser Person keinen Unterhalt mehr zahlen. (mal ganz einfach gesagt.)
Hallo,
quote:
Erwachsenenadoption [Bearbeiten]
Die Adoption von Erwachsenen durch Erwachsene (§ 1767 ) ist üblicherweise keine Volladoption, insbesondere entfallen nicht die Bindungen zur leiblichen Familie (§ 1770 ). Damit wird beispielsweise ein Ablegen von Unterhaltsverpflichtungen o. ä. verhindert.
aus <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption#Erwachsenenadoption">Wikipedia</a>
Sollte der Sohn also tatsächlich nach Erwachsenenrecht adoptiert sein, bleibst du weiter unterhaltspflichtig.
Die *Empfehlung* von @Jojo ist damit wohl eher als *Anekdote* zu verstehen
Grüße
Du solltest doch mal deinen Sohn fragen, warum er den Nachnamen seines Stiefvaters traegt.
Wenn die Mutter wieder heiratet, koennen ihre Kinder unter gewissen Voraussetzungen auch den Nachnamen des neuen Partners annehmen (auch ohne Adoption!)
Das haengt auch u.a. davon ab, wann die Mutter geheiratet hat (es gibt da Fristen)
--- editiert vom Admin
@Helmut
** und dann sie nach der Adoption immer noch berechtigt. **
Yepp, genau wie der leibliche Elternteil gegenbenenfalls
Grüße
Hallo mabetri
Bei einer Adoption bekommst du doch normalerweise ein Schreiben damit du deine Meinung äußern kannst. Also Stellungnahme.
Aber verhindern kannst du es nicht, wenn es der Wunsch deines Sohnes ist.
Lg Schnuffi
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