Auskunft. zu Adoption eines erwachsenen Kindes

9. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mb-labs@online.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft. zu Adoption eines erwachsenen Kindes


Hallo und guten Tag,

Woher und auf welchem Wege bekomme ich Auskunft, ob mein erwachsener Sohn (der studiert und von mir Unterhalt bezieht) sich von seinem neuen Stiefvater hat adoptieren lassen? Ich habe diese Vermutung nicht zuletzt, weil er den Namen seines jetzigen Stiefvaters angenommen hat. Am einfachsten wäre natürlich die direkte Nachfrage, aber da bekomme ich erfahrungsgemäß nicht die Wahrheit - traurig, aber wahr.
Danke für eine Antwort

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

gute Frage! Woher weißt Du, dass er den neuen Nachnamen trägt?



Jojo

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#2
 Von 
mb-labs@online.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

... weil ich Unterhalt bezahle. Die Ausbildungsbescheinigung war auf den neuen Namen ausgestellt.

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#3
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Na, das ist doch fein?

Wenn die Ausbildungsbescheinigung einem anderen gehört, nämlich nicht Pitter x , sondern Pitter y, dann ist es nicht dein "unterhalstberechtigter" Sohn. (vielleicht haben sich die "Aussteller" vertippt? )

Dann brauchst Du ja dieser Person keinen Unterhalt mehr zahlen. (mal ganz einfach gesagt.)

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#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo,

quote:
Erwachsenenadoption [Bearbeiten]

Die Adoption von Erwachsenen durch Erwachsene (§ 1767 ) ist üblicherweise keine Volladoption, insbesondere entfallen nicht die Bindungen zur leiblichen Familie (§ 1770 ). Damit wird beispielsweise ein Ablegen von Unterhaltsverpflichtungen o. ä. verhindert.


aus <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption#Erwachsenenadoption">Wikipedia</a>

Sollte der Sohn also tatsächlich nach Erwachsenenrecht adoptiert sein, bleibst du weiter unterhaltspflichtig.

Die *Empfehlung* von @Jojo ist damit wohl eher als *Anekdote* zu verstehen ;)


Grüße

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#5
 Von 
Sudoku
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

Du solltest doch mal deinen Sohn fragen, warum er den Nachnamen seines Stiefvaters traegt.

Wenn die Mutter wieder heiratet, koennen ihre Kinder unter gewissen Voraussetzungen auch den Nachnamen des neuen Partners annehmen (auch ohne Adoption!)
Das haengt auch u.a. davon ab, wann die Mutter geheiratet hat (es gibt da Fristen)

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#6
 Von 
guest-12331.03.2009 13:48:59
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

@Helmut

** und dann sie nach der Adoption immer noch berechtigt. **

Yepp, genau wie der leibliche Elternteil gegenbenenfalls ;)


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo mabetri
Bei einer Adoption bekommst du doch normalerweise ein Schreiben damit du deine Meinung äußern kannst. Also Stellungnahme.

Aber verhindern kannst du es nicht, wenn es der Wunsch deines Sohnes ist.

Lg Schnuffi

-----------------
"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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