Auskunft über Erbe / Erbmasse / Schulden / Vermögen

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb432069-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Auskunft über Erbe / Erbmasse / Schulden / Vermögen

der Opa meiner Frau ist verstorben und dessen Kinder schlagen das Erbe aus, da sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater haben. Die Erbfolge greift nun auf die Enkel über. Da meine Frau auch nur sporadisch Kontakt hatte und ihn auch nie wirklich kennengelernt hat, hat sie auch keinerlei Informationen.

Leider weiß keines der leiblichen Kinder über die Verhältnisse Bescheid, weder Vermögen, Schulden etc.

Wie kommen wir bzw meine Frau an eine Auskunft oder Informationen über die Erbmasse, Vermögen, Schulden usw.?

Wer kann uns weiterhelfen? Soll sie auch das Erbe ausschlagen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wie kommen wir bzw meine Frau an eine Auskunft oder Informationen über die Erbmasse, Vermögen, Schulden usw.? Gar nicht - die Katze wird im Sack gekauft, bzw. eben nicht gekauft.
Soll sie auch das Erbe ausschlagen? Das ist hier kein Hellseherforum. Die Annahme eines überschuldeten Erbes ist aber weniger gefährlich, als man denkt - es gibt da Dinge wie z. B. die Nachlaßinsolvenz, die zumindest das eigene Vermögen sichern. Aber ob der Opa nun verschuldet war oder nicht - das kann hier ja nun keiner wissen. Und ob er z. B. Haus und Grundstück besaß - das wird die Verwandschaft doch wohl wissen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb432069-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Infos, allerdings ist es in der Tat so, dass niemand, auch die Kinder, nichts über die Verhältnisse wissen, ob Vermögen, Schulden, Haus oder Grundstück da ist, da seit über 20 Jahren kein Kontakt mehr besteht...hört sich doof an ist aber so. Das heißt also mit der Nachlassinsolvenz werden die Schulden, wenn vorhanden, mit dem Vermögen, wenn vorhanden, getilgt und meine Frau hätte keinerlei Verpflichtungen mehr, die sie mit ihrem/unserem Vermögen, Einkommen nachkommen müsste!?

Es ist richtig man kauft die Katze im Sack und das ist das Problem, dass meine Frau zu viel Angst hat das Erbe anzunehmen, weil auch Verbindlichkeiten da sein können und sie/wir auf diesen sitzen bleiben. Das Nachlassgericht gibt erst Auskunft wenn man das Erbe antritt oder gibt es noch eine andere Möglichkeit außer der Nichtswisser der Verwandtschaft?

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Das Nachlassgericht gibt erst Auskunft wenn man das Erbe antrit

...wobei das NG keine Information über die Höhe des NG hat.
Zitat:
t oder gibt es noch eine andere Möglichkeit außer der Nichtswisser der Verwandtschaft?

Nein, die gibt es nicht. Auskunft z.B. bei Banken erhält man nur mit einem Erbnachweis, wenn man diesen hat, hat man auch das Erbe angenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb432069-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Auch hier danke für die Infos.

Ist das so richtig wie ich das mit der Nachlassinsolvenz verstanden habe?

Würde bedeuten das Risiko ist "relativ" gering, das Erbe antreten, wenn Verbindlichkeiten existieren, da man dann in die Nachlassinsolvenz gehen kann ohne sich selbst zu schaden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Würde bedeuten das Risiko ist "relativ" gering, das Erbe antreten, wenn Verbindlichkeiten existieren, da man dann in die Nachlassinsolvenz gehen kann ohne sich selbst zu schaden? Ja, wobei eine Nachlaßinsolvenz vermutlich Zeit und Nerven kostet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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