Auskunft nach §34BDSG

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Silversurfer1972
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft nach §34BDSG

Hallo zusammen,
habe mal bei einem sog. Wirtschaftsunternehmen meine Daten angefragt (sogar nach einem Musterbrief des Verbraucherschutzes). Jetzt hatte man mir geantwortet das ich nur gegen zusendung einer Kopie meines Persos oder meines Reisepasses Auskunft bekommen könnte. Ist Grundsätzlich kein Problem, aber dürfen diese Unternehmen das zwingend verlangen ?
Ein anderes Unternehmen hat dies nicht verlangt......

Freue mich auf Eure Antworten.

Silver

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Also ich an Ihrer Stelle würde mich freuen, wenn dass Unternehmen den Datenschutz derart ernst nimmt, dass es sich zuerst eine Ausweiskopie vorlegen lässt. Auch sehe ich keinen Grund, weswegen so etwas nicht erlaubt sein sollte, denn der Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG steht ja nur dem Betroffenen zu. Sie müssen also im Zweifel ohnehin nachweisen, dass Sie der Betroffene sind und nicht irgendein anderer Nicht-Betroffener.

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