Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1513 Aufrufe

Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz

Hallo,
ich bin 16 Jahre alt, besuche die Stufe 11 eines Gymnasiums und arbeite am Wochenende und in den Ferien als Aushilfe in einer Tankstelle.
Leider hält sich mein Arbeitgeber nicht so ganz an die Gesetze. Heute bespielsweise habe ich 7 Stunden gearbeitet, aber nur eine Pause von 15 Minuten gehabt, und auch das waren keine ganzen 15 Minuten. Zudem kommt, dass mir automatisch eine halbe Stunde Pause durch den Computer abgezogen wird. So dass ich im endeffekt also auch noch um 15 Minuten betrogen werde. Dies habe ich meinem Chef gesagt und darum gebeten, dass er mir zumindest die fehlende Pause als Zeit gutschreibt. Sein Kommentar darauf war lediglich, ob es denn schlimm sei, dass ich die Pause nicht gehabt hätte. Das fand ich eine absolute Frechheit!
Da sich auch das Arbeitsklima in dem Betrieb verschlechter hat, würde ich gerne kündigen und meinen Chef anschließend deshalb anzeigen. Also das heute war kein Einzelfall! Mir wird oft Pause abgezogen, die ich nicht erhalten habe.
Den anderen Aushilfen geht es genauso wie mir. Ich frage mich nur, was es bringt wenn ich ihn anzeige, also kann ich vielleicht auch noch Geld durch eine Anzeige heraussschlagen oder nicht und wie soll ich das beweisen, denn die fehlende Pause steht ja nicht in meiner Abrechnung?

Danke schön.

Und um es für das Forum wegen den Regeln zu verallgemeinern:
1. Jugendarbeitsschutzgesetz, wie sollte man sich verhalten, wenn man seine Pausen nicht korrekt erhält und 2. diese dann auch noch abgezogen werden, was in meinen Augen Betrug ist!


von henne90 am 23.09.2006 16:35
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz
Hallo, den AG anzuzeigen, weil er (nachweisbar) die Arbeitszeitregelungen nicht einhält und für Arbeitsstunden dann noch Geld zu fordern, wenn du meinst, dass dir das zusteht, sind zweierlei Dinge.
Wer für die Einhaltung des JarschG zuständig ist, weiß ich jetzt nicht genau (vielleicht wie beim Arbeitszeitgesetz, die Gewerbeaufsichtsämter <- googlen).
Ansonsten wirst du erst mal den AG auffordern müssen, dir die - deiner Meinung nach falsch abgezogegenen - Stunden zu bezahlen. Wenn er das nicht tut, dann geht nur ne Klage beim Arbeitsgericht (vermutlich mit deinen Eltern/Erziehungsberechtigten). Ob sich das lohnt dürfte von der Anzahl der Stunden abhängen bzw. der sich daraus ergebenden Summe.


von venotis am 23.09.2006 17:16
Status: Tao (9605 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 36 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz
.. also, henne, den ag anzuzeigen, ist schon ziemlich verschärfte gangart, möchte mir scheinen, zumal du selber relativierst, er halte sich nicht so ganz ...

mein rat wäre: lass es bei der sachfrage. dir stehen 30 min pause zu, bekommen hast du 15 oder weniger - dafür kannst du die zeitgutschrift fordern. du kannst auch verlangen, dass du deine pausen voll und ganz bekommst.

sich gegen zumutungen whren zu lernen, ist o.k., dazu gehört aber auch augenmaß, denke ich.


von blaubär49 am 23.09.2006 18:25
Status: Tao (7536 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 112 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz
Hallo henne,
also ich an deiner Stelle würde auch auf die 30 min bestehen - (Mindestarbeitszeitunterbrechung nach max. 6 Std)
Zudem bist Du noch keine 18 Jahre, somit darfst DU keine Überstunden o.ä. machen.
Ich würde Deinem Chef schon sagen, dass es Dir hier ums Prinzip geht und dass diese labidare Frage "ist es schlimm, dass Sie die Pause nicht hatten" ist echt frech.
Ok, manchmal kommt es auch auf die Situation an - ich meine, wenn die Arbeit gut läuft, oder es grad eng ist, kann man auch mal auf 10 min verzichten (meine ganz pers. Meinung) - aber wie gesagt, alles mit Maß und Ziel.
Frag Deinen Chef, ob er das künftig immer so handhaben möchte, dass er gegen Gesetzte verstößt, und ob er eigentlich weiß, wovüf "Schutzgesetze" da sind.
Habt ihr einen Betriebsrat oder eine "Vertrauensperson" für AzuBis?
Dann wende Dich erstmal an die oder einen älteren Kollegen, der Dir ein Bisschen den Rücken stärkt, bei dem Gespräch.
Informiere auf jeden Fall Deine Eltern, damit sie evtl. reagieren können.

Nur Mut - man muss sich ja nicht ALLES gefallen lassen

So long,
tighstar


von tightstar am 25.09.2006 09:17
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz
Warum arbeitest Du nicht weiter dort und hälst einfach die Pausen ein?

Geh einfach vom Arbeitsplatz in den Pausenbereich und wenn die 30 min. um sind, gehst Du wieder zurück.

Ich würde gerne mal die Kündigung sehen, wo drin steht:

MA wird gekündigt, weil er seine Pause einhält!



von SVielha am 25.09.2006 09:39
Status: Philosoph (661 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz
Außerdem ersparst Du Dir die Kündigung.

PS: Die fehlenden Stunden würde ich schriftlich einfordern. Ich hoffe Du hast Dir aufgeschrieben, wann es war.


von SVielha am 25.09.2006 09:40
Status: Philosoph (661 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz
Danke für eure Vorschläge, wollte halt nur wissen, ob es was bringt wenn mans dem Ordnungsamt oder so sagt. Die Sache ist, dass ich da gar nicht mehr weiter arbeiten will, weil der Chef ein richtiges Arsch ist und alle Mitarbeiter total unter Druck setzt und den Aushilfem mit der Kündigung droht. Das will ich mir nicht mehr bieten lassen und würde dem deshalb halt gerne mal zeigen, wer im Recht ist! Zudem kommt, dass ich zwar meine Pause von 30 min machen könnte, aber der könnte mich auch sonst bestimmt irgendwie rausschmeißen, habe ja keinen richtigen Arbeitsvertrag, also ich kann auch jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen.

Gibt es denn nicht eine Möglichkeit dem Chef eins auszuwischen, es geht mir ja nicht nur um mich, sondern darum, wenn ich da weg bin, wird er das Spiel mit jeder Aushilfe so weiter machen, bis sich mal einer dagegen wehrt!


von henne90 am 26.09.2006 20:59
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html

<font color=red>§§ 58 + 59</font>


von venotis am 26.09.2006 21:16
Status: Tao (9605 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 36 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz
versehentlich doppelt

-- Editiert von venotis am 26.09.2006 21:17:06


von venotis am 26.09.2006 21:16
Status: Tao (9605 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 36 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aushilfsjob - Jugendarbeitsschutzgesetz
.. bei allem verständnis für deinen ärger und bei viel verständnis für den wunsch, dem chef eins reinzuwürgen, möchte ich doch davor warnen. gerichte mögen anzeigen gar nicht, die nicht das ziel haben, eine streitfrage zu klären, sondern zu ärgern etc. - da fühlen sie sich missbraucht, und das zu recht.
du hast die chance zu lernen, deine (berechtigten) interessen auf der sachebene zu verfolgen und durchzusetzen. und du wirst die erfahrung machen, dass man rachephantasien als phantasien 'genießen' kann, sie aber tunlichst aus dem wirklichen leben heraushält.
es lohnt sich nicht wirklich, und du kannst deine energien besser für richtige ziele einsetzen - tipp und weisheit eines älteren menschen. ;(


von blaubär49 am 27.09.2006 08:06
Status: Tao (7536 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 112 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97914
beantwortete Fragen
12
Anwälte jetzt
online