Ausgleichtag bei Schichtsystem auf Feiertag

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Blacky2929
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleichtag bei Schichtsystem auf Feiertag

Hallo,

Ich arbeite im Handel/Logistikbereich und unser Schichtplan liegt folgendem System vor:

Früh: Mo-Fr dafür Sa frei ; Mo-Sa dafür einen beliebigen Tag in der Woche frei.
Spät: Früher Mo-Fr ; Jetzt Mo - Sa dafür einen beliebigen Tag in der Woche frei.
Nacht: So-Fr (Sa früh logischerweise) dafür einen beliebigen Tag in der Woche frei.

Nun haben wir diese Woche einen Feiertag auf dem Donnerstag liegen. Alle Mitarbeiter haben ihren Ausgleichtag an dem Feiertag liegen (Jedenfalls die jenigen die Früh oder Spätschicht haben in dieser Woche) die Nachtschicht muss an diesem Tag ab 22:45 wieder arbeiten. Früh und Spätschicht arbeiten dafür am Samstag. Wie sieht es gesetzlich mit dem Ausgleichtag aus? Darf der AG diesen einfach auf den Feiertag legen? Und ja wir haben unseren Ausgleichtag immer an verschiedenen Tagen! An Ostern haben die uns unsere freien Tage auch schon auf den Feiertag gelegt! Es sollte dann doch mindestens Überstunden geben? Der Tag wird doch jedem anderen auch bezahlt?

Falls noch Fragen bestehen, einfach Fragen.. Vielen Dank schonmal für eure Mühe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ein Feiertag darf nicht als Ausgleichstag genommen werden, Ausgleichstage müssen Werktage sein.
Fragen Sie doch mal den Arbeitgeber, wo steht, dass er das darf.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Blacky2929
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Der AG begründet dies so, dass wir ja im Handel arbeiten und wir ein Schichtbetrieb sind.

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Ausgleichstage duerfen nur auf Werktage fallen. Aber wenn ich es richtig sehe, hast du ja sowieso in jeder Woche an mindestens einem Werktag frei. Auf den kann dann auch der Ausgleichstag gelegt werden.

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#4
 Von 
Blacky2929
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja diese Woche ist es zum Beispiel so, dass ich Sonntag und am Feiertag frei habe. Zählt nicht als Werktag meiner Meinung nach ..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16807x hilfreich)

Da weder an einem Sonntag noch an einem Feiertag gearbeitet wird, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleichstag. Dass der freie Werktag in der Woche von den Mitarbeitern umgangssprachlich als Ausgleichstag bezeichnet wird, heißt nicht, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um einen Ausgleichstag handelt.

Ein Feiertag muss nur dann bezahlt werden, wenn man bei der üblichen Schichtplanung an dem Feiertag gearbeitet hätte. Dafür müsste aber bei der Lage des freien Wochentages irgendeine Regelmäßigkeit vorhanden sein.

Wenn der freie Wochentag in jeder Woche rein zufällig gewählt wird und in dieser Woche "rein zufällig" auf den Donnerstag und damit einen Feiertag fällt, dann besteht keine Ausgleichsanspruch.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Es ist doch aber schon ein sehr merkwürdiger Zufall, wenn für alle MA der freie Tag auf den Feiertag fällt. Das sieht hier ja mehr nach System aus.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Blacky2929
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehe ich genauso. Zumal das vor kurzem schon so gemacht wurde. Nämlich an Ostern. Da wurde unser freier Tag wieder auf die Feiertage gelegt.

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