Ausgleichszahlung nach Scheidung

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleichszahlung nach Scheidung

Hallöchen,
habe mit meinem Ex-Ehemann 2002 ein Haus gekauft. Beide im Grundbuch. Kaufpreis ca 365 TDM. Geheiratet 1998. 3 gemeinsame Kinder. Januar 2008 Scheidungsantrag. 2008 sein Auszug. Scheidung September 2008 vollzogen. Da wir beide im Grundbuch stehen, zahle ich seit seinem Auszug mit meinem damaligen LG (heutiger Ehemann) die Abtragung incl. Zinsen und wohne mit den Kindern weiterhin im Haus. Meine Fragen: Da wir vorhaben, ihn auszuzahlen, sodaß er keinerlei Rechte/Pflichten mehr hat, muß iwie ein Betrag errechnet werden. Keine Ahnung, wie der zustande kommen soll. Wir sehen das so, daß er für die 6 Jahre von uns ausgezahlt wird. Die monalt. Abtragung lag und liegt bei ca 800 Euro im Monat. Kann man das einfach auf die Zeit hin irgendwie errechnen? Bekommt er den komplett eingezahlten Betrag (Tilgung und Zinsen) oder nur eines von beiden dann zurück bzw. ausgezahlt?
Hat da irgendwer Erfahrung? Ich habe Sorge, daß ich nun noch einen Kredit aufnehmen muß, um ihn auszuzahlen. Ich habe und hatte seit 1997 keinen Vollzeitjob. Habe auf 450 DM Basis von 2002 bis 2005 gearbeitet. D.h. in dieser Zeit hat er die Abtragung/Kosten getragen. Ab 05.2008 (sein Auszug) habe ich die Kosten mit meinem jetzigen Ehegatten allein getragen.
Wäre toll wenn mir jemand antworten könnte.
liebe Grüße pampi

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

Zugewinn wird i.d.R. so geregelt, dass Anfangs- und Endvermögen gegenübergestellt und die Differenz geteilt wird.

Würde heißen, ihr stellt das Vermögen, was zu Eheschließung vorhanden war, dem Endvermögen abzgl. Schulden gegenüber und teilt.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Scheidung September 2008 vollzogen.


Da nehme ich mal an, dass der Zugewinnausgleich längst "gelaufen" ist.

Insofern seid ihr beide zu gleichen Teilen Eigentümer der Immobilie. Jedem gehört aber auch die Hälfte der Schulden. So sieht das Außenverhältnis aus.

Im Innenverhältnis gibt es eine kleine Verschiebung, weil du die Belastung seit dem Auszug deines Ex allein getragen hast. Dafür hast du die Immobilie aber andererseits auch allein bewohnt und musst den Nutzungsausfall deines Mannes ausgleichen. Was da unterm Strich dabei herauskommt, kann ich nicht sagen, Aber so viel dürfte das m.E. nicht ausmachen.

Um die Immobilie allein zu übernehmen musst du dich erst mal mit deinem Mann einigen. Das könnte etwa so aussehen, dass du die Schulden deines Mannes übernimmst und ihm die Hälfte der Differenz zwischen Marktwert abzgl. Schulden auszahlst. Die Auszahlung kann natürlich auch in Raten über einen längeren Zeitraum erfolgen. Letztendlich ist das Verhandlungssache zwischen dir und deinem Ex. Natürlich muss so ein Vertrag dann auch notariell beurkundet werden.

quote:
Ich habe und hatte seit 1997 keinen Vollzeitjob.


Allerdings gibt es noch einen dritten Partner im Boot, der da ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hat. Das ist die Bank, der ihr das Geld schuldet. Ob die deinen Mann aus der Haftung für den Kredit entlässt, halte ich für mehr als fraglich. Und für völlig ausgeschlossen halte ich es, dass dir bei deinen Einkommensverhältnissen eine andere Bank einen Kredit zur Ablösung bewilligt. Und daran dürfte das schöne Geschäft vermutlich scheitern.

Also deine "Finanzmathematik" solltest du vielleicht noch einmal gründlich überdenken! Mal einfach bei der Bank vorbeischauen und fragen, was die von Sache hält ... *grins*

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen, na ja so einfach zur Bank marschieren hatten wir auch nicht vor. Und ja, wir haben uns längst geeinigt. Muß dazu sagen wir haben ein ausgesprochen gutes Verhältnis. Gedacht war es in etwa so: Ich behalte natürlich das Haus und trage weiterhin ab. Wir wollten bei der Bank (Kredite) und Grundbucheintrag auch eigtl. nicht unbedingt etwas ändern, da wir wissen das es schwierig wäre. Haben mal gehört das die Möglichkeit besteht, notariell eben festlegen zu lassen, daß er wenn er für die 6 Jahre eine Auszahlung von mir/uns bekommt, das er von den Pflichten (Schulden mit Tragen) und sämgl. Rechten (z.b. Hausverkauf o.ä.) befreit wird. Ich würde dann bis zur kompletten Ablöse alles übernehmen, wie es ja bereits eh seit seinem Auszug der Fall ist. Nach Ablösung er aus der Geschichte dann auch auf dem Papier raus ist. Noch zur Info, er hatte nie vorgehabt, das Haus zu übernehmen, da die finanzielle Lage dies nicht zuläßt.
Danke für die Antworten schonmal.
LG Pampersgirl

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ach und noch etwas was mir dazu einfällt. Das mit dem Ausgleich zahlen, das er hier ja nicht mehr wohnt ist m.E. totaler Unsinn, denn er trägt ja auch die Schulden nicht mehr mit. Im Falle er würde diese mittragen, kann ich mir Vorstellen, das ich ihn entschädigen müßte. Aber in meinem Fall zahle ich komplette Schulden und soll auch noch für seinen Ausfall zahlen? Kann ich mir absolut nicht vorstellen, das da etwas dran sein soll.
LG pampersgirl

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Is aber so. Du hättest ihm Nutzungsentschädigung (vergleichbar einer Miete bezahlen) müssen, er hätte sich dafür an den Tilgungskosten beteiligen müssen. Das hebt sich häufig auf. Also, ermittelt den Anfangs- und Endwert des Hauses, die Differenz ist auszuzahlen. Und dann muss hinsichtlich des Kredites natürlich auch die Bank zustimmen, also ihn aus den Kreditverpflichtungen entlassen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Haben mal gehört das die Möglichkeit besteht, notariell eben festlegen zu lassen, daß er wenn er für die 6 Jahre eine Auszahlung von mir/uns bekommt, das er von den Pflichten (Schulden mit Tragen) und sämgl. Rechten (z.b. Hausverkauf o.ä.) befreit wird.


Na klar geht das. Ihr könnt euer INNENVERHÄLTNIS regeln wie ihr wollt. Ob ihr eine Nutzungsentschädigung anrechnet oder nicht ... oder was auch immer ... das ist eure Sache. Wenn sich dein Ex darauf einlässt, dann könnt ihr so ziemlich alles vereinbaren und das auch notariell fixieren lassen ... es darf nur nicht sittenwidrig sein.

Der Bank aber kann das im AUSSENVERHÄLTNIS alles vollkommen egal sein! Die möchte nur, dass die Hypothek bedient wird. Und solange die Zahlungen pünktlich und in voller Höhe eingehen, wird sie zufrieden sein. Wenn das nicht mehr der Fall ist, dann wird sie die Immobilie sehr schnell verwerten. Und wenn dann noch eine Restschuld verbleibt, dann kann sich die Bank an dich oder deinen Ex halten - ganz gleich was ihr beide vereinbart habt. Denn ihr haftet gesamtschuldnerisch. Und da wird sich die Bank wohl kaum auf etwas einlassen ... Am Schuldeintrag im Grundbuch wird sich erst was ändern, wenn die Hypothek abgelöst ist!

So sind nun mal die Spielregeln ...

-- Editiert am 08.01.2011 11:20

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hört sich auf der einen Seite beruhigend an. Habe im mom voll Sorge was auf mich zukommt. Was würdest Du mir denn empfehlen wie ich mich weiterhin verhalten sollte? Also zu beginn unserer Ehe hatten wir beide eigtl. keinerlei Vermögen. Waren beide berufstätig (voll) und haben etwas gespart. Wieviel das weiß ich nitmal mehr so genau. Weiß nur, das ich einen Bausparvertrag mit 30.000 DM hatte der ausgezahlt wurde, aber noch weiterhin abbezahlt wird (immer noch von mir). Glaub wir haben an Eigenkapital bei der Bank mit 45.000 DM gerechnet damals (der Bausparvertrag war da bereits mitgerechnet, ohne also 15.000 Dm gemeinsam erspart. Während der Ehe haben wir keine gemeinsamen großen Anschaffungen gemacht. Meine Oma hat uns ein 2. Pkw (8.500 Euro) bezahlt (Schenkung). Den HAbe ich ihm bei der Scheidung dann unentgeltlich überlassen. Habe versucht alles so fair wie möglich zu handhaben. Keine Ahnung was da dann an Zugewinn definiert werden kann. Viell den Wert des Hauses. Aber ob der in 6 Jahren so doll gestiegen ist? Zummal ja zu diesem Zeitpunkt fast nur Zinsen gezahlt worden sind. Ehrlich gesagt, habe ich bis gestern mit gutem Gewissen gelebt. Seit gestern mache ich mir nun echt Sorgen, an was für Beträge ich da denken muß, um ihn iwie auszuzahlen. Und ob es tatsächlich Nachteile hat, noch zu warten und alles weiterlaufen zu lassen. Nicht das am Ende nach kompletter Abzahlung im immer noch 50% gehört, obwohl er nur 6 Jahre bezahlt hat. Mittlerweile habe ich fast 3 Jahre mit meinem Ehemann allein gezahlt. So wird es ja auch weitergehen.
Ich bin wirklich ratlos. Aber finde es sehr nett von Dir, das Du mir mit Rat zur Seite stehst. Herzlichen Dank nochmal.
LG pampersgirl

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ihr seid doch schon seit mehr als 2 Jahren geschieden. Da müsste doch der Zugewinn im Rahmen der Scheidung geregelt sein ... Also, wer da was vor Jahren eingebracht hat ... da ist nicht mehr so leicht zu sagen, wie das heute zu berücksichtigen ist.

M.E. verbindet euch doch heute (neben dem Unterhalt) nur noch der gemeinsame Immobilienbesitz. Und wenn du meinst, den Anteil deines Ex in 6 Jahren mit ein paar Kleckerbeträgen abtragen zu können, dann dürfte die Immobilie sehr hoch belastet sein ...

quote:
Nicht das am Ende nach kompletter Abzahlung im immer noch 50% gehört ...


Da hast du schon recht, dass du dir darüber Gedanken machst. Denn zunächst mal seid ihr beide zu gleichen Teilen Eigentümer. Auch wenn du im Innenverhältnis dann Ansprüche gegen deinen Ex hättest, wenn du die Belastung allein trägst. Nur könnte dein Ex eben im Gegenzug auch eine Entschädigung für die alleinige Nutzung verlangen. Auch wenn du dich diesem Gedanken noch vehement verschließt.

Weißt du, ich mache mir im Moment eher Sorge darum, ob du die Immobilie überhaupt auf Dauer wirst halten können. Du hast kein Vollzeiteinkommen, dein Mann verdient wohl auch nicht gar so viel und wird deshalb nicht beliebig viel Unterhalt zahlen können. Das ist die Einkommensseite.

Auf der anderen Seite hast du erfreulicherweise wohl nur eine sehr geringe Belastung. Das liegt aber meist daran, dass im Darlehensvertrag eine höhere Schuldsumme vereinbart als ausgezahlt wurde. Desagio nennt man sowas. Und damit zahlst du nur sehr geringe Schuldzinsen, weil eben schon vorab abgebucht wurde. Das Darlehen läuft aber irgendwann aus. Und dann musst du in ein paar Jahren zu höheren Zinsen verlängern ... oder erneut die geschuldete Summe erhöhen. Und dann wird die Hypothek nie abgezahlt! Das ist die Ausgabenseite ...

quote:
Viell den Wert des Hauses. Aber ob der in 6 Jahren so doll gestiegen ist?


Der Wert des Hauses ist vermutlich eher gesunken. Denn das Haus ist ja auch älter geworden! Und mit Reparaturen wirst du dann auch irgendwann zu rechnen haben ... Und auf einmal ist die Hütte hoffnungslos überschuldet ...

Ich habe es mahnend angemerkt - aber ich meine das sehr freundlich: du solltest deine Finanzmathematik auf den Prüfstand stellen! Ich kann mich natürlich sehr irren, aber ich glaube eigentlich nicht, dass du es dir ohne Vollzeiteinkommen längerfristig leisten kannst, das Haus ALLEIN zu übernehmen! Hier geht es um große Beträge und lange Zeiträume. Das muss man SORGFÄLTIG durchrechnen ... weil davon nämlich die Lebensqualität der nächsten Jahre abhängen wird ... Und im dümmsten Fall ist eine finanzielle Bruchlandung vorprogrammiert ...



-- Editiert am 08.01.2011 14:03

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hm, also da es hier ja öffentlich ist, mag ich unsere Einkünfte nit so gern auf den Tisch legen. Aber alles in allem kommen wir sehr gut mit unserem Einkommen und Unterhalt usw. aus. Keine Ahnung ob es für eine Abtragung viel oder wenig ist, zahlen um die 800 Euro monatlich. Die Zinsbindung ändert sich bereits nächstes Jahr. Es sind mehrere Kredite wie z.b. Kfw usw.. Einer läuft bereits 2014 aus und ist dann abgelöst. Habe auch mal eine Sondertilgung von 13.000 Euro (Schenkung meiner Oma) eingezahlt. Ist aber noch während der Ehe gewesen. Und wie das bei der Scheidung war, weiß ich auch nicht so genau. Hatten beide ja keine Ahnung. Haben sie beantragt, weiterhin zusammen gewohnt (getrennte Schlafi und so) und dann ging alles sehr schnell. Ich habe damals auf Zahlungen seinerseits verzichtet, die mir laut Anwältin zugestanden hätten (ka ob es Unterhalt gewesen wäre oder so). Die Beträge wären gering gewesen, und in seiner damaligen Situtation wo er ne Wohnung einrichten mußte und so habe ich darauf verzichtet. Hab ja auch nur knapp 6 Monate später neu geheiratet. Deswegen hatten wir keinerlei Kosten bei der Scheidung. Er iwas mit 130 Euro oder so Gerichtskosten, ich keine, da ich etwas bei der Anwältin unterschrieb, das ich keine Einkünfte hatte/habe. Nochmal ne Frage: müßte er sich nicht dann theoretisch wenn er 50% Mitbesitzer wäre, auch an den laufenden Schulden beteiligen? Was ich in der Praxis völlig blöd fände, er wird ja nie mehr was von dem Haus haben da ich es behalten werde und später die Kinder mal finanziell etwas davon bekommen sollen.
Danke nochmals^^
LG pampersgirl
p.s.: an die bruchlandung glaub ich nicht, das würde im schlimmsten falle passieren, wenn mein Mann keine Einkünfte mehr hätte oder er sich trennen/scheiden ließe. Dann wäre ich gezwungen, mir einen Job (Teil o.Voll) suchen müssen. Keine Ahnung wie es dann ausgehn würde. Daran mag ich auch nicht denken. Aber wie gesagt, haben einiges angespart, so daß ich ja in Betracht ziehe, eine Ausgleichszahlung zu leisten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

habe noch etwas gefunden: Scheidungsurteil.
Da steht Versorgungsausgleich. Darunter werden Anwartschaften seiner- und meinerseits aufgelistet. Am Ende ist bei rausgekommen, daß er 39,- Euro an mich zu leisten habe. Das war der Betrag den ich meinte, worauf ich verzichtet habe. Es geht also auf dem Scheidungsurteil nur um Rentenanwartschaften. Sonstige Vermögen sind nicht aufgeführt.
Liebe Grüße
pampersgirl

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo pampersgirl,

Wie hier schon geschrieben wurde, müsst ihr eine Vereinbarung ( wie auch immer) notariell beglaubigen lassen.

Aus deinem Beitrag ergeht nicht, das ein Zugewinnausgleich

durchgeführt wurde.

Die Verjährungsfrist beträgt hier 3 Jahre.

http://www.finanztip.de/recht/familie/zugewinnausgleich-verjaehrung.htm

Was spricht also dagegen sofort zu einem Notar, der sich
im Zugewinn auskennt zu gehen und den Zugewinn ausrechnen
zu lassen?

Diese Mehrkosten sind gut angelegt.

Zumindest darauf achten das keine Verjährung eintritt.

lg
edy



-----------------
"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 08.01.2011 15:18

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, du bist ja ein ganz besonderer Spaßvogel. Da hast du uns die ganze Zeit die vööööööllig unwichtige Tatsache verschwiegen, dass du mit einem gutverdienenden Mann neu verheiratet bist! *sehr breites grins*

Da sind meine Sorgen natürlich wie weggeblasen ... Wenn Geld vorhanden ist, kann man natürlich auch anders agieren.

quote:
Nochmal ne Frage: müßte er sich nicht dann theoretisch wenn er 50% Mitbesitzer wäre, auch an den laufenden Schulden beteiligen?


Also noch einmal: Du und dein Ex haben eine GEMEINSAME Immobilie. Deshalb müsst ihr für Schulden und Tilgung auch GEMEINSAM aufkommen. Dir gehört die eine HÄLFTE des Hauses. Du bewohnst aber mit deinem neuen Mann ein GANZES Haus. Deshalb kann dein Ex von dir Entschädigung für SEINE Haushälfte beanspruchen. Wenn du für Zinsen und Tilgung allein aufkommst, hast du gegen deinen Mann einen Anspruch auf Erstattung der Hälfte DEINER Aufwendungen. Wie ihr beide euch jetzt im Innenverhältnis einigt ist EURE Sache. Der Bank ist es nämlich egal wer zahlt, die will nur ihr Geld sehen. Ist doch eigentlich gar nicht so schwierig, oder? *grins*

Wenn dein neuer Ehemann genügend verdient, dann kann man schon versuchen, bei der Bank die Hypothek umzuschulden. Einen SOLVENTEN Schuldner tauschen die schon eher gegen deinen Ex aus ... Fragt sich nur, ob dein neuer Ehemann in dieses Spiel einsteigen möchte ...

Und dann musst du dich halt mit deinem Ex einigen über die Zahlungsmodalitäten und ggfs. den ausstehenden Zugewinnausgleich. Aber das ist so komplex und betrifft die persönlichen Vermögensverhältnisse, dass man das hier im Forum nicht im Detail diskutieren sollte ...


-- Editiert am 08.01.2011 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für Eure Hilfe, ich fühle mich echt nun wesentlich wohler. Also heißt das Zauberwort Zugewinnausgleich XD
hm die frißt verjährt also nach 3 Jahren. Ab welchem Beginn? na ja werd mal nachlesen, viell find ich es ja. Werde mich in der nächsten Woche tatsächlich schlau machen, wen ich mal aufsuchen sollte. Ob gleich Notar, oder erstmal nen Anwalt für Fam-Recht. Ich bin mittlerweile wenigstens etwas schlauer dank Euch.
Liebe Grüße
pampersgirl

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ähm Zugewinnausgleich? was passiert wenn die Frist der 3 Jahre vorbei ist? Würde das bedeuten, daß ich danach seiner Forderung für den Ausgleich nicht mehr nachkommen muß? Was ich nicht denke. Hm, versteh grad nicht was es bedeutet, wenn diese Frist verstrichen ist. Hat es für mich Nachteile???


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Hallo pampersgirl,

quote:
Würde das bedeuten, daß ich danach seiner Forderung für den Ausgleich nicht mehr nachkommen muß?


Beim Zugewinnausgleich gibt es 2 Stichtage.
1. Heirat
2. Zustellung des Scheidungsantrages.

D.h. bei Zustellung des.... wird berechnet was jedem bis
zu diesem Tag zusteht.(in € ).( hier geht es nicht nur um
das Haus, sondern um den gesamten Zugewinn).

Wer am Anfang ( 1.Stichtag) viel hatte ( Schenkungen werden
auch an den Anfang gestellt (Anfangsvermögen) der bekommt
am Ende am meisten raus.

Was die Verjährung angeht (Vorteil oder Nachteil) müsste
vorher berechnet werden.

lg
edy













-----------------
"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

wir hatten beide bei Eheschließung kein Vermögen. Und ehrlich gesagt bis auf das Haus das wir gemeinsam angeschafft haben sind auch in der Ehezeit keine großartigen Anschaffungen gemacht worden. Als Geschenk das Auto, war er dann bekommen hat. Ich würde fast behaupten, wir hatten am Anfang beide gleich wenig, und bei der Scheidung beide ebenfalls gleich wenig (bis aufs Haus).
Der Scheidungsantrag ist am 28.01.2008 an Gericht gegangen (hab Kopie). Das würde bedeuten, das zu diesem Zeitpunkt in etwa mein Ex auch den Antrag bekam. In dem Fall würde die 3-jahres Frist Ende Januar möglicherweise ablaufen. Wie gesagt, der Zugewinn kann, wenn man das Haus nit mitrechnet, nicht gerade hoch sein.
LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo pampersgirl,

Wenn du damit zu frieden bist ist doch alles klar.

Nur mit einem Termin beim Notar der sich mit Zugewinn auskennt, würdet ihr beide beraten werden, und jeder
geht zufrieden nach Hause ohne zu denken: "wurde ich vielleicht über den Tisch gezogen" ?.

Und wenn ihr euch einig seid, müsst ihr doch trotzdem zum
Notar.

lg
edy



-----------------
"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 08.01.2011 21:32

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

klar wäre ich zufrieden, meine Angst ist ja einfach nur, da ich mich überhaupt nicht auskenne, das ich ihm dann einen irre hohen Betrag zahlen muß wegen dem Haus, wofür er ja etwas über 6 Jahre mit eingezahlt hat. Allein das ist meine Sorge. Ich hab keine Ahnung, was für Kosten da auf mich zukämen. Jemand erzählte, ich solle alles was eingezahlt worden sei ausrechnen und halbieren. Das müßte ich ihm zurück zahlen. Bei einer monatl. Belastung von 800 Euro auf mehr als 6 Jahre wäre das ein immenser Betrag. Wobei davon ja der größte Teil die Zinsen waren. Hab doch Angst, das ich nachher mehr als 20, 30 oder gar 50.000 Euro an meinen Ex-Ehemann zahlen muß. Das ist doch das einzige Problem was ich an der ganzen Sache habe^^
Dennoch herzlichen Dank Edy

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo pampersgirl

Beispiel Haus:

Wert Anfang: 200 000 €

Kredit 150 000€

Wert Ende: 200 000€

Zu verteilende Masse:

200 000 € minus Rest-Kredit = Betrag durch 2.

gezahlte Zinsen während der Ehe zählen nicht.

Lass es dir alleine ausrechnen vorher Kosten mit Notar vereinbaren,und dann entscheiden.

lg
edy


-----------------
"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 08.01.2011 22:10

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
wir hatten beide bei Eheschließung kein Vermögen. Und ehrlich gesagt bis auf das Haus das wir gemeinsam angeschafft haben sind auch in der Ehezeit keine großartigen Anschaffungen gemacht worden. Als Geschenk das Auto, war er dann bekommen hat.


Also offen gestanden kann ich mir nicht vorstellen, dass beim Zugewinnausgleich viel heraus kommt.

Das Haus gehört euch doch gemeinsam. Und der Rest ist doch wohl kaum der Rede wert.

Wer während der Ehe die Belastung getragen hat, spielt keine Rolle, denn ihr habt gemeinsam gewirtschaftet. Alle Einnahmen gingen in einen Topf, alle Ausgaben wurden aus dem Topf bezahlt. Und hinterher wird der Rest durch 2 geteilt. Nur ist null geteilt durch zwei eben immer noch null. Aber genau beurteilen kann das natürlich nur ein Anwalt, der alle Fakten kennt.

Allein das Haus ist aufzuteilen. Und da gilt, wie jetzt schon mehrfach geschrieben, die einfache Rechnung:

(Wert des Hauses - Schulden) / 2

Über diesen Betrag reden wird hier. Das ist der Anteil des Vermögens, der jeweils auf dich und deinen Ex entfällt. Und vermutlich werden weder der Zugewinnausgleich noch sonst irgendwas daran etwas wesentlich ändern. Deinem Ex GEHÖRT eben eine Haushälfte, auch wenn du diesen Gedanken zu verdrängen scheinst ...

Verzerrungen kann es lediglich geben, wenn du und dein neuer Mann nun über Jahre kräftig abzahlt aber eben auch die Immobilie allein nutzt. Auch Modernisierungen oder Umbauten wären problematisch. Da kann man sich nämlich herrlich darüber streiten, wie das jetzt zu verrechnen ist.

Und deshalb sollte man m.E. schon darüber nachdenken, wie man das Gemeineigentum beendet. Nur da wird OHNE Geld deines neuen Ehemanns wohl nichts zu machen sein. Erstens spielt sonst die Bank dabei nicht mit. Und zweitens wäre dein Ex auf den Kopf gefallen, wenn er sich mit ein paar läppischen Ratenzahlungen zufrieden geben würde. Diese "Idee" solltest du dir nach meinem Dafürhalten besser aus dem Kopf schlagen ...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

oh mann, ich verdränge gar nichts. Angenommen es geht nur um die Aufteilung des Hauses zu 50%. Da ist es trotz alldem nicht so einfach zu rechnen von wegen Wert des Hauses minus Schulden durch 2 geteilt. Das würde im Falle stimmen, wenn er weiterhin mit zahlen würde. Er hat nur bis 2008 mitbezahlt. Seitdem tragen wir sämtliche Kosten allein. Demzufolge kann man ja nicht die kompletten Schulden abziehen, sondern diese bis zum Jahre 2008. Ansonsten müßte ich ja eine Gegenrechnung aufstellen und mir von seiner Seite nach die Schulden von 2008 bis heute auszahlen lassen. Das wäre ja völlig quatsch in meinen Augen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich darf mich mal ausnahmensweise selbst zitieren:

quote:
Also noch einmal: Du und dein Ex haben eine GEMEINSAME Immobilie. Deshalb müsst ihr für Schulden und Tilgung auch GEMEINSAM aufkommen. Dir gehört die eine HÄLFTE des Hauses. Du bewohnst aber mit deinem neuen Mann ein GANZES Haus. Deshalb kann dein Ex von dir Entschädigung für SEINE Haushälfte beanspruchen. Wenn du für Zinsen und Tilgung allein aufkommst, hast du gegen deinen Mann einen Anspruch auf Erstattung der Hälfte DEINER Aufwendungen.


Mehr kann ich dazu nicht sagen! Hast du das denn gelesen?

Es gilt die Formel

(Wert der Immobilie - Schulden) / 2

quote:
Demzufolge kann man ja nicht die kompletten Schulden abziehen, sondern diese bis zum Jahre 2008.


Es ist eure GEMEINSAME Immobilie. Und deshalb sind das per Januar 2011 eure GEMEINSAMEN Schulden!

Jetzt könnt ihr diesen Betrag noch anpassen, da ihr ja seit 2008 getrennt lebt. Aber: IHR NUTZT SEINE HÄLFTE. Auch wenn es dir schwer fällt, das nachzuvollziehen! Deinen Leistungen in diesem Zeitraum (Tilgung und Zinsen) steht die alleinige Nutzung der Immobilie gegenüber. Und ob sich da große Differenzen herausrechnen lassen, das bezweifle ich.

Und dass ihr die übrigen Kosten, also Umlagen wie Wasser, Strom, Heizung allein tragt, ist doch ganz selbstverständlich. Warum sollte denn dein Ex zu diesen Kosten herangezogen werden?

Ich meine es nicht böse! Ich versuche nur in dein Denken Sachlichkeit und Logik einzubringen. Natürlich verstehe ich deine Befindlichkeit. Aber Wunschdenken allein bringt dich letzten Endes eben nicht weiter.



-- Editiert am 09.01.2011 13:24

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
pampersgirl
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

das macht mir nun wirlich wieder Angst. Sry ;_;

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen