Ausgleichstage für Sonntagsarbeit

4. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)
Ausgleichstage für Sonntagsarbeit

In unserem Büro ist mal wieder eine Diskussion entfacht. Laut § 11 Abs. 1 ArbZG hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf mind. 15 beschäftigungsfreie Sonntage.

Nun berichtet ein Kollege, dass sein volljähriger Sohn krankheitsbedingt für 2 Wochen ausgefallen ist und er jeweils an beiden Sonntagen eingeteilt war. Der Arbeitgeber hat ihm daraufhin zwei Ausgleichtage mit der Begründung gestrichen, dass er an den Sonntagen während seiner Krankheit logischerweise nicht gearbeteit hätte.

Der Arbeitgeber stützt seine Begründung auf einen Kommentar zum obigen Paragraphen.

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass ein Sonntag dann als beschäftigungsfrei gilt, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgrund Krankheit nicht antreten konnte. Das halte ich für eine schwere Benachteiligung des Arbeitnehmers, gegen die doch sicherlich schon jemand vorgegangen wäre, wenn es denn dann so ist.


Wir konnten mit einem Juristen diesbezüglich Rücksprache halten und der Teufel steckt hier im Detail. Gemäß § 11 ArbZG heißt es: "Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben".

Tritt der Arbeitnehmer seinen Dienst nicht an, wird er nicht beschäftigt und erhält keinen Ausgleich.





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"Mit freundlichen Grüßen
Matthias W. Lehmann

E-Mail: Lehmann-Direct@live.de"

-- Editiert Matthias Lehmann am 04.11.2013 15:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Und worin soll die *Benachteiligung* liegen?
Ein Nachteilsausgleich hat doch nur dann Sinn, wenn es auch einen Nachteil gegeben hat. Nach der Logik müßte jemand auch Nacht- oder sonstige Zuschläge bekommen, obwohl er überhaupt nicht nachts gearbeitet hat oder dergleichen.

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""

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Nach der Logik müßte jemand auch Nacht- oder sonstige Zuschläge bekommen, obwohl er überhaupt nicht nachts gearbeitet hat oder dergleichen.


@blaubär

Wobei Du damit aber nichts über etwaige Nachtarbeits- oder Sonntagszuschläge ausgesagt hast, die trotzdem fällig sind, auch wenn der AN an einem Sonntag wegen Krankheit nicht arbeiten konnte - oder?

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