Hallo =)
Ich habe im ArbZG gelesen, dass man für einen gearbeiteten Sonntag einen freien Ersatztag innerhalb 2 Wochen vom Arbeitgeber gewährt bekommen muss.
Meine Frage jetzt, gilt diese Regelung auch, wenn man diesen Tag freiwillig gearbeitet hat? Kann diese Regelung durch eine Betriebsvereinbarung umgangen werden?
Es geht darum, dass ich in den letzten 2 Monaten 2 Feiertage sowohl wie auch einen Sonntag gearbeitet habe, und mir die freien Ersatztage aufgrund einer Betriebsvereinbarung verwehrt werden?
Gruss Michael
Ausgleichstag für Sonntagsarbeit - freiwillig gearbeitet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der Ausgleich für Sonn- und Feiertagsruhe ist in § 11 ArbZG
geregelt.
§ 12 ArbZG
beschreibt, welche Abweichende Regelungen möglich sind.
Wenn in Ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung existiert, dann muss ja auch zwingend ein Betriebsrat existieren und ein Tarifvertrag gelten. Welcher TV ist das denn?
Was ist denn in der Betriebsvereinbarung als Ausgleich für die gearbeiteten Sonn- und Feiertage geregelt?
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Was steht denn in der BV? Ohne Genaueres können wir hier nur rätseln.
Ob man nun am Sonntag freiwillig arbeitet oder dazu gezwungen wird, spielt keine Rolle. Nur müßte der Arbeitgeber schon wissen, dass man am Sonntag arbeitet und das mindestens dulden.
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Ob man nun am Sonntag freiwillig arbeitet oder dazu gezwungen wird,
wie geht das denn?
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Weiß ich nicht, wie das geht.
Ich hab mich nur auf die Frage bezogen:
"Meine Frage jetzt, gilt diese Regelung auch, wenn man diesen Tag freiwillig gearbeitet hat?"
Als Alternative zu freiwilliger Tätigkeit dürfte es nur die erzwungene geben
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quote:
Als Alternative zu freiwilliger Tätigkeit dürfte es nur die erzwungene geben
Sklaven haben aber kein Anrecht auf Freistellung oder Vergütung
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"Sklaven haben aber kein Anrecht auf Freistellung oder Vergütung"
Bei Zeitarbeitsunternehmen u.a. erhalten Arbeitnehmer das oft auch nicht, wenn auch rechtswidrig.
Die Sklaverei wurde abgeschafft, weil Sklaven zu teuer wurden. Da mußte sich der Eigentümer ja um das Überleben der Familie kümmern. Arbeiter sind billiger
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quote:
Die Sklaverei wurde abgeschafft, weil Sklaven zu teuer wurden. Da mußte sich der Eigentümer ja um das Überleben der Familie kümmern
na ja, das "Kümmern" bestand wohl eher in einem Verkauf der arbeitsfähigen Nachkommen...
allerdings musste der AG damals für Kost und Logie sorgen - das macht heute die AfA
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"na ja, das "Kümmern" bestand wohl eher in einem Verkauf der arbeitsfähigen Nachkommen..."
Kinder waren da bares Geld. Deshalb war die Überlebenschance der Kinder auch höher als zu Zeiten der Industriealisierung.
Die AfA kümmert sich nicht ums Überleben. Es gibt nicht mal ein Existenzminimum hier, das man einklagen kann.
Drei Monate Vollsperre des Arbeitslosengeldes kann auch Familien treffen.
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@ hamburgerin01
five up
ich denke, da sind wir uns in der einschätzung einig
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Ich glaub, einig sind wir uns sehr oft.
Nur dein Umgangston mit Usern hier passt (hier) noch nicht immer.
-- Editiert am 22.07.2011 22:14
quote:
Ob man nun am Sonntag freiwillig arbeitet oder dazu gezwungen wird,
wie geht das denn?
Freiwillig = AN meldet sich aus freien Stücken
Zwang = AG/AV/BV bestimmt welcher AN ran 'muss'
quote:
Wenn in Ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung existiert, dann muss ja auch zwingend ein Betriebsrat existieren und ein Tarifvertrag gelten.
Wieso muss ein Tarifvertrag gelten nur weil es einen BR gibt?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:<hr size=1 noshade>Wieso muss ein Tarifvertrag gelten nur weil es einen BR gibt? <hr size=1 noshade>
Weil der § 12 ArbZG eine Wirksamkeitsvoraussetzung beinhaltet....
"in einem TV oder auf Grund eines TV in einer BV kann..."
also muss 1. ein TV gelten und 2. ein BR vorhanden sein, der eine BV abschließen könnte...
denn der TE schrieb, dass es eine BV gäbe
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@ hamburgerin
quote:
Nur dein Umgangston mit Usern hier passt (hier) noch nicht immer
deine erzieherischen hinweise benötige ich nicht!
die art und weise meiner äußerungen regel ich nach meinem gusto.
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"die art und weise meiner äußerungen regel ich nach meinem gusto."
wissen wir
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quote:
wissen wir
ahhhhh! "wir" schreiben jetzt schon im Pluralis Majestatis?
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Der Plural wird in der Regel für eine Mehrzahl von Personen angewendet. Ich wende ihn nicht anders an.
-- Editiert am 23.07.2011 02:32
war mir fast klar, dass du das schreibst - warum nur???
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Jede Antwort wäre sinnlos bei dir.
Du willst es nicht verstehen, du pöbelst hier ohne Grund User an und merkst es nicht mal.
-- Editiert am 23.07.2011 02:41
Sie spielen sich hier als Forumswächterin auf? Haben Sie sonst keine Berufstätigkeit in der Sie sich selbstverwirklichen können?
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Und schon wieder, wie erwartet, nichts als Pöbeln.
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soll sich jeder dazu denken, was er will ...
wünsche allseits gute Nacht
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gute nacht.
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Ihnen besonders auch
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Gute Nacht.:)
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Gute Nacht.
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Du brauchst es wirklich. Das letzte Wort, irgendwie eine niedliche Eigenschaft.
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in wie vielen Threads spielen Sie dieses Nichtssagen zum Thema?
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