Ausgleichstag für Sonntagsarbeit - freiwillig gearbeitet

22. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
N3o
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleichstag für Sonntagsarbeit - freiwillig gearbeitet

Hallo =)

Ich habe im ArbZG gelesen, dass man für einen gearbeiteten Sonntag einen freien Ersatztag innerhalb 2 Wochen vom Arbeitgeber gewährt bekommen muss.

Meine Frage jetzt, gilt diese Regelung auch, wenn man diesen Tag freiwillig gearbeitet hat? Kann diese Regelung durch eine Betriebsvereinbarung umgangen werden?

Es geht darum, dass ich in den letzten 2 Monaten 2 Feiertage sowohl wie auch einen Sonntag gearbeitet habe, und mir die freien Ersatztage aufgrund einer Betriebsvereinbarung verwehrt werden?

Gruss Michael

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Der Ausgleich für Sonn- und Feiertagsruhe ist in § 11 ArbZG geregelt.
§ 12 ArbZG beschreibt, welche Abweichende Regelungen möglich sind.

Wenn in Ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung existiert, dann muss ja auch zwingend ein Betriebsrat existieren und ein Tarifvertrag gelten. Welcher TV ist das denn?

Was ist denn in der Betriebsvereinbarung als Ausgleich für die gearbeiteten Sonn- und Feiertage geregelt?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Was steht denn in der BV? Ohne Genaueres können wir hier nur rätseln.

Ob man nun am Sonntag freiwillig arbeitet oder dazu gezwungen wird, spielt keine Rolle. Nur müßte der Arbeitgeber schon wissen, dass man am Sonntag arbeitet und das mindestens dulden.

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#3
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Ob man nun am Sonntag freiwillig arbeitet oder dazu gezwungen wird,
wie geht das denn?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Weiß ich nicht, wie das geht.
Ich hab mich nur auf die Frage bezogen:
"Meine Frage jetzt, gilt diese Regelung auch, wenn man diesen Tag freiwillig gearbeitet hat?"
Als Alternative zu freiwilliger Tätigkeit dürfte es nur die erzwungene geben :grins:

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#5
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
Als Alternative zu freiwilliger Tätigkeit dürfte es nur die erzwungene geben

Sklaven haben aber kein Anrecht auf Freistellung oder Vergütung

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Sklaven haben aber kein Anrecht auf Freistellung oder Vergütung"

Bei Zeitarbeitsunternehmen u.a. erhalten Arbeitnehmer das oft auch nicht, wenn auch rechtswidrig.

Die Sklaverei wurde abgeschafft, weil Sklaven zu teuer wurden. Da mußte sich der Eigentümer ja um das Überleben der Familie kümmern. Arbeiter sind billiger :bang:

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#7
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
Die Sklaverei wurde abgeschafft, weil Sklaven zu teuer wurden. Da mußte sich der Eigentümer ja um das Überleben der Familie kümmern

na ja, das "Kümmern" bestand wohl eher in einem Verkauf der arbeitsfähigen Nachkommen...
allerdings musste der AG damals für Kost und Logie sorgen - das macht heute die AfA

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"na ja, das "Kümmern" bestand wohl eher in einem Verkauf der arbeitsfähigen Nachkommen..."

Kinder waren da bares Geld. Deshalb war die Überlebenschance der Kinder auch höher als zu Zeiten der Industriealisierung.

Die AfA kümmert sich nicht ums Überleben. Es gibt nicht mal ein Existenzminimum hier, das man einklagen kann.

Drei Monate Vollsperre des Arbeitslosengeldes kann auch Familien treffen.

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#9
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@ hamburgerin01
five up
ich denke, da sind wir uns in der einschätzung einig

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich glaub, einig sind wir uns sehr oft.

Nur dein Umgangston mit Usern hier passt (hier) noch nicht immer.

-- Editiert am 22.07.2011 22:14

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Ob man nun am Sonntag freiwillig arbeitet oder dazu gezwungen wird,
wie geht das denn?

Freiwillig = AN meldet sich aus freien Stücken
Zwang = AG/AV/BV bestimmt welcher AN ran 'muss'



quote:
Wenn in Ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung existiert, dann muss ja auch zwingend ein Betriebsrat existieren und ein Tarifvertrag gelten.

Wieso muss ein Tarifvertrag gelten nur weil es einen BR gibt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wieso muss ein Tarifvertrag gelten nur weil es einen BR gibt? <hr size=1 noshade>

Weil der § 12 ArbZG eine Wirksamkeitsvoraussetzung beinhaltet....
"in einem TV oder auf Grund eines TV in einer BV kann..."
also muss 1. ein TV gelten und 2. ein BR vorhanden sein, der eine BV abschließen könnte...
denn der TE schrieb, dass es eine BV gäbe

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#13
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@ hamburgerin

quote:
Nur dein Umgangston mit Usern hier passt (hier) noch nicht immer

deine erzieherischen hinweise benötige ich nicht!
die art und weise meiner äußerungen regel ich nach meinem gusto.


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#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"die art und weise meiner äußerungen regel ich nach meinem gusto."
wissen wir :grins:


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#15
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
wissen wir

ahhhhh! "wir" schreiben jetzt schon im Pluralis Majestatis?

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#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der Plural wird in der Regel für eine Mehrzahl von Personen angewendet. Ich wende ihn nicht anders an.

-- Editiert am 23.07.2011 02:32

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#17
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

war mir fast klar, dass du das schreibst - warum nur???

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#18
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Jede Antwort wäre sinnlos bei dir.
Du willst es nicht verstehen, du pöbelst hier ohne Grund User an und merkst es nicht mal.

-- Editiert am 23.07.2011 02:41

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#19
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Sie spielen sich hier als Forumswächterin auf? Haben Sie sonst keine Berufstätigkeit in der Sie sich selbstverwirklichen können?

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#20
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Und schon wieder, wie erwartet, nichts als Pöbeln.


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#21
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

soll sich jeder dazu denken, was er will ...
wünsche allseits gute Nacht

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#22
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

gute nacht.

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#23
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Ihnen besonders auch

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#24
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Gute Nacht.:)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Gute Nacht.



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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Du brauchst es wirklich. Das letzte Wort, irgendwie eine niedliche Eigenschaft.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

in wie vielen Threads spielen Sie dieses Nichtssagen zum Thema?

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