Ausführende Firma insolvent?

4. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Thomlin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausführende Firma insolvent?

Hallo Forumgemeinde,

es werden bei uns verschiedene Räume saniert bei der große Mengen an Fliesen neu verlegt werden. Wir sind etwa zweidrittel fertig; der Fliesenleger kam eher unregelmäßig, was mich aber nicht störte da wir es eh nicht eilig haben.
Jetzt kam er längerer Zeit garnicht mehr und als ich nachfragte, sagte er seine Firma sei in die Insolvenz geraten und er sei nicht in der Lage die angefangenen Arbeiten zuende zu führen. Hat es sich jetzt hiermit erledigt, oder wie sieht es aus? Wenn ich mir jetzt einen anderen Fliesenleger ranhole, der aber die Arbeit erheblich teurer ausführt, wer kommt dann für die Differenz aus?

Ich bedanke mich schonmal für's Reinschauen.

Thomlin

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-- Editiert Thomlin am 04.06.2013 05:04

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
wer kommt dann für die Differenz aus?

Aller Wahrscheinlichkeit nach Du, wer sonst ...



Dem Auftragnehmer würde ich persönlich eine Frist nach Datum setzen bis wann die Arbeiten fertig sein müssen, Zustellung per Einschreiben-Rückschein.

Dann die Rückmeldung abwarten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Aller Wahrscheinlichkeit nach Du, wer sonst ...


:augenroll:
Bei Beantragung eines Insolvenzverfahren des Auftragsnehmers ( Firma) kann der Auftraggeber ( TE) den abgeschlossenen Vertrag außerordentlich Kündigen und somit die arbeiten einstellen lassen.
Falls dadurch Mehrkosten entstehen ( neue Firma, höhere Preise...) kann der TE Schadensersatzansprüche gelten machen.
Nicht zu vergessen ist, dass Leistungen bis zur Kündigung des Auftrages gezahlt werden müssen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Bei Beantragung eines Insolvenzverfahren des Auftragsnehmers ( Firma) kann der Auftraggeber ( TE) den abgeschlossenen Vertrag außerordentlich Kündigen und somit die arbeiten einstellen lassen.

Rechtsgrundlage?



quote:
Falls dadurch Mehrkosten entstehen ( neue Firma, höhere Preise...) kann der TE Schadensersatzansprüche gelten machen.

Ja neee ist klaaaar. Schadensersatz bei einer Firma die insolvent ist geltend machen ...
Das Problem wird dann nur sein, das Geld auch vom Insolvenzverwalter zu bekommen - falls die Firma dann überhaupt noch existiert.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Ach Harry... ich hab das schon durch und es funktionierte.
Seine überteuerte Rechnung die er mir zu schickte brauchte ich auch nicht in vollem Umfang bezahlen.

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2x Hilfreiche Antwort

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