Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Ausflug nach Holland endete beim Zoll

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

8542 Aufrufe

Ausflug nach Holland endete beim Zoll

Hallo Leute!

Vor 2 Monaten bin ich mit meinem "kleinen" Bruder (22) und 2 weiteren Freunden von uns nach Holland gefahren (per Bahn). Eigentlich wollten wir nur die längeren Ladenöffnungszeiten dort nutzten und im Coffeeshop gemütlich etwas rauchen und Kaffee trinken.
Letztlich sind wir dann aber doch noch mal zurück in den Cofffeeshop und haben zusammen etwa 15 gr Cannabis gekauft. Wir fanden es wohl ganz gut, wenn man nicht immer hinter einem halben Gramm hinterher telefonieren, bzw. sich von irgendwelchen Möchtegerndealern abzocken zu lassen.
In Aachen sind wir dann direkt dem Zoll in die Arme gelaufen. Im Prinzip haben wir uns im Vorfeld keine wirklichen Gedanken gemacht.
Da unsere beiden Freunde nun Angst hatten Probleme mit dem Arbeitgeber zu bekommen, haben mein Bruder und ich es dann auf uns genommen. Fiftyfifty sozusagen

Mit ca. 7,5 gr liegen wir wahrscheinlich noch im Bereich geringfügig. Zudem liegt keine Vorbestrafung, kein Handel und auch kein Führen eines Fahrzeuges vor.

Kann jemand abschätzen, wie teuer solch ein Ausflug werden könnte?

Wie lange wird soetwas festgehalten. Ich habe da etwas von einem 10jährigen Eintrag gehört!?

Hat jemand von euch schon mal auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft gewartet? Wie lange könnten die sich Zeit lassen? Gibt es da evtl. eine Verjährungsfrist?

Bin für jeden Hinweis von Euch dankbar und hoffe, dass ihr weniger Probleme habt, bzw. haben werdet, wenn Ihr mal einen Ausflug nach Holland macht

Lieben Gruss,

Rene


von Re_Ne am 30.06.2004 14:37
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
Mit 50:50 unterliegst Du (wahrscheinlich) leider einem Irrtum (der allerdings weit verbreitet ist.)

"Wie" wurde das Dope denn gefunden? Hatte jeder von Euch 7,5g in der Tasche, oder hatte einer die 15g in der Tasche und der andere hat gesagt: "die Hälfte gehört mir"? Im letzteren Fall ist es näml. nicht so, daß Euch jedem 7,5g zur Last gelegt werden, sondern Euch wird "gemeinschaflticher Besitz" von 15g zur Last gelegt werden. (Ausnahmen bestätigen die Regel, es soll auch "kulante" Zöllner geben). Von daher hätte es auch nur derjenige, der das Zeug in der Tasche hatte, die Sache auf sich nehmen können. Das wäre auch nicht teurer geworden. (und inoffiziell hättet Ihr Euch die Strafe ja trotzdem teilen können)

Mit 15g ist die nach § 31a BtmG einstellungsfähige Menge in NRW überschritten (10g).

Somit würde es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen (m.E. unter 90 Tagessätzen) wenn Ihr noch nicht vorbelastet seid. Das Verfahren kann sich mehrere Monate hinziehen, bis es beendet ist.

Problem mit dem Führerschein dürfte es nicht geben, da es keinen Zusammenhang zum Straßenverkehr gibt. (auch hier bestätigen Ausnahmen aber die Regel - wobei, falls man Euch wegen der Pappe Ärger machen will, ein Anwalt anzuraten ist.)


Eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze würde für 5 Jahre ins Bundeszentralregister eingetragen. Außerdem werdet Ihr in die "Falldatei Rauschgift" des BKA aufgenommen (ebenfalls für min. 5 Jahre - auch länger möglich)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 30.06.2004 17:04:14


von !!Streetworker!! am 30.06.2004 17:02
Status: Tao (17082 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
Hallo Bob!

Erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Da werden wir für unsere Unbefangenheit wohl kräftig bluten müssen

Selbst bei einem Tagessatz von 20 Euro und 50 Tagessätzen, kämen wir schon auf 1000 Euro.

Besten Gruss,

Rene


von Re_Ne am 30.06.2004 19:50
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
"Selbst bei einem Tagessatz von 20 Euro und 50 Tagessätzen, kämen wir schon auf 1000 Euro."

Immerhin hat das Tetra-Hydro-Cannabinol Ihre Rechenfähigkeiten noch nicht angegriffen...


-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 30.06.2004 21:57
Status: Unsterblich (2693 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
....wobei zu bemerken bleibt, dass nicht die Menge sondern der Wirkstoffgehalt (hier THC) der Menge für die "nicht geringe Menge" entscheident ist. (Im vorliegenden Fall wird der Wirkstoffgehalt unter der Grenze der "nicht geringen Menge liegen).

Apropo Grenze: Es handelt sich allerdings um Einfuhrschmuggel, die strafverschärfend ist.

mfg


von belle am 01.07.2004 02:07
Status: Unsterblich (833 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
Hallo belle,

Von der "nicht geringen Menge" nach 29a BtmG kann hier keine Rede sein, da diese -je nach Wirstoffgehalt- nach BGH Rechtssprechung im Mittel bei ca. 150g liegt.

Es ist im juristischen etwas blöde formuliert, da es dort zwischen der "geringen" und der "nicht geringen" noch die "normale Menge" gibt.

Hier geht es um die Abgrenzung "geringe Menge"/"normale Menge". Dabei kommt es nicht auf den Wirkstoffgehalt an, sondern es gelten die von den Bundesländern festgelegten Grenzwerte des Nettogewichts. (in NRW = 10g)

Die Einfuhr ist zwar gegeben, aber wird nicht zu einer Strafverschärfung führen, da zum einen beide "Delikte" (Einfuhr und Besitz) von § 29 BtmG erfasst sind, und natürl. auch Tateinheit vorliegt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 01.07.2004 10:35
Status: Tao (17082 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
Guten Morgen an Alle!

Könnt ihr in etwa abschätzen was da finanziell auf uns zukommen wird?
So wie ich es verstanden habe wäre es besser gewesen, wenn jeder seine 3-4 gr selbst in der Tasche gehabt hätte

Mal angenommen ich bin vorbestraft, wäre ich in diesem Falle (3gr) auch noch mal mit einem Bußgeld davon gekommen?

Danke für Eure Einschätzungen!!!

Lieben Gruss und sonniges Wochenende,

Renee



von Re_Ne am 02.07.2004 07:37
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
Guten Morgen an Alle!

Könnt ihr in etwa abschätzen was da finanziell auf uns zukommen wird?
So wie ich es verstanden habe wäre es besser gewesen, wenn jeder seine 3-4 gr selbst in der Tasche gehabt hätte

Mal angenommen ich bin vorbestraft, wäre ich in diesem Falle (3gr) auch noch mal mit einem Bußgeld davon gekommen?

Danke für Eure Einschätzungen!!!

Lieben Gruss und sonniges Wochenende,

Renee



von Re_Ne am 02.07.2004 07:37
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
3g liegen innerhalb der einstellungsfähigen Menge des §31a BtmG. Hier hätte das Verfahren -ohne Konsequenzen- eingestellt werden können.

Bist Du wegen BTM vorbestraft? Aber auch falls ja, hätte es für 3g nicht mehr als eine Geldstrafe gegeben.

Anders könnte es natürl. aussehen, wenn Du wegen BTM unter Bewährung stehst.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 02.07.2004 08:05
Status: Tao (17082 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
Guten Morgen Bob!

Das Problem war folgendes. Wir haben alle etwa gleich viel gekauft. Etwa 3-4 gr.
Nun ist einer unserer Freunde Italiener, der in Deutschland studiert. Der hatte gleich erstmal Panik ausgewiesen zu werden. Keine Ahnung ob das begründet ist. Ich persönlich fänd eine solche Maßnahme ja etwas überzogen. Aber man weiss ja nie.
Der andere hat vor Jahren mal CDs im Kaufhaus mitgehen lassen. Zusammen mit seinen damaligen Freunden. Die waren damals recht grün hinter den Ohren. Jedenfalls wurde er wegen Bandenraub verurteilt und hat wohl soetwas wie Bewährung bekommen. Allerdings weiss er selbst nicht genau wie lange die andauern wird. Er hat es irgendwie so dargestellt, dass es sich nie wieder etwas zu schulden kommen lassen darf *augenverdreh* Alles aus reiner Lust und Langeweile, sowie einer Portion Übermut :/

Was meinst Du, sollte ich dem Richter oder Staatsanwalt, irgendwann werde ich ja hoffentlich noch die Möglichkeit einer Stellungnahme bekommen, den Fall so genau schildern oder belaste ich damit die beiden anderen Jungs? Deren Adresse ist ja auch bei der Kontrolle festgehalten worden!

Letztlich möchte ich nur das Optimum für alle dabei rausholen und dabei auf KEINEN FALL eine Freundschaft deswegen riskieren. Dann zahl ich lieber. Denn soviel ist mir die Sache nicht wert, da komplett "unbeschadet" bei heraus zu kommen.

Zum Schluss muss ich Dir aber mal ein großes Lob, Respekt und Anerkennung aussprechen, Bob! Du bist wirklich sehr engagiert, was heutzutage --leider-- sehr selten ist!!!

Lieben Gruss,

Rene


von Re_Ne am 02.07.2004 09:24
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
Was Deinen ital. Freund betrifft, weiß ich auch nicht genau. Es kommt auf die Art seines Aufenthaltstitels an. Ein z.B. Nigerianer dessen Aufenthaltstitel nur für die Dauer des Studiums gilt, könnte in der Tat ausgeweisen werden. Bei Deinem Freund ist das aber sicherlich etwas anders, weil er EU-Ausländer ist.

Was den "Bandolero" betrifft müßte man halt wissen, ob die Bew. noch akut ist.

Aber ganz davon ab: Wenn Ihr die Beiden auch noch ins Boot holen würdet, würde das wohl nichts ändern (Stichwort: gemeinschaftlicher Besitz)

Ich an Eurer Stellte würde jetzt bei der Version bleiben, die ich auch den Zöllnern erzählt hätte. Die folgende Geldstrafe werdet Ihr dann ja wohl durch 4 teilen, bzw. noch gerechter fände ich, wenn die Beiden, die "außen vor sind" die Strafe zahlen (bzw. euch anderen das Geld dafür geben). Denn ihr habt ja schon die Verurteilung (und den Eintrag im BZR und beim BKA)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 02.07.2004 10:13
Status: Tao (17082 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97914
beantwortete Fragen
12
Anwälte jetzt
online