>Ausflug nach Holland endete beim Zoll
Mit 50:50 unterliegst Du (wahrscheinlich) leider einem Irrtum (der allerdings weit verbreitet ist.)
"Wie" wurde das Dope denn gefunden? Hatte jeder von Euch 7,5g in der Tasche, oder hatte einer die 15g in der Tasche und der andere hat gesagt: "die Hälfte gehört mir"? Im letzteren Fall ist es näml. nicht so, daß Euch jedem 7,5g zur Last gelegt werden, sondern Euch wird "gemeinschaflticher Besitz" von 15g zur Last gelegt werden. (Ausnahmen bestätigen die Regel, es soll auch "kulante" Zöllner geben). Von daher hätte es auch nur derjenige, der das Zeug in der Tasche hatte, die Sache auf sich nehmen können. Das wäre auch nicht teurer geworden. (und inoffiziell hättet Ihr Euch die Strafe ja trotzdem teilen können)
Mit 15g ist die nach § 31a BtmG einstellungsfähige Menge in NRW überschritten (10g).
Somit würde es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen (m.E. unter 90 Tagessätzen) wenn Ihr noch nicht vorbelastet seid. Das Verfahren kann sich mehrere Monate hinziehen, bis es beendet ist.
Problem mit dem Führerschein dürfte es nicht geben, da es keinen Zusammenhang zum Straßenverkehr gibt. (auch hier bestätigen Ausnahmen aber die Regel - wobei, falls man Euch wegen der Pappe Ärger machen will, ein Anwalt anzuraten ist.)
Eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze würde für 5 Jahre ins Bundeszentralregister eingetragen. Außerdem werdet Ihr in die "Falldatei Rauschgift" des BKA aufgenommen (ebenfalls für min. 5 Jahre - auch länger möglich)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 30.06.2004 17:04:14
von !!Streetworker!! am 30.06.2004 17:02
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