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Ausfall von Schulunterricht rückgänig machen

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Ausfall von Schulunterricht rückgänig machen

Hallo an die 123recht Gemeinde.

Meine Frage bezieht sich auf das Schulrecht in Baden-Württemberg und zwar würde mich interessieren ob es rechtlich in Ordnung ist einen bereits angekündigten Unterrichtsausfall rückgänig zu machen.

Also das z.B. Montags auf dem Vertretungsplan steht das Mittwochs etwas entfällt und dann der Lehrer aber Dienstags sagt das dort jetzt doch Unterricht stattfindet.

Ist das rechtlich ok? Oder darf die Schule das nicht, weil es ja sein könnte das Schüler sich bereits Termine auf die eigentlich freie Zeit gelegt haben?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.


von ya284563-5 am 29.06.2011 19:21
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Ausfall von Schulunterricht rückgänig machen
quote:
Ist das rechtlich ok?

Ja. Denn die Schulpflicht besteht ja auch bei Unterrichtsausfall weiter (deswegen dürfen Schüler ja auch nur mit Erlaubnis der Schule bei einer "Freistunde" die Schule verlassen).

quote:
weil es ja sein könnte das Schüler sich bereits Termine auf die eigentlich freie Zeit gelegt haben?

Das wäre ja nur dann ein Problem der Schule, wenn die Schüler irgendwie ein Anrecht hätten, sich Termine auf die Schulzeit zu legen.

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""


von Snoop Pooper Scoop am 30.06.2011 15:53
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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