quote:Ja. Denn die Schulpflicht besteht ja auch bei Unterrichtsausfall weiter (deswegen dürfen Schüler ja auch nur mit Erlaubnis der Schule bei einer "Freistunde" die Schule verlassen).
Ist das rechtlich ok?
quote:Das wäre ja nur dann ein Problem der Schule, wenn die Schüler irgendwie ein Anrecht hätten, sich Termine auf die Schulzeit zu legen.
weil es ja sein könnte das Schüler sich bereits Termine auf die eigentlich freie Zeit gelegt haben?
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