Hallo liebe Community,
ich habe folgende Probleme, die ich erst einmal schildern möchte um zu wissen, wie mein Recht als Auszubildene ist.
Vorab: Ich bin in meinem dritten Ausbildungsjahr bei einem großen Schuheinzelhandel. Ich war, wenn überhaupt, dreimal in den ganzen fast drei Jahren während der Berufsschule krank, also nie an Arbeitstagen.
Meine wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 37,5 Std, wird in etwa im Monat auf gut 163 Std. summiert.
Folgende Probleme sind seit geraumer Zeit aufgetreten. Am Freitag bat ich drum, meine Schicht mit einer Kollegin zu tauschen um zum Arzt zu dürfen. Dieser musste mich bis einschließlich diesen Mittwoch krank schreiben.
Mein Wochenplan von dieser Woche sah wie folgt aus: Mo und Di Schule, Mi. und Do. von 9:30-19:30, und Fr. von 9:30-18:00 sowie Sa. Frei.
Dadurch, dass ich nun krank bin, soll ich an meinem freien Tag (Sa.) meine MINUSstunden abarbeiten.
Da nun die Frage: Ist das rechtens?
Ebenso meine Frage, darf ich pro Tag 10 Std. auf der Arbeit sein, mit Pausen abgezogen 8,5 Std. arbeiten?
Des weiteren betrügt man mich um meine Stunden. Ich bekomme monatlich einen Auszug meiner Stunden die ich pro Tag abgeleistet habe. Da war mir in der Novemberabrechnung aufgefallen, dass meine Chefin mir zeitweise 2 - 2,5 std. Pause abgezogen hat, obwohl ich nur 1,5 Std. Pause gemacht habe (habe alles auch mit handfesten Beweisen). Das sie das nicht darf, ist mir klar. Aber was kann ich dagegen tun?
Mein Grundlegendes Problem liegt darin, dass ich Angst habe mich zu beschweren und dadurch meinen Ausbildungsplatz zu verlieren. Kann das passieren?
Ich bitte um dringende Antwort, danke
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Ausbildungsverhältnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Genereller Tipp für Auszubildende: sucht die Seite 'Azubi und Azubine'; dort wirst du zuverlässig über Rechte und Pflichten aufgeklärt.
Ausfallzeiten wegen Krankheit nachzuarbeiten, geht überhaupt nicht . Ob deine netto Arbeitszeit von 8,5 Stunden in Ordnung ist , vermag ich so nicht zu sagen – vermutlich eher ja als nein.
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Bei der Handelskammer sitzt ein Mitarbeiter, der allein für die Betreuung von Azubis zuständig ist und dir in allen Rechtsfragen helfen kann. Einfach mal bei der Kammer anrufen und nach dieser Person fragen.
Durch Krankheit können keine Minusstunden entstehen.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du schreibst dein Alter nicht, falls du volljährig bist:
quote:
Meine wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 37,5 Std, wird in etwa im Monat auf gut 163 Std. summiert.
Grundsätzlich musst du nur die Arbeitsstunden leisten, die vereinbart sind. Arbeitest du mehr, muss dir ein Freizeitausgleich gewährt werden (alternativ: Auszahlung, was sich in der Ausbildung aber kaum lohnt).
quote:
Dadurch, dass ich nun krank bin, soll ich an meinem freien Tag (Sa.) meine MINUSstunden abarbeiten.
Zeiten der ordentlichen Krankmeldung/Krankschreibung müssen nie nachgearbeitet werden und es darf kein Entgeltausfall eintreten.
quote:
Da nun die Frage: Ist das rechtens?
Also: Nein!
quote:
Ebenso meine Frage, darf ich pro Tag 10 Std. auf der Arbeit sein, mit Pausen abgezogen 8,5 Std. arbeiten?
Das ist korrekt: Die Schichtzeit (Arbeitszeit + Pausen) darf bei Volljährigen bis zu 11 Stunden, bei Minderjährigen bis zu 12 Stunden betragen.
quote:
Des weiteren betrügt man mich um meine Stunden. Ich bekomme monatlich einen Auszug meiner Stunden die ich pro Tag abgeleistet habe. Da war mir in der Novemberabrechnung aufgefallen, dass meine Chefin mir zeitweise 2 - 2,5 std. Pause abgezogen hat, obwohl ich nur 1,5 Std. Pause gemacht habe (habe alles auch mit handfesten Beweisen). Das sie das nicht darf, ist mir klar. Aber was kann ich dagegen tun?
Verlangen, dass man dir die Zeiten korrekt abrechnet. Die „Wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Variante zieht allerdings nicht. Du musst selbst oder -wie schon vom Vorschreiber vorgeschlagen- mit Hilfe der zuständigen Kammer vorgehen.
quote:
Mein Grundlegendes Problem liegt darin, dass ich Angst habe mich zu beschweren und dadurch meinen Ausbildungsplatz zu verlieren. Kann das passieren?
Nein: Eine Kündigung mit einer solchen Begründung ginge vor Gericht nicht durch. Sein Recht zu verlangen ist kein Kündigungsgrund. In der Ausbildung gibt es nach der Probezeit für das Unternehmen nur die Möglichkeit, dir aus wichtigem Grund zu kündigen – und das fristlos.
Wichtige Gründe wären wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, schwere Vertrauensbrüche usw.. Es kann dir also vertraglich nichts passieren, nur das tägliche lange Gesicht der Chefin, weil du dich beschwert hast.
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