Ausbildungsstelle im 2.LJ wechseln

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
VW-Lady_117
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildungsstelle im 2.LJ wechseln

Hallo!

Ich bin Azubi als Zahnarzthelferin und möchte nach fast 1 1/2 Jahren meine Ausbildungsstelle wechseln, da es ein sehr schlechtes Arbeitsklima bei mir auf Arbeit ist und ich mir manche Sachen von meinem Chef einfach nicht mehr gefallen lassen will.
Ich habe auch schon ein neues Stellenangebot, wo ich gerne anfangen würde und auch ab so fort arbeiten könnte.
Leider weiß ich nicht wie sich das rechtlich verhält.Mir ist zu Ohren gekommen,das man in einem Betrieb nur mit einer außerordentlichen Kündigung kündigen darf und dann die Ausbildung weitermachen kann.Ansonsten darf man nicht den gleichen Beruf weiter lernen.
Stimmt das was ich gehört habe?
Was ist,wenn mein Chef nicht mit der außerordentlichen Kündigung(also sofortig)einverstanden ist?


Ich würde mich über rasche Antworten von euch freuen!

Mit freundlichen Grüßen

VW-lady[color=blue][/color]

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lisa_Lisa
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 18x hilfreich)

Dazu müsstest du eigentlich nur den Ausbildungsvertrag durchlesen...
Ja, es ist so, dass du das Arbeitsverhältnis in der Ausbilung, nach Ablaufen der Probezeit (wie in deinem Fall) ordentlich nicht kündigen kannst. Ausser du wechselst die Branche. Es darf nur außerordentlich gekündigt werden oder aber du einigst dich mit deinem jetzigen Ausbilder und vereinbarst einen Aufhebungsvertrag.

Nach diesem Schritt, egal wie der ablaufen wird, sollst du dir aber klar machen, dass du in dem alten Betrieb unten durch bist. Dein Chef weiss, dass du ab nun nun noch werniger motiviert sein wirst, wenn er auf den Aufhebungsvertrag nicht eingeht und könnte versuchen, dich nach einiger Zeit außerordentlich zu kündigen. Ja, dazu bräuchte er außerordentlöiche Gründe, aber glaub mir, wenn er danach sucht, wird er sie finden bzw. erfinden.

Etwas riskant wie ich finde... blöde Situation, ja.


-- Editiert am 07.01.2011 11:51

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#2
 Von 
VW-Lady_117
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für deine Antwort!

hat jmd. anders vllt. noch Vorschläge was ich jetzt tun könnte?

lg


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#3
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Hallo VW-Lady

Ich denke Lisa_Lisa meinte es gut mit ihrer Warnung. Meines Erachtens ist das von ihr skizzierte Szenario aber unnötig schwarzmalerisch.
Warum sollte der AG deinen Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag ablehnen im Anschluss daran aber aus purer Böswilligkeit eine außerordentliche Kündigung inszenieren? Das macht doch gar keinen Sinn.

Am Besten du gehst in einer ruhigen Minute mal zu deinem Chef und schilderst im deine Situation und wie unzufrieden du damit bist. Wenn der AG einen Rest Verständigkeit besitzt und nicht absolut dringend auf dich angewiesen ist, wird er dir schon keine Steine in den Weg legen. Er hat auch nichts davon, wenn du unmotiviert und schlecht gelaunt in seiner Praxis sitzt.

Also nur Mut! Auffressen wird er dich nicht.

Gruß
AZ

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Es wäre vielleicht hilfreich, wenn der 'neue Chef' mit dem alten Chef reden würde. Vielleicht ist ja der alte Chef mit einem Wechsel einverstanden, wenn ihm der neue Chef einige der angefallenen Kosten (Prüfung, Lehrgänge usw.) erstattet...

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