Ausbildungsbeihilfe? Wohngeld? Eltern? Beihilfe zum Lebensunterhalt?
Alsoooo,
ich bin 27 und fange demnächst eine Ausbildung an (vorher längere Zeit studiert, dann doch abgebrochen), bekomme im 1. Lehrjahr 460 € brutto (ist ja dann ne Erstausbildung, oder?). Werde deswegen auch von Bremen nach Hamburg umziehen.
Meine Eltern sind beides Beamte, daher kann ich die Ausbildungsbeihilfe wahrscheinlich knicken, oder? (Anrechnung des Elterneinkommens) Wären dann meine Eltern unterhaltspflichtig? Oder sind sie es nur bis zu meinem 28. Geburtstag? Oder doch länger? Könnte ich dann danach (also ab dem 28. Lebensjahr) evtl Ausbildungsbeihilfe beantragen?
Was könnte ich sonst noch so beantragen, Wohngeld sowie Beihilfe zum Lebensunterhalt dürften doch entfallen während einer Ausbildung, oder?
Wie ihr merkt: Ich bin verwirrt und planlos. Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
MfG,
lalelu
von lalelu am 25.07.2004 23:54
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>Ausbildungsbeihilfe? Wohngeld? Eltern? Beihilfe zum Lebensunterhalt?
ca. 6 Jahre studiert, dazwischen nicht gearbeitet.
was heisst denn "auf dem umweg der vorrausleistung"?
danke im vorraus!
EDIT: zusammengefasst, da ich "zu alt" bin, müssen meine eltern nicht mehr zahlen, sondern ich hab wahrscheinlich anspruch auf ausbildungsbeihilfe?
-- Editiert von lalelu am 26.07.2004 04:48:48
-- Editiert von lalelu am 26.07.2004 04:51:07
von lalelu am 26.07.2004 04:47
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>Ausbildungsbeihilfe? Wohngeld? Eltern? Beihilfe zum Lebensunterhalt?
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb03/sgb03x072.htm§ 72
Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe
(1) Macht der Auszubildende glaubhaft, dass seine Eltern den nach den Vorschriften dieses Gesetzes angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten, oder kann das Einkommen der Eltern nicht berechnet werden, weil diese die erforderlichen Auskünfte nicht erteilen oder Urkunden nicht vorlegen, und ist die Ausbildung, auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten oder des Lebenspartners im Bewilligungszeitraum, gefährdet, so wird nach Anhörung der Eltern ohne Anrechnung dieses Betrags Berufsausbildungsbeihilfe geleistet. Von der Anhörung der Eltern kann aus wichtigem Grund abgesehen werden.
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von alida am 28.07.2004 05:45
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>Ausbildungsbeihilfe? Wohngeld? Eltern? Beihilfe z
Also,
ich bin im 2.Lehrjahr und bekomme 521€ (brutto) und 414€ (netto)....
ich würde gern mit meinem freund zusammen ziehen,allerding stellt sich jetzt für mich die frage ob das funktioniert,dass ich Ausbildungbeihilfe bekomme,da er ca.1600(netto) bekommt....
wird sein einkommen dann mitberechnet oder nur das meiner eltern?
wer kann mir helfen?
lg
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von Kati13 am 25.03.2009 18:10
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>Ausbildungsbeihilfe? Wohngeld? Eltern? Beihilfe zum Lebensunterhalt?
@hamburgerin:
quote:
Ihr BAB wird nur aufgrund Ihres Einkommens berechnet.
Allerdings wird das Einkommen der Eltern, wenn es eine entsprechende Höhe erreicht, auch mit berücksichtigt.
Gruß,
Axel
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von AxelK am 25.03.2009 20:38
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