Unser Azubi ist gerade ins 3. Lehrjahr gekommen. Er hat einen ganz normalen Ausbildungsvertrag im Rahmen der DIHK. Seine Ausbildungsvergütung hält sich im rechtlichen Rahmen, nämlich 20 % unter Vorgabe der DIHK.
Nun hat er aber kein Urlaubsgeld bekommen und wird auf Nachfrage nur vertröstet.
Ich meine zu wissen, dass man ab dem 2. Lehrjahr Anspruch auf ein Urlaubsgeld hat, es sei denn es sei im Ausbildungsvertrag was anderes festgehalten.
Und wie hoch darf es dann minimal sein. Auch 20% unter den Vorgaben der DIHK?
Wie seht ihr das.
MfG
Klen
Ausbildung und Urlaubsgeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Auf ein Urlaubsgeld
gibts überhaupt keinen rechtlichen Anspruch, wenn das nicht irgendwo (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) vereinbart ist.
Falls Urlaubentgelt
nach dem Bundesurlaubsgesetz gemeint ist: Darauf hätte der Azubi schon von Anfang an einen Anspruch gehabt.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/ -> § 11
Ich meinte Urlaubsgeld.
Da sich der Ausbildungsvertrag grundsätzlich an die Vorgaben des Ausbildungsträgers anzupassen hat, in diesem Fall IHK und im Vertrag auch nichts speziell zum Urlaubsgeld steht, gehe ich davon aus, dass es sich nach dem Tarif der IHK richten muss. Sprich ab dem 2. Lehrjahr sollte ein anteiliges Urlaubsgeld gezahlt werden.
Ausbildungsvertrag ist ja nicht gleich Arbeitsvertrag.
MfG
Klen
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Die IHK ist die Industrie- und Handelskammer, die schließt keine Tarifverträge ab.
Branche? Zu erlernender Beruf? Bundesland?
Branche: Druckerei Beruf: Offset-Drucker Bundesland: Saarland
Da scheint es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu geben, also alles ne Frage der Vereinbarungen. Wenn ihr dazu nichts mit dem Azubi vereinbart habt (im Ausbildungsvertrag oder indirekt über die Geltung eines Tarifvertrags, welche im Ausbildungsvertrag steht) dann gibts kein Urlaubsgeld.
Und wenn der Azubi meint ein Recht drauf zu haben, dann möge er euch bitte die Anspruchsgrundlage dafür nennen.
Venotis hat absolut Recht:
Die IHK kann im höchsten Fall Auskunft über die Ausbildungsvergütungen in einzelnen Tarifverträgen geben, kann aber keine Vorgabe machen und schließt schon gar keine Tarifverträge ab.
Die 20%-Regelung bezieht sich auf die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung: Nach einem Entscheid des Bundesarbeitsgerichts kann die tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung von einem Unternehmen um bis zu 20 Prozent reduziert werden, falls es sich nur an diesem Tarif orientiert, aber nicht daran gebunden ist. Dann sei die Vergütung immer noch angemessen, wie es das Berufsbildungsgesetz fordert.
Hallo,
Ich habe ein ähnliches Problem, undzwar bekommen in unserem Betrieb zum einen die Gesellen in unterschiedlicher Höhe Urlaubsgeld und die Lehrlinge (davon bin ich einer) bekommen keins wenn sie etwas "verbrochen" haben.
Nun Frage ich mich ob es vertretbar ist denn nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz müsste doch wenn, dann jedem das gleiche und vor allem nicht Leistungsabhängig gezahlt werden. Denn unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes ist der, der kein Geld bekommt zu behandeln als hätte er einen Anspruch, den es ja im Allgemeinen nicht gibt.
-- Editiert von go473102-76 am 23.08.2017 17:13
Was steht zum Urlaubsgeld in deinem Arbeits- oder geltenden Tarifvertrag?
-- Editiert von -Laie- am 23.08.2017 17:24
Von 2008!
Olle Kamellen ausgraben, um dann was Eigenes dran zu hängen - aber wirklich voll daneben
-- Editiert von blaubär+ am 23.08.2017 17:26
Leichenschändung!
wirdwerden
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