Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Meine Stieftochter (19) hat 08/2015 eine Ausbildung begonnen und somit hat meine Frau das Kindergeld bezogen. Meine Frau hat noch 3 weitere Kinder die Kindergeld berechtigt sind.
Im November 2016 ist meine Stieftochter dann in eine eigene Wohnung gezogen.
Der Einfachheit halber hat meine Frau Ihr das Kindergeld jeden Monat aufs Konto überwiesen.
Nun ist heraus gekommen das sie im Dezember die Ausbildung ohne unser Wissen abgebrochen hat. Meine Frau hat direkt bei der Familienkasse angerufen und das so geschildert. Jetzt wollen die ab Dezember das Kindergeld von uns zurück haben.
Müssen wir das nun zurück zahlen oder meine Stieftochter.
Wir können Anhand der Kontoauszüge nachweisen das sie das Geld erhalten hat.
Ausbildung abgebrochen -Rückzahlung?
2. Juni 2017
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Frage vom 2. Juni 2017 | 13:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung abgebrochen -Rückzahlung?
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#1
Antwort vom 2. Juni 2017 | 13:34
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Leistungsempfängerin ist die Mutter, sie hat das Geld an die Familienkasse zu erstatten. Der Rest ist innerhalb der Familie zu klären.
#2
Antwort vom 2. Juni 2017 | 13:54
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Hilfreicher Vorschlag:
Wenn die Tochter die Ausbildung abgebrochen hat und sich ausbildungsplatzsuchend gemeldet hat, dann hat sie weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld. Klären Sie das mit Ihrer Tochter. Wovon lebt sie denn jetzt?
Und jetzt?
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