Aus dem Schulunterricht herauswerfen

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Aus dem Schulunterricht herauswerfen

Hallo,
darf ein Lehrer den Schüler aus dem Klassenraum verbannen?

Wenn ja, darf er diese Fehlstunde dann auch als Unentschuldigt kennzeichnen?

Wenn ein Lehrer dem Schüler anbietet den Unterricht doch zu verlassen, darf er dann die Fehlstunde als Unentschuldigt kennzeichnen?


Danke schonmal

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Beziehungsweise ... kann man das überhaupt als Fehlstunde anrechnen?

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Die Frage kann ohne nähere Einzelheiten nicht beantwortet werden.

Wie alt ist der Schüler?
Um welche Schule handelt es sich?
Wohin hat der Lehrer den Schüler geschickt?
Was war der Anlass für den Verweis aus dem Unterricht?

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Und gibt es vielleicht Schulregeln, die der Schüler unterschrieben hat, in dem etwas zu diesem Thema steht?

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#4
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Schüler ist volljährig.
Öffentliches Gymnasium (Oberstufe)
Bloss den Unterricht verlassen.
Anlass: Lehrerwillkür?!? Einmaliges stören


Danke

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#5
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

von einem volljährigen Schüler kann ich respektvolles, ruhiges Verhalten erwarten.
Durch seine Störung hat er sein Desinterresse kundgetan und "darf"den Unterricht verlassen.

Könnte so von einem Lehrer gesehen werden.
Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen!
Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu lehren!

Von einer Aufsichtspflicht kann man in dem Alter auch nicht mehr sprechen.
Wenn ich mich als Schüler dermaßen im Recht fühlen würde, würde ich ein klärendes Gespräch und evtl den Gang zum Direx führen.

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#6
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Das beantwortet in keinster Weise meine Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Der Lehrer hat durchaus ein Ermessen, auf welche Weise er die Ordnung bewahrt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber kann dies als Fehlstunde, oder gar als unentschuldigte Fehlstunde angerechnet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wenn der Schüler den Unterricht des Lehrers stört, und damit eine variable Anzahl von lernwilligen anderen Schülern auch, dann kann der Lehrer selbstverständlich den Schüler stundenweise suspendieren.

Wenn der S. dann demnächst immernoch stört, gibt es eine Abmahnung, danach eine Konferenz und schließlich den Verweis von der Schule (da muss der S. dann aber schon richtig auf den Putz gehauen haben...)

Da der Schüler keinen legitimen Grund hatte, den Unterricht der betreffenden Stunde zu versäumen (er war nicht schuldlos verhindert und auch nicht krank, das weiß der Lehrer ja!), ist diese Stunde unentschuldigt.

(nebenbei: zu viele Fehlstunden, sei es entschuldigt oder unentschuldigt, können nach sich ziehen, dass der S. keine Noten für's Halbjahr bekommt. In diesem Fall - volljährig und Gymnasium, also Oberstufe - kann das Auswirkungen für die Abiturzulassung haben!)

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#10
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

Der Schüler ist volljährig, die Aufsichtspflicht der Schule/Lehrer gilt in diesem Fall nicht. Da es sich um keine Pflichtschule handelt, darf der Lehrer den Schüler vom Unterricht verweisen. Der Schüler war im Unterricht nicht anwesend, daher handelt es sich um eine Fehlstunde. Diese Fehlstunden können unter besonderen Umständen (massive Störung des Unterrichts/Gefährdung von Mitschülern/Lehrer etc.) als unentschuldigt gewertet werden, dies liegt jedoch im Ermessensbereich des klassenführenden Lehrers bzw. des Direktors. ...lg mikal

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