Hallo!
Folgende rein hypothetische Situation:
Ich (männlich, eher klein und scheinbar schwach) bin des nachts mit zwei Kumpels auf dem
Heimweg, als plötzlich drei Männer vor uns stehen, und uns drohen, uns zusammenzuschlagen,
wenn wir nicht unser Geld herausrücken. Was sie nicht wissen, ist, dass ich zufällig ein
Taschenmesser dabei habe und ich sehr gut Karate kann (meine Freunde hingegen nicht). Nun
glaubt der Anführer, dass heute sein Glückstag sei, und geht einfach alleine auf mich als den
Schwächsten zu. Ohne Erfolg. Ich überwältige ihn und habe ihn jetzt unter Kontrolle.
Da kommt mir die Idee, mein T-Messer zu nehmen, und es ihm an die Kehle zu halten. Ich nehme
also sozusagen einen der Männer, die uns gerade noch nach unserem Leben oder unserer
Unversehrtheit zu trachten drohten, als Geisel, und "unterbreche" ihren Angriff auf uns. So setze ich
seine Kameraden unter Druck, uns nicht anzugreifen, indem ich ihnen drohe, ihren Freund zu
verletzen, und meine Kumpels können die Polizei rufen.
Ich werde mal zwei mögliche Verläufe dieser Geschichte aufstellen:
Fall 1:
Nachdem ich ihren Kameraden nun als Geisel halte, befehle ich den zwei Männern, etwaige Waffen
fallen zu lassen, auf den Boden mit Händen auf dem Kopf zu gehen, und mir ihre Identität
Preis zu geben. Tun sie das nicht, so sage ich ihnen, erfährt ihr Freund "unschöne Schmerzen" (oder ihn zu töten).
Ich meine es allerdings nicht ernst.
Fall 2:
Wie Fall 1, aber ich bin tatsächlich willens, meine "Geisel" leicht zu verletzen (oder es zumindest als eine Art Fake anzudeuten), wenn die zwei Männer versuchen, irgendwelche Anstalten zu machen, uns dennoch zu attackieren.
//
Ist diese "Geiselnahme" immer noch ein Akt der Notwehr? Ich mache doch Gebrauch vom Jedermann-Festnahme-Recht und wende den Angriff auf mich und meine Freunde ab. Wenn ja, macht es einen Unterschied, ob ich den Männern nur drohe, ihn leicht zu verletzen, oder sogar zu töten, wenn sie meinen Befehlen
nicht Folge leisten (unabhängig davon, ob ich das tatsächlich beabsichtige oder nicht)?
Bitte entschuldigt meine wilde Fantasie,
itsamemario
Aus Notwehr Geisel nehmen erlaubt?
14. August 2017
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Frage vom 14. August 2017 | 14:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aus Notwehr Geisel nehmen erlaubt?
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#1
Antwort vom 14. August 2017 | 21:26
Von
Status: Schüler (161 Beiträge, 29x hilfreich)
Notwehr / Nothilfe rechtfertigt nur die mildeste mögliche Gegenmaßnahme. Das Drohen mit dem Messer und Druckausüben auf die anderen halte ich für gerechtfertigt, um den Angriff zu beenden und die Polizei zu rufen.
Das wars aber auch - das Androhen von Folter ist vollkommen überflüssig. Das Ermitteln der Täter bzw Identität ist nicht deine Aufgabe und rechtfertigt entschuldigt keine Straftat.
Ein Notwehrexzess scheidet meiner Meinung nach auch aus, die Handlung erscheint klar überlegt.
Ein Erlaubsnistatbestandsirrtum kann man diskutieren.
Aber gefragt war ja nur nach der Rechtswidrigkeit.
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