Aus 450,- wird eine Steuerklasse 6

18. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
rasputin65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aus 450,- wird eine Steuerklasse 6

Ich habe einen 450,- job gemacht und meinen Arbeitgeber bei dem ich den minijob mache auf meine Stunden hingewiesen. Es war abzusehen das ich im Verdienst über die 450,- komme. Ohne Rücksprache mit mir sind alle Stunden berechnet worden und ich bin damit Steuerpflichtig geworden. Ich soll jetzt dadurch das mein minijob mit der Steuerklasse VI berechnet wird Geld zurückzahlen. Kann das der Arbeitgeber machen, es ist doch sein Verschulden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

es erscheint etwas unschlüssig, mehr Steuern zu bezahlen, als verdient wurde.

Haben Sie ein erstes Arbeitsverhältnis, ist die Steuerklasse VI zutreffend.

Steuerschuldner ist nicht der Arbeitgeber sondern Sie. Der AG fungiert nach dem Flaschenhalsprizip für das Finanzamt.

Eine einvernehmliche Lösung unterhalb der Steuerklasse VI wäre möglich gewesen, kann jedoch vom AN nicht erzwungen werden. Der AG hat sich in diesem Fall korrekt verhalten.

In Zukunft sollten Sie deshalb nur soviel arbeiten, dass Ihr Verdienst nicht über die Grenze von 450 Euro schießt.


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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich weiß nicht ob ich es richtig verstehe.

Wenn bei einem Minijob mehr als 450 Euro verdient werden, muss ab diesem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis auf Steuerkarte abgerechnet werden. Aber: wenn ich dich hier richtig verstehe, hat der Arbeitgeber eine Rückrechnung gemacht und ab Beginn des Arbeitsverhätnisses die Steuerklasse angewendet, dadurch kommt es zur Rückzahlung?! Das ist natürlich Käse.

Zum Verschulden: wenn du öfter hingehst, als du für max. 450 Euro müsstest, ist es ja zumindest dein Mitverschulden.

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#3
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Zum Verschulden: wenn du öfter hingehst, als du für max. 450 Euro müsstest, ist es ja zumindest dein Mitverschulden.


die realität ist:
welche/r minijobber/in sagt nach erreichen der std. "ende gelände ?
"normal" ist:
450€ werden abgerechnet den rest gibt es bat
das ist dann zwar "steuerhinterziehung" aber eben "normal"

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich finde Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit nicht normal.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>450€ werden abgerechnet den rest gibt es bat
das ist dann zwar "steuerhinterziehung" aber eben "normal"
<hr size=1 noshade>

Dann ist der Arbeitgeber aber ziemlich dumm.
Denn bei einem Minijob (bis 450 Euro) sind die pauschalen Sozialabgaben für den Arbeitgeber relativ hoch, weil der Arbeitnehmer ja nichts zahlt.
Sobald man über 450 Euro kommt, wird es für den Arbeitgeber billiger, denn er muss die Sozialabgaben nicht mehr alleine zahlen, es kommt ja der Arbeitnehmeranteil ins Spiel.

Die Kombination "450 Euro abrechen plus Rest schwarz" ist bei kleinen Überschreitungen der Minijob-Grenze für den Arbeitgeber teurer als eine ordnungsgemäße Abrechnung.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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