Aupair schwanger von Deutschem
folgendes nat. rein hypothetisch:
Ein Aupair (nicht aus der EU) lebt in dt Familie, und wird von einem Deutschen, den es bei einer Party - zu gut - kennenlernt schwanger. Sie ist jetzt im 2. Monat und das Aupair visum läuft noch 2 ,5 Monate. Der Vater will von dem Kind nichts wissen, und sie will deshlab auch von dem Vater nichts mehr wissen. Um der Schande zu entgehen (und weil es hier eh besser ist) will sie in D bleiben.
Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind direkt nach der Geburt?
Kann aus dem Ausland/Inland die Vateschaft richtig festgestellt werden?
Der Vater ist ziemlich mittellos - Student. seine Eltern sind recht gut gestellt und so weit wir gehört haben, auch ganz nette Leute. Trotzdem: Wer ist für das Kind und die Mutter (?) unterhaltverpflichtet und muss zahlen?
Gilt dies auch wenn wir das Auapir weiter bei uns wohnen lassen?
Kann das schwangere Aupair abgeschoben werden?
angenommen das Kind wird asl Deuscher anaerkannt, begründet das eine aufenthaltserlaubnis der Mutter?
wenn wir das aupar einfach bei uns behalten, was kann usn passieren? Bitte nicht nur den Strafrahmen sagen, sondern - so weit das möglich ist - was realiastischerweise passiert.
Das waren ziemlich Fragen, trotzdem, danke für nen Rat.
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von Weiter11 am 08.07.2012 19:04
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>Aupair schwanger von Deutschem
DANKE fuer die schnelle Antwort....
Mit der Geldstrafe könnte ich leben. Der Ärger mit meiner Frau wenn ich das arme Maedchen vist auf jor die tür setze ist auf jeden Fall größer?
Wie lange würde denn soe eine Vaterschaftsfesttellungsklage dauern? Die ginge ja sicher über das Jugendamt, das müssten es weitermelden ...
Würde das Ausläderamt ein möglicherweise Deutsches Baby samt Mutter abschieben?
Kann man bei Abschiebungen mit Widerspruch , Klage einlegen etc auf Zeit spielen oder ist das immer sofort durchsetzbar?
Und zu guter letzt. diese Situation kann nicht der Grund für eine Aufenthaltsgenehmigung sein.
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von Weiter11 am 08.07.2012 19:31
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>Aupair schwanger von Deutschem
Vor allen müßte sie eine Vaterschaftsanerkennungsklage anstrengen, damit der Vater das Kind anerkennt.
Dann hätte das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter könnte als Sorgeberechtigte für ein deutsches Kind, zumindest bis zum 18 Lebensjahr des Kindes, ihren Aufenthalt erwirken.
Wenn sie das Gericht von der Vaterschaft des Deutschen überzeugen kann (für den Fall, daß der Kindesvater die Vaterschaft bestreitet), erhält sie bis zur Geburt des Kindes eine Duldung, weil eine DNA-Analyse zur Feststellung der Vaterschaft m.W. wohl erst nach Geburt des Kindes durchgeführt werden kann.
-- Editiert ya338066-97 am 08.07.2012 20:31
von ya338 am 08.07.2012 20:24
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>Aupair schwanger von Deutschem
quote:
Und noch was ganz wichtiges. Spielt es für die Staatsangehörigkeit eine Rolle , wo das Kind das Licht der Welt erblickt?
Ja und nein, wenn es z.B. in den USA geboren wird erhält es (zusätzlich zur Staatsangehörigkeit seiner Eltern) noch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit.
Ihre Frage ging aber wohl in eine andere Richtung ?
Die Staatsangehörigkeit des deutschen Erzeugers erhält das Kind - zumindest nach dem deutschen Recht - auf jeden Fall. Spätestens dann (rückwirkend), wenn die Vaterschaft festgestellt ist.
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von ya338 am 08.07.2012 20:40
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>Aupair schwanger von Deutschem
Ich kann nur dringend empfehlen, dass das Mädchen sich so schnell wie möglich von einem guten Rechtsanwalt beraten lässt, der sich im Ausländerrecht auskennt. Auf jeden fall sollte man zusehen, dass die Vaterschaft festgestellt wird. Es geht schließlich um Unterhalt für die nächsten 18jahre. Und irgendwann wird das Studium auch zu Ende sein und der Vater Geld verdienen.
Durch die Feststellung der Vaterschaft könnte das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen und das wiederum würde die Chancen der Mutter erheblich steigern, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Zusammenfassung: ab zum Anwalt
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"justice"
-- Editiert justice005 am 08.07.2012 21:25
von justice005 am 08.07.2012 21:12
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