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Aupair schwanger von Deutschem

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Aupair schwanger von Deutschem

folgendes nat. rein hypothetisch:
Ein Aupair (nicht aus der EU) lebt in dt Familie, und wird von einem Deutschen, den es bei einer Party - zu gut - kennenlernt schwanger. Sie ist jetzt im 2. Monat und das Aupair visum läuft noch 2 ,5 Monate. Der Vater will von dem Kind nichts wissen, und sie will deshlab auch von dem Vater nichts mehr wissen. Um der Schande zu entgehen (und weil es hier eh besser ist) will sie in D bleiben.

Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind direkt nach der Geburt?

Kann aus dem Ausland/Inland die Vateschaft richtig festgestellt werden?

Der Vater ist ziemlich mittellos - Student. seine Eltern sind recht gut gestellt und so weit wir gehört haben, auch ganz nette Leute. Trotzdem: Wer ist für das Kind und die Mutter (?) unterhaltverpflichtet und muss zahlen?

Gilt dies auch wenn wir das Auapir weiter bei uns wohnen lassen?

Kann das schwangere Aupair abgeschoben werden?

angenommen das Kind wird asl Deuscher anaerkannt, begründet das eine aufenthaltserlaubnis der Mutter?

wenn wir das aupar einfach bei uns behalten, was kann usn passieren? Bitte nicht nur den Strafrahmen sagen, sondern - so weit das möglich ist - was realiastischerweise passiert.

Das waren ziemlich Fragen, trotzdem, danke für nen Rat.



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von Weiter11 am 08.07.2012 19:04
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Beiträge zum Thema "Schwanger".


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>Aupair schwanger von Deutschem
1. Es hat die Staatsangehörigkeit der Mutter - der Vater wird ja wohl nicht hingehen und die Vaterschaft anerkennen.
2. Durchaus - eine entsprechende Klage kann auch vom Ausland aus geführt werden.
3. Niemand, solange die Vaterschaft nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Da die Frage auf die Eltern des Vaters abzielt - die sind selbstverständlich unter keinen Umständen zum Unterhalt verpflichtet.
3. Sie wollen eine illegal aufhältliche Frau bei sich wohnen lassen? Sie wissen aber schon, daß das strafbar ist?
4. Solange der Polizeiarzt die Flugfähigkeit bejaht, durchaus.
5. Ja, dann gäbe es eine Aufenthaltserlaubnis.
6. Die Polizei kommt, nimmt das Au-Pair zwecks Abschiebung mit und leitet gegen Sie ein Verfahren wegen Beihilfe zum ilegalen Aufenthalt ein. Das dürfte eine Geldstrafe geben.
Und wenn wir jetzt mal realistisch sein wollen: Geben Sie Ihr Geld für eine Vaterschaftsklage, die ein Anwalt in D führt, während sie NICHT in D ist - wenn sie nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht ausreist, handelt sie sich jede Menge Probleme ein. Und JEDE deutsche Behörde, einschließlich der Jugend- und Standesämter, ist zur Weitermeldung illegaler aufhältlicher Personen verpflichtet. Wird die Vaterschaft entsprechend festgestellt, wird sie recht problemlos eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 des Aufenthaltsgesetzes erhalten - dann kann sie wieder einreisen.

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von muemmel am 08.07.2012 19:19
Status: Tao (10827 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Aupair schwanger von Deutschem
DANKE fuer die schnelle Antwort....

Mit der Geldstrafe könnte ich leben. Der Ärger mit meiner Frau wenn ich das arme Maedchen vist auf jor die tür setze ist auf jeden Fall größer?

Wie lange würde denn soe eine Vaterschaftsfesttellungsklage dauern? Die ginge ja sicher über das Jugendamt, das müssten es weitermelden ...

Würde das Ausläderamt ein möglicherweise Deutsches Baby samt Mutter abschieben?

Kann man bei Abschiebungen mit Widerspruch , Klage einlegen etc auf Zeit spielen oder ist das immer sofort durchsetzbar?

Und zu guter letzt. diese Situation kann nicht der Grund für eine Aufenthaltsgenehmigung sein.

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von Weiter11 am 08.07.2012 19:31
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Aupair schwanger von Deutschem
Und noch was ganz wichtiges. Spielt es für die Staatsangehörigkeit eine Rolle , wo das Kind das Licht der Welt erblickt?

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von Weiter11 am 08.07.2012 19:33
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Aupair schwanger von Deutschem
Vor allen müßte sie eine Vaterschaftsanerkennungsklage anstrengen, damit der Vater das Kind anerkennt.
Dann hätte das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter könnte als Sorgeberechtigte für ein deutsches Kind, zumindest bis zum 18 Lebensjahr des Kindes, ihren Aufenthalt erwirken.

Wenn sie das Gericht von der Vaterschaft des Deutschen überzeugen kann (für den Fall, daß der Kindesvater die Vaterschaft bestreitet), erhält sie bis zur Geburt des Kindes eine Duldung, weil eine DNA-Analyse zur Feststellung der Vaterschaft m.W. wohl erst nach Geburt des Kindes durchgeführt werden kann.

-- Editiert ya338066-97 am 08.07.2012 20:31


von ya338 am 08.07.2012 20:24
Status: Legende (314 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Aupair schwanger von Deutschem
@ TE,

die Ausländerbehörde würde vor allem eine schwangere Illegale abschieben - das "deutsche Baby" ist für die ABH ein komplett unbewiesene Behauptung. Und nein, zumindest in diesem Falle spielt der Geburtsort nicht die geringste Rolle, sondern nur die ABSTAMMUNG. Ansonsten kann man natürlich bei allen Verwaltungsakten Rechtsmittel einlegen - die Frage ist nur, ob die dann aufschiebende Wirkung haben. Hier würde wohl ein GUTER Anwalt für Ausländerrecht gebraucht, wenn Sie sich ernsthaft Hoffnungen machen, eine Abschiebung zu verhindern (ich habe diese Hoffnung weniger, aber das erwähnte ich ja schon). In dem Fall wenden Sie sich mal an den Flüchtlingsrat Ihres Bundeslandes und lassen sich beraten, ob die eine Chance sehen und zu welchem Anwalt die raten.

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von muemmel am 08.07.2012 20:32
Status: Tao (10827 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Aupair schwanger von Deutschem
quote:
Und noch was ganz wichtiges. Spielt es für die Staatsangehörigkeit eine Rolle , wo das Kind das Licht der Welt erblickt?

Ja und nein, wenn es z.B. in den USA geboren wird erhält es (zusätzlich zur Staatsangehörigkeit seiner Eltern) noch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit.

Ihre Frage ging aber wohl in eine andere Richtung ?
Die Staatsangehörigkeit des deutschen Erzeugers erhält das Kind - zumindest nach dem deutschen Recht - auf jeden Fall. Spätestens dann (rückwirkend), wenn die Vaterschaft festgestellt ist.

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von ya338 am 08.07.2012 20:40
Status: Legende (314 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Aupair schwanger von Deutschem
Also vor der Geburt kann man ur auf Zeit spielen, ev den pass verlieren, oder sich einfacht tot stellen und hoffen dass es keiner merkt.
Wie sieht es danach aus. Hat ein möglicherweise deutsches Kind, einen gewissen Abschiebeschutz?
und vor allem wie lange kann sich ein Vaerschaftsanerekennungsverfahren hinziehen, wenn der Vater nicht mitspielt.


ya ... und muemmel sehen das ja ein bisschen unterschiedlich. Ist das eure Erfahrung oder gibt es da texte?


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von Weiter11 am 08.07.2012 21:10
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Aupair schwanger von Deutschem
Ich kann nur dringend empfehlen, dass das Mädchen sich so schnell wie möglich von einem guten Rechtsanwalt beraten lässt, der sich im Ausländerrecht auskennt. Auf jeden fall sollte man zusehen, dass die Vaterschaft festgestellt wird. Es geht schließlich um Unterhalt für die nächsten 18jahre. Und irgendwann wird das Studium auch zu Ende sein und der Vater Geld verdienen.

Durch die Feststellung der Vaterschaft könnte das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen und das wiederum würde die Chancen der Mutter erheblich steigern, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Zusammenfassung: ab zum Anwalt


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"justice"

-- Editiert justice005 am 08.07.2012 21:25


von justice005 am 08.07.2012 21:12
Status: Tao (9460 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Aupair schwanger von Deutschem
Kann die Ausländerbehörde oder das Jugendamt den jungen Man vorladen und zur Aussage darüber zwingen, ob er möglicherweise der Vater sein kann - sprich ob er mit ihr geschlafen hat? Und steht er dann unter Wahrheitspflicht.

ISt die Behauptung das Kind stamme von einem deutschen, nicht nur eine unbewiesene Behauptung sondern per se sehr glaubwürdig, wenn das Maedchen in der betr. Zeit in Deutschland war. Bei uns in Schwaben laufen auch nicht so viele Ausländer rum ...

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von Weiter11 am 08.07.2012 21:15
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Aupair schwanger von Deutschem
quote:
Ich kann nur dringend empfehlen, dass das Mädchen sich so schnell wie möglich von einem guten Rechtsanwalt beraten lässt, der sich im Ausländerrecht auskennt.

Wohl eher im Familien- bzw. Kindschaftsrecht.
Die aufenthaltsrechtliche Situation - Vaterschaftsfeststellung vorausgesetzt - dürfte klar sein.

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von ya338 am 08.07.2012 21:20
Status: Legende (314 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


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