In der Türkei soll Kritik am Staat und seinen Institutionen künftig freier geäußert werden können als bisher. Nach jahrelangen Protesten aus dem In- und Ausland beschloss das Parlament in Ankara eine Änderung des berüchtigten 'Türkentum'-Paragrafen 301 des Strafgesetzbuches. Die Novelle soll nationalistisch eingestellten Richtern und Staatsanwälten die Verfolgung kritischer Meinungsäußerungen erschweren. Mit der Änderung beugt sich der EU-Beitrittskandidat Türkei langjährigen Forderungen aus Brüssel. Die EU hatte das Gesetz als Instrument zur Beschneidung der Meinungsfreiheit kritisiert und eine Änderung verlangt.
Der Gesetzentwurf der Regierung wurde nach mehr als achtstündiger Debatte mit der Stimmenmehrheit der Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan angenommen. Bei der Abstimmung in den frühen Morgenstunden votierten 250 Abgeordnete für die Novelle und 65 dagegen.
Das "Türkentum"-Gesetz war in den vergangenen Jahren von nationalistischen Anwälten und Staatsanwälten benutzt worden, um Intellektuelle wie den Literatur-Nobelpreisträger Orhan Pamuk vor Gericht zu bringen. Nach dem Parlamentsbeschluss wird der vage Begriff des "Türkentums" durch die konkretere Formulierung "türkische Nation" ersetzt. Zudem sollen Verfahren nach dem Gesetz 301 künftig nur nach einer Erlaubnis des Justizministeriums in Ankara eingeleitet werden dürfen.
Die Höchststrafe sinkt von drei auf zwei Jahre; Haftstrafen können damit zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch wurde ein Passus gestrichen, nach dem im Ausland gemachte Äußerungen härter bestraft werden konnten als Kritik im Inland. Eine Vorschrift, wonach als Kritik - und nicht als Beleidigung - gemeinte Äußerungen straffrei bleiben müssen, wurde beibehalten.
In der Schlussdebatte im Parlament erneuerte die Opposition ihre Kritik an der Novelle. Die kemalistische CHP und die nationalistische MHP werfen der Regierung vor, unter dem Druck der EU zu handeln und den Beleidigungen des türkischen Staates Tür und Tor zu öffnen.
Dagegen sind Vertreter des Reformlagers in der Türkei der Ansicht, die Änderungen gingen nicht weit genug. Der Istanbuler Politikwissenschaftler Cengiz Aktar sagte, auch künftig würden weiterhin Prozesse aufgrund unliebsamer Meinungsäußerungen eröffnet. Die Istanbuler Menschenrechtsanwältin Eren Keskin kritisierte, die Änderung werde nichts am Inhalt des Gesetzes ändern und sei reine "Show".
Roger Beckamp, Halle beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Baurecht, priv., Miet und Pachtrecht, Maklerrecht und hat Interessensschwerpunkte: Nachbarschaftsrecht.