Auktion wurde vom Verkäufer beendet

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
moglu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 14x hilfreich)
Auktion wurde vom Verkäufer beendet

Hallo,

vor 4 Tagen war ich noch Höchstbietender auf 4 Felgen für einen alten Opel Admiral.

Die Auktion hatte der Verkäufer vorzeitig beendet, ich war zu diesem Zeitpunkt Höchstbietender mit 81,43 Euro - unter mir waren noch 2 weitere Bieter.

Den Verkäufer habe ich angeschrieben und nun gefragt warum die Felgen nicht mehr zum Verkauf stehen, bisher keine Antwort.

Nun habe ich ein großes Problem das es die Felgen nicht so oft gibt und ich diese wirklich kaufen will, da mein Opa und ich einen alten Opel Admiral privat wieder aufbauen aus Hobby und Leidenschaft.

In anderen Foren habe ich gelesen das ich laut Recht trotzdem Anspruch auf die Ware habe, bzw der Verkäufer wohl Schadensersatz leisten müsste?

In einer Frage wurde von einem anderen Käufer der aber nicht auf den Artikel geboten hat, ob ein Sofortkauf möglich ist.

Vermutlich hat der Verkäufer die Felgen nun andersweitig verkauft.

Kurz und knackig, ich möchte diese Felgen die der Verkäufer angeboten hat, wie muss ich nun fortfahren?
Auf einer anderen Internetplattform werden diese Komplett für 630 Euro angeboten, bei eBay gingen die letzten für 420 Euro raus.

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Klär doch erst mal den Grund. Wenn gestohlen, dann gibt es die nicht mehr.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
moglu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Verkäufer hatte sich eben gemeldet und folgendes geschrieben:
"Guten abend, ich habe die Felgen schon verkauft, tut mir leid für Sie. Schönen abend"

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ok du hast eine Mail, aber in wieweit diese als Beweis dient ist fraglich, eine Mail kann ohne Probleme auch "getürkt" sein.

Dann hast du noch eine weitere Entscheidung zu treffen, du kannst klagen etc, was dich aber erstmal Geld kostet, den du muss Gericht und Anwalt vorfinanzieren. Kannst dann das geld aber zurückfordern. Nur da kann dann auch schon das nächste Problem kommen, wenn dein Gegner nicht zahlungtsfähig ist, dan bleibst du auf den Kosten sitzen, sprich dann hättest du nicht nur keine Felgen, sondern auch noch Geld verloren. Auch kann das Ganze sich über eine sehr lange Zeit hinziehen. Ob du dir das antun willst musst du dir jetzt überlegen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
moglu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 14x hilfreich)

Okay, naja - ich will die Felgen.
Er sagte es sei ein Bekannter an den er sie verkaufte.

Reicht da kein normaler Schriftverkehr aus? notfalls hätte ich noch meine RSV mit Internetrecht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.311 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen