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Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen

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Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen

Guten Tag.
Ich habe einen artikel auf wunsch des käufers unversichert versandt.(konnte auswählen zwischen versichert und unversichert)
Der Artikel wurde für 45 Euro ersteigert.
Nun behauptet der Käufer, dass der Artikel nicht bei ihm eingetroffen ist.
Aber da ich ja unversichert versandt habe, habe ich ja keinen beleg dass ich die Ware verschickt habe.
Mir wurde eine Email zugesandt, in der steht dass der käufer nun Strafanzeige gegen mich gestellt hat.
wie soll ich mich nun verhalten?!

reicht es wenn ein freund von mir bestätigt, dass die ware versandt wurde?





von krische am 02.11.2005 13:21
Status: Praktikant (22 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Ware versendet haben. Indealer Weise haben Sie bei einem unversicherten Versand einen zeugen, der gesehen hat wie sie die Ware verpackt und dann zur Post gebracht und aufgegeben haben. Wenn sie von privat an privat verkauft haben, müssten Sie dann aus dem Schneider sein.

Aber : Bei ebay immer nur versicherter Versand, mit DHL oder Hermes oder DPD... Es gibt zu viele Betrüger und zwar sicher gleichermaßen bei Zustellern, Versendern und Empfängern.

Die Drohung mit der Strafanzeige würde ich nicht so ernst nehmen. Da ist meist nichts dahinter. Wenn Sie Zweifel daran haben, dass sie den Versand belegen können, erstatten Sie lieber den Kaufpreis.


von tompetti am 02.11.2005 13:31
Status: Unsterblich (809 Beiträge)
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>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
Wenn sie von privat an privat verkauft haben, müssten Sie dann aus dem Schneider sein.

Kommt auf die Sichtweise an :

- u.a.was heißt versichert / nicht versichert ?

- Leistungsort ?

- eigene Handelsaktivität ?

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=49787&;page=2

http://www.caroline.cichon.de/transport.rtf




von psst am 02.11.2005 13:44
Status: Unsterblich (1581 Beiträge)
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>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
ja, ich bin privatverkäufer.
ich denke wenn man selbst in frage stellt was versichert und nicht versichert ist, dann kommt man nicht weit.
unversicherter versand ist z.b. ein Standartbrief für 0,55€
Wenn man versichert versendet, dann bekommt man ja auch einen beleg.

aber wenn man privatverkäufer ist und mal eben am briefkasten hält und etwas einwirft, hat man ja meistens keinen zeugen.
der kann ja zwar gesehen haben, dass man briefe eingeworfen hat, aber er weiss ja auch nicht an wekche adresse die briefe bestimmt sind.
also alles schon etwas komisch.

ich habe halt auf wunsch des käufers unversichert (per Standartbrief) den Artikel versandt.
Dieser behauptet nun, dass der Artikel nicht angekommen ist.Das kann ja auch niemand nachprüfen.
Schon komisch...?!


von krische am 02.11.2005 13:55
Status: Praktikant (22 Beiträge)
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>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
"ich denke wenn man selbst in frage stellt was versichert und nicht versichert ist, dann kommt man nicht weit.
unversicherter versand ist z.b. ein Standartbrief für 0,55€
Wenn man versichert versendet, dann bekommt man ja auch einen beleg."

Weder ein Einschreiben noch ein Paket sind bei den Versendern im Sinne des Gesetzes und ihrer AGB "versichert".

Dies gewährleistet erst eine Transportversicherung, die allerdings nur die POST anbietet für 3,50 Euro bzw. 15,00 Euro.

Ein Versendungskauf alter Sichtweise wurde und wird den Verkäufern insoweit zugesprochen, als daß sie in dem Maße wie sie die Haftung für das Transportrisiko bei Übergabe an den Versender verlieren ein anderer- eben das Versandunternehmen - es übernimmt im Rahmen der Haftung für eigenes Handeln.

Die einschlägigen BGB-Kommentare stimmen also dafür, daß der Verkäufer im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten bereits mit ausreichender Haftung durch das Versandunternehmen zu versenden hat - also in der Regel als Paket.

Ob also ein Richter die Sichtweise Versand unversichert = Brief / Päckchen im Rahmen der Inhaltsprüfung von AGB auch so sieht, ist also offen.

Selbst wenn, bestünde damit immer noch das Beweisproblem für Sie. Ihr Verzicht auf einen Ihnen zustehenden Versandbeleg läßt sich dabei als fahrlässig auslegen, was Ihre Lage nicht verbessern dürfte.

Und nach abweichender Sichtweise hinsichtlich Versendungskauf gemäß Link stünden Sie noch unsicherer da, da ja eine Abweichung von der Haftung für den Transportweg separat neben der Versandform wohl offensichtlich nicht vereinbart wurde?


von psst am 02.11.2005 14:17
Status: Unsterblich (1581 Beiträge)
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>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
hm.
aber dann kann ja jeder käufer unversicherten versand fordern, und hinterher behaupten, dass der artikel nicht angekommen ist.

Aber wenn man als verkäufer den Artikel wie auf Wunsch des Käufers unversichert versendet, dann hat man ja praktisch IMMER die Ars**karte.

das habe ich gefunden:
§ 447 BGB

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die
Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt ausgeliefert hat.

also müsste es doch so sein, dass wenn der verkäufer den artikel der post abgelifert hat, ihn keine schuld mehr bei nichteintreffen trifft?!




von krische am 02.11.2005 14:28
Status: Praktikant (22 Beiträge)
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>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
"Weder ein Einschreiben noch ein Paket sind bei den Versendern im Sinne des Gesetzes und ihrer AGB versichert."

Korrekt, aber man ist eher auf der sicheren Seite, weil man dadurch einen Beleg hat. Gilt im Zweifelsfall vor Gericht als Beweis.

Ich versende selbst Miniartikel wie beispielsweise alte Postkarten als Einwurfeinschreiben - keine Lust auf Ärger bei eBay.


von JoernJ am 02.11.2005 15:43
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
naja fakt ist, dass ledsiglich ein freund bezeugen kann dass ich die ware verschikct habe.
einen beleg gibt es nicht, da ja unversichert.

nur wenn es immer so einfach für den käufer ist, finde ich das schon komisch.



von krische am 02.11.2005 19:20
Status: Praktikant (22 Beiträge)
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>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
Irgendwie bin ich jetzt ziemlich verwirrt. Habe ich da etwas nicht mitgekriegt? Ich bin seit fünf Jahren bei ebay unterwegs und kenne lediglich die Rechtslage, daß bei Verkauf von privat an privat der Käufer das Versandrisiko trägt. Auf diese weise werden bestimmt so an die 50% der Geschäfte bei ebay abgewickelt. Und da hat keiner einen Versandbeleg, da es für unversicherten keinen gibt.

Also, die Beweispflicht liegt doch hier beim Käufer. Und der kann ebensowenig nachweisen, daß die Ware nicht abgeschickt wurde, wie der Verkäufer, daß sie abgeschickt wurde. Da könnte ja jeder Käufer bei unversichertem Versand mit dieser Masche kommen.


von normi am 03.11.2005 13:25
Status: Tao (6606 Beiträge)
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>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
"Also, die Beweispflicht liegt doch hier beim Käufer. Und der kann ebensowenig nachweisen, daß die Ware nicht abgeschickt wurde, wie der Verkäufer, daß sie abgeschickt wurde. Da könnte ja jeder Käufer bei unversichertem Versand mit dieser Masche kommen."

Was ist daran neu, daß Leistungsansprüche zu belegen sind ?

Käufer, daß er gezehlt hat ,

Verkäufer, daß er erfüllt hat ,

demzufolge jeweils beide Anspruch auf die Gegenleistung haben.


von psst am 03.11.2005 14:01
Status: Unsterblich (1581 Beiträge)
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>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
@psst

Ja eben, daran ist nichts neu. Dann verstehe ich aber nicht ganz die Diskussion um das Problem von krische, insbesondere den Einwand von tompetti nicht:

*Sie müssen nachweisen, dass Sie die Ware versendet haben. Indealer Weise haben Sie bei einem unversicherten Versand einen zeugen, der gesehen hat wie sie die Ware verpackt und dann zur Post gebracht und aufgegeben haben.*

und

*Wenn Sie Zweifel daran haben, dass sie den Versand belegen können, erstatten Sie lieber den Kaufpreis.*

Meiner Meinung nach hat krische hier überhaupt nichts zu befürchten.


von normi am 03.11.2005 14:28
Status: Tao (6606 Beiträge)
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