>Auktion unversicherter Versand..ware nicht angekommen
"ich denke wenn man selbst in frage stellt was versichert und nicht versichert ist, dann kommt man nicht weit.
unversicherter versand ist z.b. ein Standartbrief für 0,55€
Wenn man versichert versendet, dann bekommt man ja auch einen beleg."Weder ein Einschreiben noch ein Paket sind bei den Versendern im Sinne des Gesetzes und ihrer AGB "versichert".
Dies gewährleistet erst eine Transportversicherung, die allerdings nur die POST anbietet für 3,50 Euro bzw. 15,00 Euro.
Ein Versendungskauf alter Sichtweise wurde und wird den Verkäufern insoweit zugesprochen, als daß sie in dem Maße wie sie die Haftung für das Transportrisiko bei Übergabe an den Versender verlieren ein anderer- eben das Versandunternehmen - es übernimmt im Rahmen der Haftung für eigenes Handeln.
Die einschlägigen BGB-Kommentare stimmen also dafür, daß der Verkäufer im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten bereits mit ausreichender Haftung durch das Versandunternehmen zu versenden hat - also in der Regel als Paket.
Ob also ein Richter die Sichtweise Versand unversichert = Brief / Päckchen im Rahmen der Inhaltsprüfung von AGB auch so sieht, ist also offen.
Selbst wenn, bestünde damit immer noch das Beweisproblem für Sie. Ihr Verzicht auf einen Ihnen zustehenden Versandbeleg läßt sich dabei als fahrlässig auslegen, was Ihre Lage nicht verbessern dürfte.
Und nach abweichender Sichtweise hinsichtlich Versendungskauf gemäß Link stünden Sie noch unsicherer da, da ja eine Abweichung von der Haftung für den Transportweg separat neben der Versandform wohl offensichtlich nicht vereinbart wurde?
von psst am 02.11.2005 14:17
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