Auktion abgebrochen & woanders verkauft = Irrtum?
Hi,
ich habe ein Problem mit dem Thema Auktionsabbruch.
Ganz genau habe ich versucht, auch das neue BGH-Urteil zu verstehen, aber ich glaube, dass mein Fall damit eigentlich nicht viel zu tun hat.
Ich habe bei einem nagelneuen iPhone 4 Schwarz 32GB mitgeboten, beim Stand von 56,00 Euro war ich Höchstbietender und der Verkäufer hat am 13.02. die Gebote gestrichen und die Auktion abgebrochen.
Auf meine Nachfrage, nach dem Grund der Beendigung und im Verlauf der Diskussion erhielt ich folgende Begründungen:
Ich habe es bei Kleinanzeigen verkauft
Ich wills meiner Frau schenken
Es enthielt einen Fehler
Nun erhielt ich ein Schreiben von seiner Anwältin, die mir folgendes mitteilt:
Eine Anfechtungsfrist sei nicht abgelaufen, da ihr Mandant mir am 13.02. mitgeteilt habe, dass das Telefon bei xBay Kleinanzeigen verkauft wurde. (Hierfür liegt sogar eine schriftliche Bestätigung des angeblichen Käufers bei, Kauf hätte am 12.02. stattgefunden)
"Mithin liegt hier sehr wohl der Fall des Irrtums vor, da der hiesige Mandant dasselbe Gerät zweimal zum Verkauf angeboten hat. Dazu überreiche ich Ihnen in der Anlage die Übersicht zu dem Rechtsportal von xBay. Dort heißt es, dass ein Afechtungsgrund vorliegt, wenn man sich bei Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befand"
Jetzt habe ich die schriftliche Bestätigung vor mir liegen, dass der Verkäufer das Handy einfach so woanders verkauft hat.
Ist das nicht kontraproduktiv von seiner Anwältin gewesen?
Ich hatte bereits ein Einwurfeinschreiben mit einer Frist zur Kaufvertragserfüllung geschickt (Fristende 22.05.)
Nach Fristende bin ich per Einwurfeinschreiben vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe die Zahlung vom Schadensersatz gefordert (Fristende 15.06. Wert 670,00 Euro abzgl. Gebot 56,10 = 619,90 Euro)
Ich habe hier gelesen, dass man so vorgehen sollte, ich hoffe, ich habe keinen Fehler gemacht.
Wäre als nächster Schritt der Mahnbescheid korrekt oder ist meine Rechtsansicht in diesem Fall falsch?
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von schlanker_Hohn am 03.07.2011 12:58
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