Aufzugskosten
Hallo!
Aus welchem Passus im neuen WEG ergibt sich, dass mehrheitlich beschlossen werden kann, Aufzugsbetriebskosten gestaffelt nach Stockwerk (EG –null, oberste Etage – am meisten) umzulegen?
Welche Mehrheit wäre dafür erforderlich?
Welcher prozentuale Schlüssel sollte dabei zugrundegelegt werden; gibt es Beispiele?
Zusatzinfos:
Es handelt sich um ein ursprünglich 11-Einheiten-MFH von 1911, das 1981 aufgeteilt wurde nach WEG.
Die 3 EG-Wohnungen sind lt Gemeinschaftsordnung von den Aufzugskosten befreit.
Das Dach wurde 1981 zu 2 Wohnungen ausgebaut; nun sind es also insgesamt 13 Sondereigentumseinheiten.
Da der Fahrstuhl aber nur bis in den 4. Stock reicht, müssen die 2 Dach-Eigentümer noch eine Treppe hochsteigen.
Die Kosten für den Fahrstuhl (Wartung, Notruf, Strom, Telekom etc) liegen derzeit bei insgesamt ca 3300 E/Jahr und werden gleichmäßig durch 10 geteilt.
danke!
von haselsteinchen am 03.07.2007 10:31
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>Aufzugskosten
@ R.M. - danke.
aber Nachfrage: Wozu dann überhaupt ein neues WEG, wenn für Alt-Gemeinschaften weiterhin das gilt, was in der GO steht????
zu Ihren Anmerkungen:
nun, fakt ist, dass 5 parteien (3 im EG - davon zwei parteien auch OHNE fahrstuhlschlüssel...) sowie die 2 im 1. OG den fahrstuhl NIE nutzen.
Es gibt auch kein UG.
und nicht nur die Stromkosten werden (vattenfall, sage ich nur...) steigen. in der EU ist die reform aller möglichen DIN-Normen zur Aufzugssicherheit im Gange, seit jahren, weils mit deren Kompatibilität zur BetriebsSichVO hakt. sowas heisst immer: nachrüsten - ergo Kosten!
bei heiz- und ww-verteilung kann man ja auch zwischen 50zu50 bis 70zu30 frei wählen (wenn die mehrheiten stimmen..)
von haselsteinchen am 03.07.2007 15:03
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