Aufzug Vorschrift

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

104 Aufrufe

Aufzug Vorschrift

Hallo erstmal an alle...

Ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir helfen!?!?!

Ich bin auf der Suche nach einer Richtlinie für die Benutzung eines Aufzuges in einem Gebäude. Das Gebäude ist ca. 29m hoch und hat 6 Stockwerke.Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Rivatschule.
Weiß jetzt nicht ob das zu öffentlichen Gbäuden oder zu einer anderen Art gehört! ? ! ?

Nun meine Frage, gibt es eine Richtlinie oder so etwas in der Art, die besagt, dass der Aufzug für alle Personen zugänglich sein muss.


Schon mal vielen vielen Dank für euere Antwort...


von sleeping-head am 20.11.2008 15:24
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Aufzug Vorschrift
Ich verstehe die Frage nicht.
Meinst du technische Richtlinien oder Verhaltensrichtlinine oder ob einigen Personengruppen ( zB. Schülern) das Aufzugfahren verboten werden kann?


von sad am 20.11.2008 16:03
Status: Philosoph (523 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Aufzug Vorschrift
Ich meine eine Verhaltensrichtlinine.
Ob gesagt werden kann das die Gruppe A fahren darf und die Gruppe B nicht oder ob er für ale zugänglich sein muss?
Ich bin der meinung das es da was geben muss. Weil übertrieben gesagt, wäre das Gebäude150 Meter hoch, kann man doch auch nicht sagen das der fahren darf und der wiederum nicht oder ???




von sleeping-head am 20.11.2008 17:04
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Aufzug Vorschrift
wenn es eine privatschule ist dürfte das gebäude auch in privatem besitz stehen, in diesem fall entscheidet der besitzer eigentümer über die nutzung des aufzuges.
kann er in der hausordnung regeln
ich spekulier mal du bist schüler und es dürfen nur lehrer den aufzug nutzen ?


von Thorsten D. am 20.11.2008 17:31
Status: Legende (280 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 10 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Aufzug Vorschrift
In fast allen Schulen ( von SChulen mit behinderten SChülern mal abgesehen) sind die Aufzüge nur für die Lehrer.
Damit soll vorgebeugt werden, dass die Schüler im Aufzug Unsinn machen o.ä..

Es gibt Vorschriften für Neubauten, zB. muss in NRW ab dem 5. Stockwerke ein Aufzug eingebaut werden,
in Schulen wird meist trotzdem von der Hausordnung geregelt, dass Aufzüge nur von Lehrern oder Schülern mit Behinderung zu benutzen sind.

Wenn du daran was ändern willst, müsstet ihr alle die ´Hausordnung ändern.
Schulpflegschaft, Schülervertretung ansprechen


von sad am 20.11.2008 17:31
Status: Philosoph (523 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Aufzug Vorschrift
könntest du mir vllt. sagen wo ich diese Vorschrift nachlesen kann?

Und, wenn dies in der Hausordnung nicht drin steht, das der Aufzug nur von Lehrern benutz werden darf müsste doch rechtlich jeder Zugang zu diesem Aufzg haben oder nicht?

-- Editiert von sleeping-head am 20.11.2008 17:42


von sleeping-head am 20.11.2008 17:38
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Aufzug Vorschrift
Also, wir haben das folgendermaßen geregelt:

Früher durften nur die Mitarbeiter und Lieferanten den Aufzug benutzen. Die Mitarbeiter hatten jeweils einen Schlüssel, und kein anderer konnte ohne Schlüssel damit fahren. Tür öffnen ja, aber dann wurde bemerkt, dass es mit den Knöpfen ohne Schlüssel nicht klappt, also laufen...

Heute ist es so, dass unsere Mieterinnen mit ihren Zimmerschlüsseln zusätzlich mit dem Aufzug auch fahren können.

Also, bei uns können nur die Personen den Aufzug benutzen, wenn sie einen Schlüssel haben. Sonst eben nicht. Ist unser Haus, und wir dürfen bestimmen wer damit fahren darf und wer nicht.


von Dinsche am 20.11.2008 18:02
Status: Unsterblich (3543 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 52 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Aufzug Vorschrift
Da sind ja die Kunden bei euch schon breit, bevor es zur Verrichtung kam.


von Ali Baba am 20.11.2008 18:07
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 92 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Deutschlands
Top Rechtsforum

gestern 114 neue Nutzer
gestern 661 neue Beiträge
167381 registrierte Nutzer
864571 Beiträge
Baurecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 317 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 31 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,30 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Bau- und Architektenrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Bau- und Architektenrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Honorar für Bauvoranfrage
beantwortet von RA Bohle für €60
Wasserschaden nach Verkauf einer gebrauchten Immobilie
beantwortet von RA Juhre für €20
Mehr Fragen lesen
Baurecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de

Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Baurecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Fugenbreiten
beantwortet von Profi Moser für €50
Baurecht - Garage und Zaun im Aussenbezirk
beantwortet von Profi Specht für €30
Schimmelbefall
beantwortet von Profi Moser für €50
Entfernung tragende Wände
beantwortet von Profi Moser für €30
Zu frag-einen-sachverstaendigen.de