BGH ändert Berechnungsmethode des nachehelichen Unterhalts
AFP VOM 13.6.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 76471 Aufrufe Mehr zum Thema:Unterhalt, Scheidung, Einkommen
(afp/123recht.net) Mit dem Urteil gab der BGH seine bisherige, bereits 25 Jahre alte Rechtsprechung auf. Der Gesetzgeber sehe Haus- und Erwerbsarbeit im Wesentlichen gleichwertig, hieß es zur Begründung. Daher müsse der nacheheliche Unterhalt "dem lebensstandarderhöhenden Wert der Haushaltsführung und Kindesbetreuung Rechnung tragen". Zudem wolle der BGH die Tatsache berücksichtigen, dass Frauen heute mit einer eigenen Ausbildung in die Ehe gingen und später auch in ihren Beruf zurückkehren wollten. Der BGH entschied noch nicht, ob das Urteil auch zu einer Abänderung bestehender Unterhaltstitel führen kann, wenn die neue Methode zu einem deutlich höheren Unterhalt führt.
Bislang berechnete sich der Unterhalt nach der so genannten Anrechnungsmethode: Das bereinigte Einkommen des Alleinverdieners wurde nach der Scheidung auf beide Ehegatten aufgeteilt, hiervon ein neues Einkommen der Frau aber voll abgezogen. Wirtschaftlich hatte die Frau daher zumindest von einer Teilzeitarbeit in der Regel keinen Vorteil.
Nach der neuen "Differenzmethode" wird das neue Einkommen der Frau als Ersatz für die bisherige Hausarbeit gesehen und daher im Regelfall angenommen, dass die Frau dieses Einkommen auch schon während der Ehe erzielt hätte, wenn sie nicht für Kinder und Haushalt zuständig gewesen wäre. Deshalb werden beide Einkommen zusammengezählt, jeweils wiederum bereinigt, insbesondere um die steuerlichen Werbungskosten. Erst dieses gemeinsam erzielbare Einkommen wird dann geteilt und hierauf das Einkommen der Frau angerechnet. Nur so sei "die gebotene gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an dem in der Ehe gemeinsam erreichten Lebensstandard gewährleistet", heißt es in der Urteilsbegründung. Ausnahmen lässt der BGH bei Einkommenssprüngen wegen einer "vom Normalverlauf abweichenden Karriereentwicklung" zu.
Die frauen- und familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Irmgard Schewe-Gerigk, erklärte in Berlin, die meist von Frauen erbrachten Leistungen im Haushalt und in der Familie seien "von hohem Wert". Dem trage die BGH-Entscheidung nun Rechnung. "Für geschiedene unterhaltsberechtigte Ehefrauen bedeutet dies das Ende einer krassen finanziellen Benachteiligung."
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