Hi,
ich hab eine frage zu einem fall:
A ordert im Internetshop ein Schulbuch, welches er für seinen Unterricht in der Klasse 10 benötigt. Vorher hatte er mehrfach versucht, das Buch, dessen Verwendung die Klassenkonferenz einstimmig beschlossen hat, von seiner Schule unentgeltlich gestellt zu bekommen. Nachdem das Buch am 12. Februar bei ihm eingetroffen ist, unternimmt er einen letzten Versuch. Er möchte nun, dass die G ihm den Kaufpreis des Buches in Höhe von 14,36 Euro erstattet.
hier besteht ein anspruch auf aufwendungsersatz, § 670 analog.
frage:
ist die prüfung eines zusätzlichen schadensersatzanspruchs nach §§ 286, 280(nicht verzugszinsen, sondern lediglich schaden wg. deckungskauf) nötig/ möglich bzw. sinnvoll?
dank
e
mfg jeyjo
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Aufwendungsersatzanspr. neben Schadensersatzanspr.
5. April 2014
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Frage vom 5. April 2014 | 20:36
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 9x hilfreich)
Aufwendungsersatzanspr. neben Schadensersatzanspr.
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