Aufwandspende Firma an e.V. möglich?

15. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)
Aufwandspende Firma an e.V. möglich?

Eine Firma hat angeboten, für einen e.V. eine Arbeit kostenlos durchzuführen, möchte dafür aber gerne eine Spendenbescheinigung haben.
Wie kann dies sauber gelöst werden, ohne dass es für den e.V. Probleme mit der Gemeinnützigkeit gibt (und natürlich für die Firma bei einer Betriebsprüfung) und
welche Möglichkeiten existieren, wenn voraussichtlich kein Geld fließen wird.
Variante a) wäre Fa. macht Angebot, e.V. vergibt Auftrag, erhält Rg. und zahlt diese, Fa. spendet hinterher den Betrag und der e.V. schreibt Zuwendungsbescheinigung (hier würde dann die UmSt. von der Firma entsprechend abgeführt werden).

Gibt es aber auch die Möglichkeit, mit der Firma eine Vereinbarung über Aufwendungsersatz zu treffen und die Firma kann später auf die Auszahlung verzichten gegen Zuwendungsbescheinigung?

Alles was ich bisher fand, deutet daraufhin, dass nur Mitglieder auf vorher vertraglich vereinbarten Aufwendungsersatz gegen Zuwendungsbescheinigung verzichten können.
Und falls es diese rechtliche Möglichkeit gibt, müßte in dem Aufwendungsersatz auch die Mwst. enthalten sein?

Achso, das zusätzliche Problem ist: es handelt sich um einen Sportverein, die Leistung ist aber das Fällen von Bäumen auf dem Gelände des Sportvereines (das dieser wiederum "nutzt" und dafür eine Nutzungsentschädigung an die Gemeinde zahlt) - in dem Sinne ist diese Arbeit nicht unbedingt der satzungsgemässe Zweck der Gemeinnützigkeit (nämlich die Ausübung von sportlichen Aktivitäten zu fördern).
Theortisch dürften wir ja dann die Spende bei Variante a) nicht für diesen Bereich (also die Bezahlung der Rg.) nutzen. Wirtschaftlich ist es übrigens kein Problem für den e.V. die Rg. zu bezahlen (also auch ohne die Spende).

Probleme im Verein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

das Grundstück mit den Bäumen gehört der Gemeinde, richtig ? Ist das Fällen der Bäume notwendig und wer muss das eigentlich bezahlen ? Im Nutzungsvertrag muss doch sowas geregelt sein.
Wenn der Verein dafür verantwortlich ist, sehe ich eigentlich keine Probleme mit der Gemeinnützigkeit, denn die Arbeiten sind notwendige Ausgaben für den Satzungszweck. Oder handelt es sich um eine Zufahrt zur Vereinsgaststätte oder Ähnliches ?

Die Frage der Höhe der Zuwendungsbestätigung ist hier etwas kniffelig. Am einfachsten ist natürlich das Zahlen der Rechnung und eine Rücküberweisung an den Verein. Allerdings sollte die Höhe der Rechnung durch Gegenangebote gesichert sein. Die USt aus der Rechnung muss das Unternehmen allerdings abführen.

Ansonsten muss meines Wissens nach die Zuwendungsbestätigung die Höhe des Gemeinen Wertes enthalten. Also sowas wie den Einkaufspreis und nicht den Verkaufspreis.

Frag doch mal Tante Google nach nonprofit-management , da gibt es eine gute Seite für Vereine. ( Mist - die wird grad neu gemacht )

Und dann gibt es da noch als Ansprechpartner den Steuerberater des Baumfällers, oder des Vereins, oder ist ein Mitglied des Vereins vll Steuerberater

Gruß
Mic

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für eure Antworten. War leider grippeerkrankt und komme heute erst zum reinschauen.
Das Grundstück gehört der Gemeinde und wir nutzen es im Rahmen eines Vertrages und sind daher auch für die Fällung zuständig. Die Bäume haben Schräglage und die Genehmigung liegt vor.
Mittlerweile habe ich mit dem Finanzamt gesprochen und kann daher die folgende Antwort geben (übrigens, Vergleichsangebot haben wir natürlich vorliegen, damit es sich um keine Mondsumme handelt).
Der Unternehmer führt die Arbeit aus und schreibt dafür eine Rg. inkl. Mwst.. - dann fügt er ein Begleitschreiben bei mit dem Text" Verzichte auf die Zahlung der Rechnungssumme unter Hergabe einer Spendenbescheinigung".
Kein Geld fließt.
Eine Kopie der Rg. und des Begleitschreibens wird an das Vereins-Finanzamt gesandt mit der Bitte um Prüfung. Dieses reicht es an das Finanzamt des Unternehmens weiter.
Buchhalterisch muss es sowohl beim Verein wie auch beim Unternehmen 2x gebucht werden.
Einmal als normaler Forderungsvorgang/Rechnungsvorgang und zum zweiten dann als Gegenbuchung Spendenkonto (Abgang).
Die Mehrwertsteuer muss NICHT abgeführt werden.

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