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Auftragsstornierung - Vertrag gültig?

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Auftragsstornierung - Vertrag gültig?

Wir betreiben eine B2C Plattform auf der sich Firmen gegen eine jährliche Gebühr eintragen können. Dabei müssen sie bei uns kein Vertrag abschließen und somit auch nicht kündigen. Sobald eine Firma sich eingetragen hat, bekommt sie ein Auftrag und sobald dieser bezahlt ist, wird die Firma für 12 Monate aktiviert und bekommt erst dann eine Rechnung. Nach 12 Monaten wird die Firma automatisch deaktiviert, solange keine Verlängerung stattgefunden hat. So eine Verlängerung kann man auch schon 10 Monate vor Ablauf durchführen. Führt eine Firma eine Verlängerung durch, bekommt sie wie auch beim ersten Mal eine Auftragsbestätigung. Sobald das Geld bezahlt ist, schicken wir eine Rechnung und die Verlängerung ist gültig.

Jetzt zu meiner Frage:

Ein Kunde hat 5 Monate vorher verlängert aber nicht gleich bezahlt. Wir schicken aber automatisch eine Erinnerungs-Email, dass der Auftrag noch nicht bezahlt wurde usw.
Nach 3 Monaten hat sich der Kunde wegen Spam beschwert. Wir haben ihm alles schriftlich erklärt, dass es nur eine Erinnerungs-Email ist und dass er das jederzeit abstellen kann, indem er entweder sein Auftrag storniert und erst kurz vor Ablauf einen erstellt oder auf automatische Verlängerung umstellt, dabei wird automatisch 14 Tage vor Ablauf eine Verlängerung durchgeführt. Er lehnte beides ab und schickte uns eine Rechnung für die Bearbeitung unserer "Spam"-Mails. Wir wollten die Sache so schnell wie möglich aus der Welt schaffen: wir zahlten ihm das Geld, stornierten selber sein Auftrag und bieten ihm keine Verlängerung mehr an.
Jetzt schickte er uns einen Widerspruch mit einer Mahngebühr, dass die Auftragsstornierung nicht rechtens ist da er schon vor Monaten eine Verlängerung durchgeführt hatte und wir es mit einer Auftragsbestätigung bestätigt haben.
Aber solange diese nicht bezahlt ist, bestehen doch keine Vertragsverhältnisse? Sind wir im Recht?

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von Sergej Redel am 12.05.2011 13:41
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Auftragsstornierung - Vertrag gültig?
quote:
Dabei müssen sie bei uns kein Vertrag abschließen

Ein Vertrag kommt natürlich trotzdem zustande; du meinst "es wird nichts schriftlich fixiert" oder vielleicht auch "es handelt sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis".

quote:
Aber solange diese nicht bezahlt ist, bestehen doch keine Vertragsverhältnisse?

Doch, wenn das Angebot ("ich will verlängern") abgegeben und auch angenommen ("ja OK") wurde, dann schon.

Der klassische Fehler: Bezahlung gehört zur Erfüllung des Vertrages, nicht zu seiner Begründung.

Eine Nichtzahlung würde dann nach Mahnung ermöglichen, den Vertrag zu kündigen; eine einfache Stornierung wäre jedoch nicht möglich, da ihr nicht einseitig den Vertrag kündigen könnt.

Oder ergibt sich bei euch aus den AGB oder dem Vertrag etwas anderes? Also z.B. "Verlängerung wird erst mit Bestätigung *und* Zahlung wirksam?" oder "Verlängerung muß bis spätestens ... bezahlt werden"?

quote:
schickte uns eine Rechnung für die Bearbeitung unserer "Spam"-Mails

Da habt ihr ja offenbar jemanden, der auf der Welle reitet und mal gucken will, wieviel er aus euch noch heraustricksen kann.

quote:
wir zahlten ihm das Geld

Bingo, damit seid ihr im "melkbarer Depp"-Ordner gelandet. Klar, daß der jetzt denkt, er könnte euch auf der Nase herum tanzen.

Deswegen Vorsicht und genau schauen, ob ihr im Recht seid oder nicht. (Wie gesagt, zu wenig Informationen.)

Setzt ihm doch mal eine Frist zur Zahlung.

-- Editiert am 12.05.2011 16:33


von Snoop Pooper Scoop am 12.05.2011 16:31
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>Auftragsstornierung - Vertrag gültig?
In unseren AGB's steht das leider nicht so drin, aber unsere Aufträge, die wir an Kunden schicken, sind mit einer Frist versehen. Diese hat er jedoch nicht eingehalten, daher auch diese Erinnerung-Emails, die von unserem System automatisch verschickt werden. Er beschwerte sich deswegen, weil sein "Vertrag" ja erst in 5 Monaten abläuft und er jetzt noch nicht zahlen muss!

1. Wenn ich's richtig verstanden habe, müssen wir sein Auftrag wieder aktivieren und diesen Kunden noch für 1 Jahr bei uns führen?
2. Und wir hätte ihm auch nichts zahlen müssen, da es keine Spam-Emails waren?
3.Aber ihm eine weitere Verlängerung zu verweigern dürfen wir ja noch, ich meine wenn wir für ihn die Funktion "Verlängern" einfach abschalten, sodass er nicht mehr verlängern kann, das ist doch erlaubt?

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von Sergej Redel am 12.05.2011 16:55
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Auftragsstornierung - Vertrag gültig?
quote:
1. Wenn ich's richtig verstanden habe, müssen wir sein Auftrag wieder aktivieren und diesen Kunden noch für 1 Jahr bei uns führen?

Oder auch noch für die nächsten 20 Jahre



quote:
2. Und wir hätte ihm auch nichts zahlen müssen, da es keine Spam-Emails waren?

Genau.



quote:

3.Aber ihm eine weitere Verlängerung zu verweigern dürfen wir ja noch, ich meine wenn wir für ihn die Funktion "Verlängern" einfach abschalten, sodass er nicht mehr verlängern kann, das ist doch erlaubt?

Möglicherweise- oder auch nicht.



Da euch offensichtlich selbst rudimentäre Grundkenntnisse im Vertragsrecht fehlen, sollte sich ein Anwalt euer Konstrukt mal anschauen und entsprechenden Ergänzungen vornehmen.

Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 12.05.2011 23:16
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>Auftragsstornierung - Vertrag gültig?
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

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von Sergej Redel am 12.05.2011 23:33
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Auftragsstornierung - Vertrag gültig?
quote:
Aber ihm eine weitere Verlängerung zu verweigern dürfen wir ja noch

Vertragsfreiheit.


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von Snoop Pooper Scoop am 13.05.2011 14:02
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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