quote:Ein Vertrag kommt natürlich trotzdem zustande; du meinst "es wird nichts schriftlich fixiert" oder vielleicht auch "es handelt sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis".
Dabei müssen sie bei uns kein Vertrag abschließen
quote:Doch, wenn das Angebot ("ich will verlängern") abgegeben und auch angenommen ("ja OK") wurde, dann schon.Der klassische Fehler: Bezahlung gehört zur Erfüllung des Vertrages, nicht zu seiner Begründung.Eine Nichtzahlung würde dann nach Mahnung ermöglichen, den Vertrag zu kündigen; eine einfache Stornierung wäre jedoch nicht möglich, da ihr nicht einseitig den Vertrag kündigen könnt.Oder ergibt sich bei euch aus den AGB oder dem Vertrag etwas anderes? Also z.B. "Verlängerung wird erst mit Bestätigung *und* Zahlung wirksam?" oder "Verlängerung muß bis spätestens ... bezahlt werden"?
Aber solange diese nicht bezahlt ist, bestehen doch keine Vertragsverhältnisse?
quote:Da habt ihr ja offenbar jemanden, der auf der Welle reitet und mal gucken will, wieviel er aus euch noch heraustricksen kann.
schickte uns eine Rechnung für die Bearbeitung unserer "Spam"-Mails
quote:Bingo, damit seid ihr im "melkbarer Depp"-Ordner gelandet. Klar, daß der jetzt denkt, er könnte euch auf der Nase herum tanzen.Deswegen Vorsicht und genau schauen, ob ihr im Recht seid oder nicht. (Wie gesagt, zu wenig Informationen.)Setzt ihm doch mal eine Frist zur Zahlung. -- Editiert am 12.05.2011 16:33
wir zahlten ihm das Geld
quote:
1. Wenn ich's richtig verstanden habe, müssen wir sein Auftrag wieder aktivieren und diesen Kunden noch für 1 Jahr bei uns führen?
quote:
2. Und wir hätte ihm auch nichts zahlen müssen, da es keine Spam-Emails waren?
quote:
3.Aber ihm eine weitere Verlängerung zu verweigern dürfen wir ja noch, ich meine wenn wir für ihn die Funktion "Verlängern" einfach abschalten, sodass er nicht mehr verlängern kann, das ist doch erlaubt?
quote:Vertragsfreiheit.
Aber ihm eine weitere Verlängerung zu verweigern dürfen wir ja noch
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