Auftragsbestätigung oder Kaufvertrag - was ist bindend?

3. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Andreas K.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftragsbestätigung oder Kaufvertrag - was ist bindend?

Hallo Forum,

die Frage hatte ich scon in der Kategorie Kaufrecht gestellt, leider aber keine Antwort bekommen - vielleicht kann mir hier jemand helfen?

Wir haben vor kurzem eine Einbauküche gekauft. Im Kaufvertrag wurde eine Arbeitshöhe von 91cm festgeschrieben.
Jetzt wurde die Küche montiert, die Arbeitshöhe hat aber nur 86cm.
Nach Rücksprache mit dem Verkäufer teilte er mir mit dass in der Auftragsbestätigung die Höhe von 86cm vermerkt sei.
Mir ist jetzt aufgefallen, dass in der Zeichnung der AB nun wirklich 86 cm stehen. Uns lag im Vorfeld die AB zur Prüfung vor und wir haben die auch unterschrieben zurückgeschickt.

Was ist jetzt bindend? Der Vertrag oder die AB?
Kann einem Laien zugemutet werden alle Maße auf einer Ab nachzuprüfen?

Danke für die Antworten.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
powerchip
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok versuchen wir es mal so zu beantworten.

Der Vertrag ist das Verpflichtungsgeschäft. Er kommt durch eine ünereinstimmenden Willenserklärung zustande. Sollte sich durch die Auftragsbestätigung eine Sachverhalt ändern, so stellt dies für mein Verständnis ein neues Angebot in Abänderung des Vertrags dar. Wird dieses nicht ausdrücklich angenommen ( Stillschweigen stellt hier keine Annahmen dar ! ) so gillt der ursprüngliche Vertrag.

Hieraus würde resultieren, dass eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Dies würde zu Rechten wie Minderung oder ggf. sogar Wandlung des Vertrags führen.

Das Problem bei der ganzen Sache ist aber die Bestätigung durch die unterschriebene und zurückgesendete AB. Insofern greift die bereits erwähnte Abänderung des Vertrags durch eine neue zweiseitige Willenserklärung.

Die Unterschrift ist damit bindend. Die Aussage es ist mir nicht zumutbar alles nochmal zu lesen wird sicher schwer nachvollziehbar wenn es zu einem rechtsstreit kommen sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
helloagain
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Kosten eines Rechtsstreits wären vermutlich höher - Ausgang ungewiss- als sich von einem Tischler Ihrer Wahl die Arbeitsplatte höher legen zu lassen ( ich würde aus eigener Erfahrung übrigens gleich ,wenn möglich , noch etwas höher gehen :) ).

Auch würde ich einmal versuchen mit dem Küchenstudio freundlich zu reden , schließlich beruht des Problem ja auf " Fehlverhalten " von beiden Seiten .

Vielleicht schafft man ja sich auf ein salomonisches 50 : 50 für die Kosten zu einigen .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Freelancer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
kann mich Stift nur anschließen. Eine gütliche Einigung auf Kulanzbasis ist auf jeden Fall das Beste. Das Küchenstudio will ja sicher eine positive Mund zu Mund Werbung durch Sie. Das bei der Verhandlung anzubieten - aber bitte nicht als Drohgebärde - ist sicher hilfreich. Auch ein gutes Reklamationsverhalten ist positiv für das Küchenstudio. Versuchen Sie eine win-win Situation zu schaffen!

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