Auftragsbestätigung oder Kaufvertrag - was ist bindend?
Hallo Forum,
die Frage hatte ich scon in der Kategorie Kaufrecht gestellt, leider aber keine Antwort bekommen - vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Wir haben vor kurzem eine Einbauküche gekauft. Im Kaufvertrag wurde eine Arbeitshöhe von 91cm festgeschrieben.
Jetzt wurde die Küche montiert, die Arbeitshöhe hat aber nur 86cm.
Nach Rücksprache mit dem Verkäufer teilte er mir mit dass in der Auftragsbestätigung die Höhe von 86cm vermerkt sei.
Mir ist jetzt aufgefallen, dass in der Zeichnung der AB nun wirklich 86 cm stehen. Uns lag im Vorfeld die AB zur Prüfung vor und wir haben die auch unterschrieben zurückgeschickt.
Was ist jetzt bindend? Der Vertrag oder die AB?
Kann einem Laien zugemutet werden alle Maße auf einer Ab nachzuprüfen?
Danke für die Antworten.
von Andreas K. am 03.10.2003 11:56
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Auftragsbestätigung oder Kaufvertrag - was ist bindend?
Die Kosten eines Rechtsstreits wären vermutlich höher - Ausgang ungewiss- als sich von einem Tischler Ihrer Wahl die Arbeitsplatte höher legen zu lassen ( ich würde aus eigener Erfahrung übrigens gleich ,wenn möglich , noch etwas höher gehen
).
Auch würde ich einmal versuchen mit dem Küchenstudio freundlich zu reden , schließlich beruht des Problem ja auf " Fehlverhalten " von beiden Seiten .
Vielleicht schafft man ja sich auf ein salomonisches 50 : 50 für die Kosten zu einigen .
von helloagain am 04.10.2003 13:09
Status: Stift (45 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden