Hallo,
unser Auftraggeber hat uns beauftragt aus einem bekannten einstufigen Ventil ein nicht bekanntes mehrstufiges Ventil zu entwickeln. Er hatte keine Vorschläge bezüglich des Design gemacht, und uns auch nicht bei konstruktiven Problemen geholfen. Nun möchte er aber als Miterfinder genannt werden. Hat er ein Anspruch auf eine Nennung?
Viele Grüße
Auftraggeber gleich Miterfinder?
24. August 2017
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Frage vom 24. August 2017 | 18:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 24. August 2017 | 19:15
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Gibt es einen Vertrag, in dem irgendwas in die Richtung geregelt ist?
#2
Antwort vom 24. August 2017 | 19:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein. Das Ventil ist fertig und bereit für eine Patentanmeldung. Als ich von ihm ein Geheimhaltungserklärung wollte, hat er erwähnt, dass er als Miterfinder genannt werden möchte.
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#3
Antwort vom 25. August 2017 | 10:12
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Wenn nichts geregelt ist, ist schon fraglich, ob der Auftraggeber überhaupt ein Nutzungsrecht hat. Also ob dieses bereits mit der Vergütung eingeräumt wird. Die Schutzrechte liegen beim Auftragnehmer. Ob und welche Auswirkungen mit einer Nennung als Miterfinder verbunden sein könnten, müsste man einen Patentanwalt fragen.
#4
Antwort vom 29. August 2017 | 16:41
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 34x hilfreich)
ZitatGibt es einen Vertrag, in dem irgendwas in die Richtung geregelt ist? :
ZitatNein. Das Ventil ist fertig und bereit für eine Patentanmeldung. Als ich von ihm ein Geheimhaltungserklärung wollte, hat er erwähnt, dass er als Miterfinder genannt werden möchte. :
Es gibt keinen Vertag?
Also hat der Auftraggeber euch für die Entwicklung bezahlt ohne dass vorher irgendwelche Bedingungen besprochen wurden?
#5
Antwort vom 30. August 2017 | 17:10
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatGibt es einen Vertrag, in dem irgendwas in die Richtung geregelt ist? :
ZitatNein. :
Zitat:
unser Auftraggeber hat uns beauftragt
Das ist ein Vertrag...
Und jetzt muss halt ergründelt werden, was die Vertragsparteien denn wohl vereinbaren wollten und vereinbart haben...
-- Editiert von eh1960 am 30.08.2017 17:11
#6
Antwort vom 30. August 2017 | 17:12
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatWenn nichts geregelt ist, ist schon fraglich, ob der Auftraggeber überhaupt ein Nutzungsrecht hat. :
Das ist offenkundig der Vertragszweck.
Zitat:Also ob dieses bereits mit der Vergütung eingeräumt wird.
Wieso sollte der Auftraggeber eine Vergütung für eine Weiterentwicklung zahlen, ohne diese auch nutzen können zu wollen?
#7
Antwort vom 30. August 2017 | 17:22
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatDas ist offenkundig der Vertragszweck. :
ZitatWieso sollte der Auftraggeber eine Vergütung für eine Weiterentwicklung zahlen, ohne diese auch nutzen können zu wollen? :
Weil Nutzungsrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum nicht automatisch auf den Auftraggeber übergehen, gibt es nicht umsonst regelmäßig umfangreiche Verträge mit Klauseln, die möglichst versuchen, alles zu regeln. Da ist es nicht damit getan, wie bei sonstigen Verträgen zu ergründen, was gewollt war.
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