Aufteilung des Erbes zwischen Tochter und den Kindern des Sohnes?

24. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Peter_90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufteilung des Erbes zwischen Tochter und den Kindern des Sohnes?

Hallo,
wie wird das Erbe aufgeteilt, wenn folgender Fall eintritt:
Der Erblasser setzt seine Frau als Vorerbin ein.
Zu diesem Zeitpunkt gibt es noch als Nacherben den Sohn und die Tochter.
Der Sohn verstirbt nun vor der Vorerbin, hinterlässt aber drei Kinder.
Zu welchen Teilen wird das Erbe nun zwischen der Tochter und den Kindern des Sohnes aufgeteilt?

Danke für die Info
Gruß
Peter

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

beim Tod des Erblassers erbt, wie vorgesehen, die Frau als Vorerbin. Die Tochter sowie auch die Enkel als "Nachfolger" des Sohnes könnten einen Pflichtteil verlangen. (Meist ist es dann so, dass sie durch das Berliner Testament auch im Nacherbfall auf den Pflichtteil beschränkt sind).

Wenn dann die Frau stirbt, kommt es darauf an, ob im Testament ein Nacherbe benannt ist oder nicht. Wenn nicht, bekommt die Tochter die Hälfte und die Enkel je ein Sechstel.
Übrigens : Nach dem Tod des Mannes kann die Frau das Testament nicht mehr ändern - ausser, sie ist im Testament dazu ausdrücklich ermächtigt.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#2
 Von 
Peter_90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Hans-Jürgen,
vielen Dank für die Antwort.
Der Fall wird leider noch etwas komplizierter, der Erblasser hat ein Testament erstellt und darin seine Frau als Vorerbin eingesetzt.
Aber seine Nacherben nicht genau benannt.

Anscheinend aus Unwissenheit hat die Frau auch ein Testament erstellt.
Die Tochter hat nun das Erbe aus privaten Gründen ausgeschlagen. Sie hat aber zwei eigene Kinder, die jetzt erben.
Bleibt der Anteil der Enkel wie bei deren Eltern oder bekommt nun jeder ein Fünftel der Erbmasse ?

Gruß
Peter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Anteil der Enkel bleibt. Die Kinder des Sohnes bekommen je 1/6 und die Kinder der Tochter je 1/4.

Das ist aber die gesetzliche Erbfolge. Wenn im Testament etwas anderes bestimmt ist, dann hat das Vorrang.

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