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Aufteilung Erbe / Verjährungsfristen

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Aufteilung Erbe / Verjährungsfristen

Hallo,

habe im Forum schon viel über Erbschaft, Aufteilung, Pflichtanteil usw.. gelesen.
Nun habe ich folgendes Problem:
Meine Eltern haben ein Haus. Vor 25 Jahren hatten mein Mann und ich dort angebaut. Wurde auch im Grundbuch eingetragen.
Nach der Trennung sind wir ausgezogen und meine Schwester und Ehemann sind in unsere Wohnung gezogen. Die noch offenen Hypothekenzinsen (war nicht mehr viel) hatten sie übernommen und nach Ende der Zinszahlungen mietfrei bis heute im Haus gewohnt.
Vor ein paar Wochen ist mein Vater verstorben. Meine Mutter war beim Notar und dieser habe erklärt, dass ich keinen Anspruch auf das ins Haus gesteckte Geld hätte, da alles was älter als 10 Jahre ist, verjährt sei. Der Eintrag im Grundbuch ist auch nicht mehr vorhanden.
Der Notar habe an Hand des Grundsteuerbescheids und der Größe des Grundstück das Haus geschätzt und festgesetellt, dass es nicht mehr viel Wert sei. Er habe auch gleich darauf hingewiesen, dass ein Wertgutachen sehr teuer würde und es am einfachsten sei, das Haus meiner Schwester zu vererben und sie behalte dann ein Wohnrecht.
Also 3/4 vom Haus gehöre meiner Mutter, 1/4 müsse durch die Geschwister geteilt werden. Meine Mutter erklärte mir, sie habe aber kein Geld uns auszuzahlen (habe noch 3 Brüder) und es wäre das Einfachste wir würden auf das Geld verzichten.

So, nun meine Frage: hat der Notar Recht oder ist er nur falsch informiert worden. Besteht wirklich eine Verjährungsfrist?

Gruß Luciffer


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"OW(ohne Worte)"


von Luciffer am 12.07.2011 13:29
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>Aufteilung Erbe / Verjährungsfristen
#Meine Eltern haben ein Haus. Vor 25 Jahren hatten mein Mann und ich dort angebaut. Wurde auch im Grundbuch eingetragen.#
Was wurde im Grundbuch eingetragen? Gibt es eine notarielle Vereinbarung bzgl. des investierten Geldes?



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" "


von cruncc1 am 12.07.2011 16:46
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>Aufteilung Erbe / Verjährungsfristen
ja ich kann mich erinnern, dass wir gemeinsam beim Notar waren und es auch einen Eintrag ins Grundbuch gegeben hatte.
Ist alles schon so lange her und ich weiß nicht was da passiert ist.
Eigentlich möchte ich mit der ganzen "Erbsche.." nix zu tun haben. Habe eher Sorge, dass meine Mutter jetzt von meiner Schwester und ihrem Mann "überrumpelt" wird, die sich alles "unter den Nagel" reißen und meine Mutter ziemlich zügig in ein Heim abgeschoben wird. Sie soll zwar ein Wohnrecht im Haus behalten, aber wer weiß wie lange sie das nutzen kann. Da wird man schnell mal zum Pflegefall, gell.
Daher dachte ich hätte zumindest ein Mitspracherecht, da ich ja mal Geld in dieses Haus investiert hatte. Aber wenn ich dem Notar glauben schenken kann, ist das alles verjährt.
Daher meine Frage: gibt es da Verjährungsfristen, also sprich alles was älter als 10 jahre ist, ist "Schnee von gestern"?

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"OW(ohne Worte)"


von Luciffer am 13.07.2011 15:24
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>Aufteilung Erbe / Verjährungsfristen
Geh zuerst zum Grundbuchamt und schau dort nach, was dort eingetragen ist.

Ohne dieses Wissen kann man nur spekulieren.

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""


von joebeuel am 13.07.2011 16:20
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>Aufteilung Erbe / Verjährungsfristen
quote:
dort angebaut. Wurde auch im Grundbuch eingetragen.

Vielleicht wurde nur die Hypothek eingetragen - damit besteht aber nicht unbedingt ein Besitznachweis und Anspruch. Klär das mit dem Grundbuch. Ich sehe das wie Joe

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von Seufz am 13.07.2011 19:28
Status: Unsterblich (882 Beiträge)
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>Aufteilung Erbe / Verjährungsfristen
Es ist eine Hypothek im Grundbuch eingetragen, die zwar bezahlt aber noch nicht gelöscht wurde.
Was mir dass bei einer Verjährungsfrist allerdings nutzen soll, ist mir ein Rätsel.
Habe Post von dem Notar meiner Mutter erhalten. Er beantragt
für mich einen Erbschein. Soll den Vordruck nur unterschreiben.
Was ist das jetzt wieder? Wenn der Notar für mich aktiv wird, muss ich den dann sicherlich auch bezahlen, oder? Benötige ich überhaupt einen Erbschein? Wenn ich das alles richtig verstehe hat meine Mutter durch den Notar einen beantragen lassen, genügt das nicht.
und wieso muss ich bestätigen, dass die Angaben von meiner
Mutter der Wahrheit entsprechen.
Ist nicht in erster Linie sie die Erbin?
Tausend ????


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"OW(ohne Worte)"


von Luciffer am 18.07.2011 14:23
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