Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Aufschüttung an Grenzwand / Abdichtung

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1450 Aufrufe

Aufschüttung an Grenzwand / Abdichtung

Hallo an alle!

Ein bekannter von mir besitzt ein Haus welches in einer Vertiefung (Graben) steht und bis vor kurzen noch frei stand. Also Kellerwand wie auch das Erdgeschoss, alles freistehende wände.
Nun hat ein Bauträger an sein Haus angebaut und hat die Kellerwand aufgeschüttet da dort eine Tiefgarage gebaut wurde. Die Wand zwischen Tiefgarage und Hauswand ist etwa 50cm Breit und wurde mit Erde sowie offensichtlich Bauschutt aufgefüllt. Nachdem mein Bekannter nun plötzlich wasser im Keller hat, wurde die Aufschüttung aufgegraben und es wurde festgestellt das die Wand nicht gegen die Aufschüttung geschützt wurde.

Frage:
1.) Wer wäre denn Verantwortlich dafür das die Wand abgedichtet würde, mein Bekannter welche vorher freistehende Wände hatte oder die bauträgerfirma welche dort aufgeschüttet hat?

2.) Muss eine freistehende Wand auf Kellerniveau (unter Straßenhöhe) abgedichtet werden nach Din 18195?




-----------------
""


von Kurvenkratzer am 18.02.2011 11:38
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Aufschüttung an Grenzwand / Abdichtung
So ganz verstehe ich die Lage der Gebäude noch nicht:

wurde die Tiefgarage nicht direkt an die Kellerwand angebaut? Wenn nein, warum nicht, und wem gehört der 50 cm breite Streifen, der nach dem Bau aufgeschüttet wurde?

Handelt es sich um ein Haus ohne Keller, das in einer natürlichen Senke steht, oder ist es ein Haus mit Keller, beim a) der Keller nicht gegen Bodenfeuchtigkeit geschützt wurde, und b) noch das Auffüllen der Baugrube fehlt?

-----------------
""


von joebeuel am 18.02.2011 12:14
Status: Unsterblich (853 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 18 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aufschüttung an Grenzwand / Abdichtung
Hi,

nein die Tiefgarage wurde nicht direkt drangebaut, der 50cm Streifen wurde nur aufgefüllt mit Bauschutt und nicht versickerungsfähige Erde.

Also das Haus vom Bekannten stand schon seit etwa 1940 an dem Platz in dieser senke, nebenan war mal ein Metzger. Nachdem der Metzger abgerissen wurde wurde ein Wohnkomplex errichtet (etwa im Jahr 1998) mit mehreren Parteien. Dieser Wohnkomplex ist voll unterkellert sowie mit einer Tiefgarage versehen. Das Haus vom Bekannten hat auch einen Keller.

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/ansicht7z81v3lbih.jpg

Im Anhang ein Foto, hoffentlich verständlich genug.

Alles was blau ist WAR freistehend, das rot Straffierte ist aufgefüllt worden von dem Bauträger, alles was aufgefüllt ist ist natürlich nicht abgedichtet. Also ich denke eine freistehede wand muss man nicht abdichten, oder?

Nun ist es aber so, das alles was früher freistehend war, durchnässt ist und der Putz ist beschädigt.

Wer wäre denn für die Abdichtung verantwotlich gewesen?



-----------------
""


von Kurvenkratzer am 21.02.2011 12:29
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aufschüttung an Grenzwand / Abdichtung
Der Bauträger darf in dieser Situation nicht einfach die Lücke zuschütten, ohne dabei den betroffenen Gebäudeteil des Nachbarn vor Schäden zu schützen.
Hat er vor seiner Aktion die Erlaubnis eingeholt?

-----------------
""


von joebeuel am 21.02.2011 13:16
Status: Unsterblich (853 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 18 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aufschüttung an Grenzwand / Abdichtung
Wann wurde denn aufgeschüttet?




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 21.02.2011 22:52
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aufschüttung an Grenzwand / Abdichtung
Ob eine Erlaubnis eingeholt wurde ist nicht bekannt, da der alte Besitzer des Hauses an welchen engeschüttet wurde von seinem Ablegen gebrauch gemacht hatte.

Aufgeschüttet wurde nachdem der Komplex errichtet wurde. Wann genau weiß ich jetzt leider nicht.
Abgesehen davon kann ich doch nicht einfach gegen eine Wand aufschütten ohne diese zu schützen, und es kann doch nicht die Pflicht desjenigen sein welchem die Wand gehört oder? Sonst könnte ich mir ja ein Skihang in den Garten bauen welcher gegen die Wand des Nachbarn aufgeschüttet wurde und er müsste dann dafür sorgen das seine Wand kein schaden nimmt. Sehe ich das richtig, das es nicht die Aufgabe ist des Wandinhabers dafür zu sorgen das seine Wand geschützt ist?!

-----------------
""

-- Editiert am 22.02.2011 12:11


von Kurvenkratzer am 22.02.2011 12:10
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aufschüttung an Grenzwand / Abdichtung
quote:
Sehe ich das richtig, das es nicht die Aufgabe ist des Wandinhabers dafür zu sorgen das seine Wand geschützt ist?!

Das ist im Grunde nach richtig.



Jedoch sehe ich hier 2 Probleme:
1. Eventuell könnte die Forderung verjährt/verwirkt sein
2. Wenn die Aufschüttung schon Jahre her ist und nun das erstemal Wasser im Keller ist, könnte es Problematisch werden den Zusammenhang nachzuweisen. Da würde sich unter Umständen die Einschaltung eines Gutachters empfehlen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 22.02.2011 21:37
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aufschüttung an Grenzwand / Abdichtung
Auf einen Gutachter wird es wohl hinauslaufen.

Vielen Dank allen erstmal für die geopferte Zeit.

:-)

MfG
KK

-----------------
""


von Kurvenkratzer am 23.02.2011 10:37
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Aufschüttung an Grenzwand / Abdichtung
Auf einen Gutachter wird es wohl hinauslaufen.

Vielen Dank allen erstmal für die geopferte Zeit.

:-)

MfG
KK

-----------------
""


von Kurvenkratzer am 23.02.2011 10:38
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97914
beantwortete Fragen
13
Anwälte jetzt
online