Auflösungsvertrag FÖJ mit Minderjährigem gegen Willen der Eltern?

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Isar123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösungsvertrag FÖJ mit Minderjährigem gegen Willen der Eltern?

A wird in 4 Monaten 18 Jahre alt, sie wohnt seit einem halben Jahr in einer anderen Stadt als ihre Eltern. A ist in dieser Stadt gemeldet und leistet ein freiwilliges ökologisches Jahr ab. In ihrer Einsatzstelle hat sie jedoch nur Büroarbeit und Botengänge zu erledigen, weshalb sie kündigen will. Ihre Eltern wollen aber, dass sie das Jahr beendet und A s Eltern sind sehr stur.

Kann A gegen den Willen ihrer Eltern kündigen oder einen Auflösungsvertrag schließen, um gleich darauf eine geringfügige Tatigkeit, ebenfalls gegen den Willen ihrer Eltern aufnehmen?

Greift durch die verschiedenen Wohnorte der Paragraph 113 oder 112 BGB?


Ist das FöJ ein Ausbildungsvertrag oder ein Arbeitsvertrag?

Können die Eltern A trotz dem Besuch einer Berufsschule in A s Wohnort zwingen, wieder in die elterliche Wohnung zurückzukehren, solange A noch nicht wirtschaftlich Selbstständig ist?

A's Eltern weigern sich, ihr Unterhalt zu zahlen, übernehmen aber einen Mobilfunkvertrag von etwa 30€/Monat.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Sie sollte die 6 Monate noch durchhalten. Wenigstens die 4 Monate. Sie kann zwar selbst kündigen, diese Willenserklärung bedarf aber der "Absegnung" durch die Eltern. Und, mal nachgedacht, wie man die Krankenkasse finanzieren will? Ohne Unterschrift der Eltern geht bis Volljährigkeit nichts, und ab da dürfte man dann vielleicht mal durchrechnen, wie man sich finanzieren will. Krankenkasse allein ca. 170 € im Monat. Grenzenlose Selbstverwirklichung geht in der Regel gewaltig schief.

wirdwerden

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#2
 Von 
Isar123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zimmermiete 100€ warm im Monat, für Essen jetzt immer etwa 150€/Monat ausgegeben, sonstiges, wie Tabakwaren und Kohlen, etwa 50€/Monat.
Die wären durch das Kindergeld auch weiterhin gedeckt.

Durch einen Nebenjob könnte auch die Krankenkasse bezahlt werden.

Wäre es auch möglich, sich durch z.B. Selbstbeurlaubung aus dem FÖJ kündigen zu lassen?

Das wäre zwar schlecht für den Lebenslauf, aber die Arbeitsbedingungen sind so belastend, dass ich nur noch da raus will.

Das FÖJ war von Anfang an nur dazu gedacht, die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn im September zu überbrücken.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du fragst in einem [Arbeitsrechts] forum. Rechtlich gesehen ist der entscheidende Punkt, dass du eben noch nicht volljährig bist und noch keine Verträge von Relevanz eigenständig abschließen kannst. Was faktisch möglich und was du tatsächlich tust steht auf einem anderen Blatt und und wird im wesentlichen davon abhängen, wie sehr du das Verhältnis zu deinen Eltern zu belasten bereit bist.
Das Freiwillige Ökologische Jahr ist weder ein Arbeitsvertrag noch ein Ausbildungsvertrag, sondern ein Vertrag eigener Art. Die Träger sollten auch in der Lage sein, Beschwerden über die Zustände vor Ort anzugehen.

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