Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
A und B haben zusammen eine unbefristete GbR samt GbR-Vertrag seit dem 1.1.2014 und betreiben einen gastronomischen Betrieb mit guten bis sehr guten Umsätzen. Das Lokal, in dem sich der Betrieb befindet, pachten A und B von XY. Dieser „Unterpachtvertrag" läuft über A und B privat und nicht über die GbR und ist bis zum 31.12.2018 befristet.
A und B zerstreiten sich, woraufhin A beschließt, nicht mehr mit B zusammenarbeiten zu wollen. Mündlich einigen sich A und B vor Zeugen (in dem Fall XY), die GbR zum 31.12.2016 aufzulösen. Der Streit zwischen A und B eskaliert im weiteren Verlauf der ersten Auseinandersetzungsgespräche. B möchte von der Auflösung der GbR zum 31.12.2016 nichts mehr wissen und beharrt nun auf die laufenden Vertäge. Die GbR kann aufgrund des nachfolgenden Paragraphen frühestens zum 31.12.2017 gekündigt werden.
§ 2 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt am 01.01.2014. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann
unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Ich habe mich hier bereits etwas informiert über diese knifflige Angelegenheit und so wie ich das verstanden habe, wird eine GbR in drei Stufen abgewickelt. 1.Auflösung 2. Auseinandersetzung 3. Vollbeendigung. Die Auflösung kann nur durch Kündigung oder Gesellschafterbeschluss erfolgen. In unserem Szenario wurde weder eine schriftliche Kündigung verfasst, noch ist davon auszugehen, dass es zu einem einstimmigen Gesellschafterbeschluss kommt. Für die Auseinandersetzung wird eine besondere Bilanz aufgestellt, in der sämtliche Finanzen auf der Haben-Seite (Rücklagen+Konto+Eigentum z.B. Maschinen, Stühle, Tische etc.) , sowie die Verpflichtungen (Leasingvertrag, Darlehen von einer Brauerei) gegenübergestellt. Ebenfalls werden die Einlagen und die Entnahmen der Gesellschafter miteinander verrechnet.
Habe ich das bis dahin richtig verstanden?
Meine weiteren Fragen, die ich bis hier hin habe:
1. Was passiert mit den abgeschlossenen Verträgen der GbR nach deren Auflösung? Darlehen einer Brauerei, Leasingvertrag eines Firmenwagens...?! Laufen die Verträge dann auf A und B als Privatpersonen weiter oder werden die Verträge aufgelöst?
2. Der Unterpachtvertrag mit XY würde nach Auflösung der GbR fortbestehen, da er ja mit A und B als Privatpersonen abgeschlossen wurde. Gibt es für XY eine Möglichkeit A oder B ohne deren Einwilligung aus dem Vertrag zu nehmen?
3. A und B haben zwar keine gemeinsame GbR mehr, aber einen gemeinsamen Betrieb. Führen sie diesen Betrieb dann als Privatpersonen weiter?
-- Editiert von Moderator am 19.09.2016 17:30
-- Thema wurde verschoben am 19.09.2016 17:30
-- Editiert von Moderator am 23.09.2016 13:52
-- Thema wurde verschoben am 23.09.2016 13:52
-- Editiert von Moderator am 23.09.2016 13:53
-- Thema wurde verschoben am 23.09.2016 13:53
Auflösung einer GbR / Konsequenzen für die Gesellschafter
19. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 19. September 2016 | 08:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung einer GbR / Konsequenzen für die Gesellschafter
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#1
Antwort vom 19. September 2016 | 17:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man das Thema bitte in das richtige Forum verschieben?
http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=55
Vielen Dank!
#2
Antwort vom 20. September 2016 | 00:17
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Dazu würde ich Dir http://www.frag-einen-anwalt.de/ empfehlen, da das Forum keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen kann.
Eines noch: Für die Verbindlichkeiten der GbR haften beide Gesellschafter als Gesamtschuldner. Und einen Gewerbebetrieb ohne Gewerbe zu führen wäre eine Ordnungswidrigkeit die mit Geldbuße geahndet wird.
-- Editiert von Xipolis am 20.09.2016 00:20
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