Gemeinschaftliches Testament
17.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 54435 Aufrufe Mehr zum Thema:Erbrecht, Mustertext, Testament
Meine Lebenspartnerin Gitta Ganz ist nach meinem Tod meine Vorerbin.
Nacherben sind unsere Kinder Hans und Franz zu gleichen Teilen.
Wenn Gitta und ich unsere Lebensgemeinschaft auflösen, gilt die Erbeinsetzung von Gitta nicht mehr. In diesem Fall sind die Kinder Vollerben zu gleichen Teilen.
Für den Fall, dass eines unserer Kinder nach meinem Tod seinen gesetzlichen Pflichtteil fordert, ist es nicht zur Erbschaft berufen. Den Anteil erhält dann das andere unserer Kinder.
| Irgendwo, den 5. 9. 2000 | |
| Johann Muster |
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: PflichtteilsklauselSeite 2: Ersatzerben der KinderSeite 3: Mit vorweggenommener ErbfolgeSeite 4: WiederverheiratungSeite 5: Testamentsvollstrecker und TestierfreiheitSeite 6: Auflösung der Lebensgemeinschaft


