Auflösung GbR - Aufteilung der Kosten/Einnahmen, die erst nach der Auflösung kommen

24. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marketingagentur
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung GbR - Aufteilung der Kosten/Einnahmen, die erst nach der Auflösung kommen

Hallo!

Nachdem ich keine genaue Auskunft von unserem Stb. bekomme, versuche ich es mal auf diesem Wege....

Mein Mann hat sich am 14.01.2017 rückwirkend zum 31.12.2016 von seinem GbR Gesellschafter getrennt, dies geschah in beiderseitigem Einvernehmen. Mein Mann führt das Unternehmen als EU weiter ( so war es vor der Gründung bereits)
Das Inventar wurde vorerst zu 50/50 des Wertes aufgeteilt. Das Bankkonto war zu dem Zeitpunkt im Soll. Zum 31.12.2016 gab es Außenstände von Kunden, aber auch Rechnungen, die zum einen noch nicht bezahlt oder die auch noch nicht von Lieferanten gestellt wurden (Stb. Rechnung für Fibu und Abschluss 2016, Anzeigenschaltung im Auftrag des Kunden und einen Freelancer der die Rechnung jetzt erst im Februar geschickt hat (Leistung 12/2016). Das Büro hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, Mitarbeiter haben eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (Probezeit).

Ich bekomme vom Stb. der GbR keine vernünftige Aussage darüber, wie es sich mit den Kosten verhält, die noch in das Jahr 2016 fallen bzw auch mit den Einnahmen, die noch kommen und in diesen Zeitraum fallen. Wird das ganze 50/50 geteilt? Und falls die Kosten höher sein sollten, muss der ausgeschiedene GS dann die Hälfte hiervon tragen? Kommen die Rechnungen, die jetzt erst kommen, aber 2016 betreffen in die GbR in den Abschluss oder in das EU?
Wie ist es mit der Miete? Durch die Frist, müssten trotzdem beide GS die Miete jeweils hälftig tragen?

Wir sind ein wenig verzweifelt, weil der GS sich eigentlich um den BWL Teil kümmern sollte, aber nie einen Blick in die Finanzen geworfen hat. Nun sitzen wir vor einem Scherbenhaufen und versuchen zu retten, was zu retten ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe

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