Aufhebungsvertrag statt betriebsbedingter Kdg.

13. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Missjeanny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag statt betriebsbedingter Kdg.

Hallo zusammen,

ich habe gestern von meinem Arbeitgeber erfahren, dass ich zum 30.06.2010 die Kündigung erhalten werde. Nun wurde mir angeboten, dass ich stattdessen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben könnte. In der Theorie wäre ich damit durchaus einverstanden, habe allerdings Angst vor einer Sperre in Bezug auf das Arbeitslosengeld.

Nun habe ich bereits herausgefunden, dass Aufhebungsverträge nicht zwangsläufig zu einer Sperre führen müssen, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ansonsten unumgänglich gewesen wäre, die reguläre Kündigungsfrist dennoch eingehalten wird und der Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 0,25 bis 0,5 Monatsgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit erhält.

Die ersten beide Punkte wären durch den mir angebotenen Aufhebungsvertrag gewährleistet, allerdings wurde die Abfindungssumme "netterweise" nach oben gerundet, so dass die Abfindung effektiv etwas mehr als 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit betragen würde. Wenn ich dadurch allerdings eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld riskiere, rechnet sich das allerdings überhaupt nicht.

Nach allen Recherchen, die ich bisher angestellt habe, scheint mir das Risiko eine Sperre bezüglich des Arbeitslosengeldes zu bekommen, sehr hoch. Dennoch habe ich auch immer noch vor Augen, dass mir der Aufhebungsvertrag natürlich eine ganze Menge Rennerei etc. sparen würde, weil ich dann nicht mehr klagen müsse. Und abgesehen von den Kosten, die mir dadurch dann entstehen, würde ich bei Gericht vermutlich weniger bekommen.

Gibt es hier jemanden, der bereits praktische Erfahrung mit diesem Thema sammeln konnte? Macht es beispielsweise Sinn morgen mit dem Entwurf des Aufhebungsvertrags mal zur Agentur für Arbeit zu gehen und die zu fragen, ob ich das ohne Sperre unterschreiben kann oder wecke ich damit am Ende nur schlafende Hunde?

Besten Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Sofort arbeitssuchend melden.

Dann die Fristen klären. Es hängt sehr viel von Art des Betriebes und Begründung und Fristen ab. So erfolgt bei 3-seitigen Aufhebungsverträgen keine Sperre.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Missjeanny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal noch herzlichen Dank für deine Rückmeldung, OFentsch.

Für alle, die vielleicht vor dem gleichen Problem stehen wie ich, wollte ich hier noch kurz von meiner Vorgehensweise und dem Resultat erzählen:

Da ich mich ja ohnehin schnellstmöglich arbeitsuchend melden wollte, bin ich an dem Freitag direkt noch zu Agentur für Arbeit gegangen und habe der Sachbearbeiterin meine Situation geschildert (Aufhebungsvertrag wurde angebote, will aber keine Sperre riskieren). Leider konnte mir die Sachbearbeiterin dazu natürlich keine verbindliche Antwort liefern, war allerdings so nett und hat eine Anfrage an die Leistungskontrollstelle geschickt. Diese hat sich dann am Montag telefonisch bei mir zurückgemeldet und ein paar Details des Aufhebungsvertrags abgefragt. Da trotz AV die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird und die Kündigung zuvor mündlich angedroht wurde, so sagte der Herr von der Leistungskontrollstelle, habe ich keine Sperre zu erwarten. Er hat gleich noch einen Vermerk zu dem Telefonat in meine Akte gemacht. Da ich zwischendurch ein paar Tage mit einer dicken Erkältung im Bett lag, hat mein Arbeitgeber zur Fristwahrung die schriftliche Kündigung rausgeschickt und mich somit fristgerecht gekündigt. Nachträglich habe ich dann noch den Aufhebungsvertrag, der dann wohl "nur" noch ein Abwicklungsvertrag zu sein scheint, unterschrieben. Gestern war ich nun zur Abgabe meines Antrags auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur und habe dort noch einmal bestätigt bekommen, dass nach Prüfung meines Sachverhalts keine Sperre verhängt wird.

Als Fazit kann ich also festhalten: Es war gut, dass ich mich mit dem AV direkt an die Agentur für Arbeit gewendet habe und die Fakten offen dargelegt habe. Man muss offenbar bei den Sachbearbeitern nur ein wenig darauf drängen. Die Sachbearbeiterin, bei der ich zunächst war, hatte nämlich zwischendurch noch Rücksprache mit einer Kollegin gehalten, die ihr dringend davon anriet die Leistungskontrollstelle zu informieren bzw. dort eine Anfrage hinzuschicken ("Die haben sich da immer so doof."). Meine Sachbearbeiterin hat es letztlich trotzdem gemacht und mir damit sehr geholfen! Auch der Vermerk zu dem geführten Telefonat war gestern ordnungsgemäß in meiner Akte verzeichnet. Ich muss sagen, dass ich nach all dem, was man so über die Agentur für Arbeit hört, positiv überrascht war. Klar muss man fragen und nachhaken, aber wenn man sich für die eigene Sache einsetzt, zieht die Agentur für Arbeit auch mit.

Viele Grüße
Jeanny

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@Missjeanny,
Nett, dass Sie hier nochmal eine Rückmeldung gegeben haben!
Sie hatten Glück und eine korrekte Mitarbeiterin in der AfA getroffen, die gibt es. Solche Intelligenzbestien wie die Kollegin aber auch. Wäre die zuständig gewesen, würde Ihre Wertung wohl auch anders ausfallen.
Eine mündliche Aussage in der AfA zählt oft nicht, Sperren passieren trotzdem. Dass ein Telefonat korrekt in der Akte vermerkt ist, ist auch nicht selbstverständlich. Es bleibt die Empfehlung, Aussagen immer schriftlich bestätigen zu lassen.

Dass Sie tatsächlich so informiert wurden, wie es der Rechtslage bei Aufhebungsverträgen entspricht, erstaunt mich eher und ist sicher erfreulich!

@Fentsch:
"So erfolgt bei 3-seitigen Aufhebungsverträgen keine Sperre."

Weshalb?

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""

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