Aufhebungsvertrag statt betriebsbedingte Kündigung

26. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Arbeitserlaubnis
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufhebungsvertrag statt betriebsbedingte Kündigung

Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag um laut Vertrag "einer sonst erfolgenden betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung" zu vermeiden angeboten mit ne kleine Abfindung.
Die Firma war in 4 Länder tätig aber tritt aus 2 zurück wegen hohen Verluste, ich bin als Content Manager seit ca. 18 Monaten für eine die 2 betroffenen Länder beschäftigt aber der einzige von meine Abteilung der dann gekündigt wird (16 Leute sind insgesamt betroffen).
Meine Frage ist, soll ich diese Aufhebungsvertrag unterschreiben um die Abfindung zu bekommen oder werde ich denn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? Ich habe einige Artikel zum Thema gelesen aber die kamen alle aus Rheinland-Pfalz, ich wohne in Baden-Württemberg und komme aus Neuseeland und deswegen bin ich mir nicht sicher wie es für mich aussieht wegen Arbeitslosengeld.
Ausserdem, ich habe noch Anspruch auf 6 Tage Resturlaub (die ich wegen wichtiger Projekte nicht nehmen könnte) von 2008 und bis zum Vertragsende werde ich noch 15 Tage einsammeln (Die 21 Tage sind Mehrwert als die Abfindung). Muss die Firma dies ausbezahlen oder heisst folgende Klausel aus den Aufhebungsvertrag dass ich kein Anspruch mehr drauf habe?:

quote:
"Bis zu Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen die Verpflichtungen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung fort.Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer entsprechend der arbeitsvertraglichen Vereinbarung mit sofortiger Wirkung von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung freizustellen.Die Freistellung erfolgt in diesem Falle zunaechst unwiderruflich für die Dauer noch offener Urlaubsansprüche oder Freizeitausgleichsansprueche, die mit gewährten Freistellung erledigt sind.Im Anschluss daran bleibt die Freistellung nach Abschluss des Urlaubs ist widerruflich. Die widerruflichkeit erfolgt, um in Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses auftretende Fragen zu klären oder eine vorübergehend notwendig gewordene Tätigkeit des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen zu ermöglichen.

Vielen Dank im Voraus.

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7 Antworten
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#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ein von AG angebotener Aufhebungsvertrag hat für mich immer den negativen Touch, damit u.U. Kündigungsschutzklagen zu umgehen.

M.W. nach wird man durch einen Aufhebungsvertrag bis max. 3 Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt.

Da heißt es also rechnen, Abfindung oder Arbeitslosengeld...

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben das richtig interpretiert, wenn Sie den Vertrag unterschreiben, sind Ihre Urlaubsansprüche weg. Und Sie werden von der Arbeitsagentur gesperrt, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird im Aufhebungsvertrag.
Wenn Ihr Urlaubsanspruch schon mehr wert ist ist als die Abfindung, sollten Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben und eine Kündigung des Arbeitgebers abwarten. Und dann dagegen klagen.

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#3
 Von 
Arbeitserlaubnis
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi zusammen,
danke fuer den Feedback. Der Aufhebungsvertrag entspricht meine Kuendigungsfrist, 3 Monaten.
Ich habe aber gestern gelesen dass weil ich in zweiten Jahreshalb weg wuerde dass ich Anspruch auf mein Jahresurlaub habe, stimmt das?
Und wie/was/wo dagegen klagen? Sorry aber darueber habe ich noch nicht gedacht und ich weiss wirklich nicht "warum" ich mich klagen kann wenn es sich um eine betriebsbedingte Kuendigung geht?
Danke im Voraus

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#4
 Von 
Arbeitserlaubnis
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi zusammen,
noch ein paar Informationen mehr zum Fall.
Die Firma wird niemand anders von meine Abteilung entlassen (8 feste Mitarbeitern und ca. 15 Werkstudenten) , ich bin zwar der juengster aber von die feste Mitarbeitern gibt es 3 die eine kurzere Zeit als ich beschaeftigt sind. Ausserdem, am gleichen Tag als ich mein Aufhebungsvertrag bekommen habe, hat die Firma ein Azubi in meine Abteilung uebernommen mit festen Vertrag.
Ich bin fuer ein "Land" verantwortlich, naemlich UK (den englischen Markt) aber mache die gleiche Arbeit als die Leute die fuer den anderen zwei Laender taetig sind.
Der englische Markt wollen die nicht komplett zu machen sondern, von DE aus fuehren lassen und von daher meine Stelle waere theoretisch noch Vertretbar.
Fuer die Firma geht es nur um Kostensparen da Sie grad vor einem Kauf stehen und eine Schwarzezahl brauchen und um das durchzukriegen haben Sie die Stellenabbau vorgenommen.
Wie sieht meine Chancen mit eine Klage aus?
Danke im Voraus.

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#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Mit Blick auf Arbeitslosengeld sollte in den Aufhebungsvertrag dringend ein Passus a la "sonst wäre betriebsbedingt gekündigt worden".

"Wie sieht meine Chancen mit eine Klage aus?"
Schlecht, rote Zahlen führen auf Dauer immer in den Konkurs, insofern ist ein sinnvoller Stellenabbau eine übliche Gegenmaßnahme.

Abfindungen werden, soweit ich weiß, immer gegen das Arbeitslosengeld gerechnet, insofern sind Abfindungen immer ein zweischneidiges Schwert. Falls es der Realität entspricht sollte aus der Abfindung ggf. eine garantierte Bonuszahlung werden - falls du z.B. erfolgsabhängig bezahlt worden bist.

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#6
 Von 
Arbeitserlaubnis
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,
danke fuer die Antwort ah_xy.
Ich kann auch die Stellenabbau hier verstehen aber soweit als ich gelesen habe, muss die Firma erstmal Leute entlassen die nicht solang wie ich dabei sind? Das sind die haelfte meine Abteilung aber ich bin der einziger der ein Aufhebungsvertrag bekommen hat und ein Azubi wird am gleichen Tag uebernommen?
Ausserdem die koennten mich dann woanders einsetzen, statt der Azubi oder (wir machen ehe die gleiche)? Sie Wollen aber alle diese Leute entlassen rein ums Geld zu sparen, ich habe auch gelesen dass dies kein Grund ist fuer eine betriebsbedingte Kuendigung, nur in Zusammenhang mit andere Gruende.
Wenn ich eine Klage einrichte muss die Firma nachweisen das es kein andere Wahl gab oder? Waere es nicht besser die Bedrohung hier zu machen und denn eine groessere Abfindung zu verlangen oder habe ich echt so schlechte Chancen?
Danke im Voraus.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich würde gegen die Kündigung klagen. Bei dem Vergleichsgespräch, was regelhaft vor einer Gerichtsverhandlung stattfindet, wird dann das Thema Abfindung erneut angesprochen. Und vielleicht ein paar Euro mehr für Sie bringen.
Die Klage können Sie selber beim Arbeitsgericht stellen. Dort gibt es Mitarbeiter, die die Klage dann für Sie aufnehmen.

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