Aufhebungsvertrag für mich als Personaler - BR hinzuziehen?

17. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
ein_kleines_hexchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag für mich als Personaler - BR hinzuziehen?

Guten Morgen,

ich bin seit sieben Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Personalerin tätig und habe inzwischen zwei Kinder, weswegen ich aktuell nur 14 Stunden arbeite in der Woche. Das ist meinem Chef zu wenig und er möchte sich von mir trennen. Das ist so kurz vor Weihnachten und meiner bevorstehenden Kur im Januar alles andere als ein feiner Stil (und wir hatten bislang ein gutes Verhältnis!). Ich war gestern bei einer Anwältin um den Aufhebungsvertrag mit ihr durchzugehen. Ich werde eine großzügige Abfindung erhalten und auch sonst gibt es nur kleine Änderungswünsche in den Formulierungen (widerrufliche Freistellung statt unwiderruflicher Freistellung bspw.). Also: ich werde den Aufhebungsvertrag annehmen, möchte aber nicht abgeschüttelt werden wie eine lästige Fliege sondern dass man mich fair behandelt. Das beinhaltet bspw. auch, dass mein Chef mir für die bevorstehende Sperrzeit beim Arbeitsamt noch etwas draufpackt, denn ich sehe die Abfindung als Entschädigung für den Verlust meines Arbeitsplatzes und nicht zum Daherhalten für entgangene Arbeitsamtsleistungen (hinzu kommt ja auch noch die Krankenversicherung, die ich dann in der Zeit selbst tragen muss).
Lange Rede kurzer Sinn: als Personaler habe ich mich immer zwischen den Stühlen gefühlt, wenn es um den Betriebsrat ging, quasi nicht als "normaler" Arbeitnehmer. Jetzt aber, wo mein Chef mich einfach so weg haben will (Kündigung ist wg. Beschäftigungssicherung nicht möglich, daher AHV), sehe ich aber die gute Form nicht mehr gewahrt und überlege, zum Verhandlungsgespräch am Montag einen Betriebsrat hinzuzuziehen.
Darf ich das? Oder muss er dem zustimmen, dass ein BR dabei ist?
Was ich damit bezwecken will?
Ich bni fachlich sicher fit, aber alles andere als gut im Verhandeln und wenn es um mein eigenes Arbeitsverhältnis geht, werde ich schwer zu kämpfen haben, dass ich nicht losheule. Das Verhandeln wird ein BR sicher nicht für mich übernehmen, darum geht es mir nicht. Er gäbe mir ein Gefühl von Stärke und dass mein Chef nicht den Dicken raushängen lässt. Er soll es fair abwickeln und wenn ein BR dabei ist, wird mein Chef sich keine großen Tricks leisten können. Das Verhältnis der Personalabteilung zum BR ist sehr angespannt aufgrund von großen Veränderungen im Haus (leider schon seit Jahren) und wenn der BR beim AHV kein Mitspracherecht hat, so spielt es dennoch ein wenig in das Verhältnis rein, sodass sich "mein Chef benehmen muss" quasi.
Denke ich falsch? Kicke ich mich damit gleich ganz raus und mein Chef zieht den AHV zurück?

Vielen Dank für einen Tipp.

-- Editier von ein_kleines_hexchen am 17.12.2016 08:08

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ich schätze, dass du als Personalerin tatsächlich eine leitende Angestellte bist. Damit ist der Betriebsrat für dich einfach nicht zuständig. Wenn einer mit geht in dieses Gespräch, dann sollte das doch der Anwalt sein, mit dem du die Dinge beraten hast.

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#2
 Von 
ein_kleines_hexchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich bin kein leitender Angestellter, ich bin Personalsachbearbeiterin und der BR ist demnach auch für mich zuständig. Ich habe auch zu einem Kollegen im BR einen guten Draht und könnte ihn fragen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du bist anwaltlich vertreten. Nimm die Anwältin mit und gut ist. Ich würde mein Augenmerk eher darauf richten, nicht mehr auszuhandeln, sondern zuzusehen, dass man in keine Sperrfrist beim Arbeitsamt kommt. Das kann man nämlich ganz legal hinbekommen, weisst Du als Personalerin doch.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
keine Sperrfrist beim Arbeitsamt kommt. Das kann man nämlich ganz legal hinbekommen


Stimmt.

Ergänzend ein kleiner Hinweis auf die Fünftelregelung! Abfindungen sind "außerordentliche Einkünfte".

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