Aufhebungsvertrag durch AG abgelehnt

2. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.12.2020 12:59:43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag durch AG abgelehnt

Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst als Erzieherin. Da ich nun in einer Woche von der Stadt in einen anderen Landkreis ziehe, habe ich eine neue Arbeit gesucht und auch gefunden.
Ich hab dann, auf Anraten meiner Leiterin, Anfang Juni um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Da dies wohl gängige Praxis ist.
Bei meinem neuen AG würde das AV am 1.8. beginnen. Nun kam gestern per Post die Absage, da auf mich in der Einrichtung nicht verzichtet werden kann, damit der Betreuungsschlüssel eingehalten wird. Allerdings gibt es schon eine Angestellte, welche meinen Bereich übernimmt und das wurde auch mit der Leitung so vereinbart. Nun hat jedoch der Personalrat meiner Bitte um den Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt und ich könnte erst 6 Wochen vor Quartalsende kündigen. Das heißt die neue Stelle könnte ich erst ab 1.10. antreten. Den neuen Arbeitsvertrag habe ich aber schon unterschrieben und nun ist die Frage wie geht es weiter. Ich weiß, dass auch ich einen Fehler gemacht habe, indem ich vorzeitig unterschrieben habe. Ich muss definitiv das neue AV antreten. Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich nicht mehr beim alten AG erscheine? Ich werde mich morgen natürlich direkt mit meiner Leiterin und der Personalabteilung in Verbindung setzen, da die Begründung für mich nicht nachvollziehbar ist.
Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich nicht mehr beim alten AG erscheine?

- Sie erhalten die fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung (gut, das ist nicht schlimm für Sie - Sie wollen ja weg)
- Sie bekommen ein schlechtes Arbeitszeugnis wegen der Arbeitsverweigerung
- Ihre Arbeitsverweigerung beim alten Arbeitgeber spricht sich bis zum neuen Arbeitgeber herum
- Der Arbeitgeber macht Schadensersatzforderungen gegen Sie geltend. Dafür muss dem Arbeitgeber ein finanzieller Schaden entstehen - in einer non-Profit-Branche eher selten, aber nicht unmöglich. Am Betreuungsschlüssel hängen meines Wissens oft Zuschüsse oder Fördergelder. Wenn Ihr Arbeitgeber durch Ihre Arbeitsverweigerung Zuschüsse/Fördergelder zurückzahlen muss (oder nicht mehr erhält), dann müssen Sie evtl. dafür bluten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Haben Sie den noch Urlaub zu bekommen oder evtl Überstunden, die Sie noch abfeiern können? Eine Abfindung können Sie sich natürlich abschminken, diese wird normalerweise auch nur dann vom Arbeitgeber gezahlt, wenn er Sie loswerden will und nicht umgekehrt.

Wenn Sie noch Urlaub haben oder eben Überstunden, dann würde ich die zuallererst mal ansetzen. Dann handelt es sich im besten Falle nur noch um ein paar Tage, da wird der Chef möglicherweise davon absehen, dass Sie diese noch ausfüllen. Ansonsten wird Ihnen kaum eine andere Möglichkeit bleiben, als die neue Arbeit am 1.10 anzutreten und abzuwarten was passiert.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Nun hat jedoch der Personalrat meiner Bitte um den Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt
Das kann einfach nicht stimmen - dergleichen gehört in keiner Weise zu den Aufgaben einer Personalvertretung.
Es muss die Personalabteilung sein. Der Arbeitgeber.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.12.2020 12:59:43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht Personalrat sondern Personalabteilung bzw. Fachabteilung. Das war mein Fehler.

Urlaub hab ich noch, aber der ist ab nächste Woche, da wir diesen Samstag umziehen und er würde die Zeit von zwei Monaten auch nicht abdecken.
Hab heut mit der Leitung meiner Einrichtung gesprochen und sie können es auch absolut nicht nachvollziehen. Es ist auch von dieser Seite schon ohne mich geplant und zwei neue Kollegen kommen auch.

0x Hilfreiche Antwort

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