Also, ich versuche jetzt bei meiner Firma einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu erwirken. Nach welcher Grundlage kann ich da gehen?:durchschn. Bruttolohn x Arbeitjahre? ......oder wie?
Danke
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"EAW"
Aufhebungsvertrag-Abfindung- was ist Usus?
9. Januar 2004
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Frage vom 9. Januar 2004 | 11:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag-Abfindung- was ist Usus?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2004 | 12:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Bruttolohn x Betriebszugehörigkeit X 0,5 ist der Mindestsatz
Bruttolohn x Betriebszugehörigkeit X 0,75 ist ein gutes Ergebnis
#2
Antwort vom 9. Januar 2004 | 13:27
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
:o)
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"EAW"
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