Aufhebungsvertrag,selber kündigen oder kündigen lassen...???

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476148-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufhebungsvertrag,selber kündigen oder kündigen lassen...???

Erstmal ein allgemeines hallo in die Runde :grins:

Ich hätte da gerne mal eine kleine komplizierte Frage.

Folgendes Problem habe ich derzeit:

Bin nun seit Januar diesen Jahres in meinem erlernten und ausgeübten Beruf erkrankt und werde diesen auch nicht weiter ausüben können. Bin noch in einem festen Arbeitsverhältniss, jedoch kann oder möchte mir mein jetztiger Arbeitgeber , keinen anderen Arbeitsplatz anbieten. Jetzt habe ich über die RV einen LTA Antrag gestellt und das ist auch alles in trockenen Tüchern. Jetzt sprach mich mein Personalchef darauf an, das man ja jetzt mal das bestehende Arbeitsverhältniss beenden sollte ( Umschulung über die RV beginnt nächsten Monat)

Jetzt stehe ich vor der Frage, was ich am besten machen soll bzw kann. Aufhebungsvertrag oder kündigen bzw kündigen lassen ??? Was würde mir in welchem Fall zustehen bezüglich noch ausstehenden Urlaub ( Urlaubsgeld) Weihnachtsgratifikation ( Anteilmäßig) und natürlich wie sieht es rein Rechtlich mit einer Abfindung aus ?

Laut RV und dem Umschulungsträger soll ich überhaupt nichts machen, aber jetzt ist halt die Situation da, wo mein Arbeitgeber eine Enscheidung verlangt...

Kann mir da vielleicht jemand eine Auskunft geben oder hat jemand schon mal etwas ähnliches gehabt ????

Fragen über Fragen...

Über eine oder auch mehrere Antworten würde ich mich freuen...

lg Jörg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Was ist ein LTA-Antrag?

Wenn ich richtig verstehe, willst du im nächsten Monat eine Umschulung beginnen. D. h., du musst den noch bestehenden Arbeitsvertrag kündigen. Dass der AG dir mit einem Aufhebungsvertrag entgegenkommt, ist doch ok, dann bist du an keine Fristen gebunden.

Anspruch auf Abfindung besteht nicht, waum auch? Du bist doch krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage den Vertrag zu erfüllen und du willst eine Umschulung starten und musst aus dem Vertrag raus. Warum sollte der AG das entschädigen??

Was Urlaub-, Weihnachtsgeld und Gratifikation angeht: Habt ihr einen Betriebsrat?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb476148-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , erstmal danke für deine Antwort.

LTA bedeutet : Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Richtig, ich möchte bzw werde nächsten Monat eine Umschulung starten. Laut dem Träger "Reha und Beruf" brauche ich den Vertrag nicht zu beenden, da die Umschulungsmaßnahme eine Art Reha ist.

Zur Abfindung, hätte mein Arbeitgeber mir nicht innerbetriblich etwas anderes anbieten müssen ( ca 45 Mitarbeiter) ?
Betriebsrat existiert...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Was hätte er Dir denn anbieten können? Stattdessen jemand anderes aus dem Job nehmen oder wie?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Laut dem Träger "Reha und Beruf" brauche ich den Vertrag nicht zu beenden, da die Umschulungsmaßnahme eine Art Reha ist.


?? Dann würde ich mir mal eine Grundlage dafür geben lassen bzw. die Sache erklären lassen. Eine Umschulung ist eine Ausbildung und es kann doch gleichzeitig kein weiteres Arbeitsverhältnis laufen? Da musst du dich fachnmännisch beraten lassen.

Zitat:
Zur Abfindung, hätte mein Arbeitgeber mir nicht innerbetriblich etwas anderes anbieten müssen


Du meinst, einen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten entsprechenden Arbeitsplatz als Art Wiedereingliederung? Damit kenne ich mich nicht aus. Aber stelle deine Frage mal im Unterforum "Sozialrecht", da dürfte sie besser aufgehoben sein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb476148-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was hätte er Dir denn anbieten können? Stattdessen jemand anderes aus dem Job nehmen oder wie?

wirdwerden


Nein, das natürlich nicht, aber die Stelle geben können, wo jetzt extra jemand für gesucht wird, bzw schon geschult wird. Mir geht es nicht darum da unbedingt wieder arbeiten zu müssen( bin ja froh das alles so gekommen ist) jedoch möchte ich den jetztigen AG da einfach etwas bluten lassen, er hat mir auch vorne rum schöne Augen gemacht...und dann fallen lassen..., nach guten 25 Jahren. Hoffe ihr versteht wie ich das meine ?

Mit der Fachmännischen Beratung habe ich eben kurzentschlossen schon gemacht. Ich bin auf dem richtigen Weg. Eine Umschulung ( Krankheitsbedingt) ist eine Reha Maßnahme und wird nicht als Ausbildung gesehen. Daher kann ich rein rechtlich das jetztige Arbeitsverhältnis bis zum ende meiner Umschulungsmaßnahme weiterlaufen lassen....

0x Hilfreiche Antwort

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