Die Zwangsverwaltung wurde ein Monat vor der Zwangsversteigerung aufgehoben. Der Zwangsverwalter kassiert die Mieten vom Mieter weiterhin nach der Aufhebung, nach der Zwangsversteigerung und dem Eigentümerwechsel und verweigert dem neuen Eigentümer die Herausgabe der Mieten. Was sagt das Gesetz bzw. die Rechtsprechung?
Aufhebung der Zwangsverwaltung
19. August 2008
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Frage vom 19. August 2008 | 17:21
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Status: Beginner (98 Beiträge, 47x hilfreich)
Aufhebung der Zwangsverwaltung
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