Aufhebung der Zwangsverwaltung

19. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
orne
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 47x hilfreich)
Aufhebung der Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung wurde ein Monat vor der Zwangsversteigerung aufgehoben. Der Zwangsverwalter kassiert die Mieten vom Mieter weiterhin nach der Aufhebung, nach der Zwangsversteigerung und dem Eigentümerwechsel und verweigert dem neuen Eigentümer die Herausgabe der Mieten. Was sagt das Gesetz bzw. die Rechtsprechung?

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