Aufhebung Insolvenzverfahren §200 InsO - P-Konto

6. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Katrin1966
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufhebung Insolvenzverfahren §200 InsO - P-Konto

Hallo,

ich brauche mal Hilfe.
Das Insovenzverfahren wurde aufgehoben und befinde mich nun in der Wohlverhaltensperiode.
Ich habe ein P-Konto und weis jetzt nicht ob ich das lassen soll oder ob ich es in ein normales Girokonto wieder umwandele?
Überwacht der Insolvenzverwalter mein Konto?
Wie ist das, wenn andere Zahlungen eingehen wie Erstattungen von Krankenkasse oder wenn man Schmerzensgeld eventuell bekommt?

Vielen Dank

-- Editier von Katrin1966 am 06.02.2017 12:45

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, interessiert den Treuhänder das P-Konto nicht mehr. In die Insolvenzmasse geht ja nur noch das pfändbare Einkommen sowie sämtliche Zahlungen nach § 295 InsO . Das Insolvenzverfahren dürfte daher der Umwandlung des Kontos nicht im Wege stehen. Aufpassen muss man aber, wenn evtl. bereits vor der Insolvenzeröffnung das Konto von einem Gläubiger gepfändet wurde. Die Pfändung ist nämlich durch die Insolvenz nicht einfach weg.

Da Sie konkret nach Schmerzensgeld fragen, unterstelle ich mal, dass es dafür auch einen konkreten Anlass gibt. Rührt der Schmerzensgeldanspruch aus einem Ereignis vor der Aufhebung des Insolvenzverfahrens her, dann sollten Sie hier schleunigst eine Nachmeldung an den IV/TH machen. Schmerzensgeld ist nämlich vollständig pfändbar und fällt daher, wenn das auslösende Ereignis vor oder im Insolvenzverfahren eingetreten ist, in die Insolvenzmasse. Wenn da keine Meldung an den IV erfolgte, hat man Insolvenzmasse verheimlicht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katrin1966
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich hatte 2015 einen Radunfall und bis jetzt Nacht mein Anwalt alles mit der Gegenseite.
Ich hatte nur eine Info,dass mein Anwalt erstmal 1000 Euro haben möchte und das Geld wenn es überhaupt genehmigt wird von der Gegenseite, würde das auf sein Konto gehen.
Ich konnte bis jetzt nicht angeben, da ich nicht einmal wußte wie und was.
Wie ist das wenn ich eine Schwerbehinderung von 60% habe also schon vor der Insolvenz?
Ich bin echt überfordert damit und habe jetzt Angst, weil ich das meinem Insolvenzverwalter nicht mitgeteilt hatte das mit dem Unfall.
Es war aber vor der Insolvenz.
Soll ich dem Brief den ich von meinem Anwalt bekommen habe,den Insolvenzverwalter schicken?
Danke

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Katrin1966):
Ich konnte bis jetzt nicht angeben, da ich nicht einmal wußte wie und was.


Dass Sie einen Unfall hatten und es Ansprüche gegenüber einen Dritten geben kann, wussten Sie aber. Schließlich haben Sie ja auch einen Anwalt beauftragt. Was hat Sie gehindert das einfach mal dem IV mitzuteilen?

Sie können sich jetzt nur noch retten, indem Sie eine entsprechende Nachmeldung machen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katrin1966
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
was muss dem Insolvenzverwalter jetzt schicken genau oder lieber ein Schreiben aufsetzen und alles erklären warum ich das nicht gemeldet habe?
Es steht ja nichtmal fest ob überhaupt was gezahlt wird.
Hatte ja auch Anzeige bei der Polizei gemacht.
Kann der Insolvenzverwalter mein Konto überwachen wenn Gelder eingehen, dass geht doch sicher automatisch weg und wurd gepfändet?
Ich danke dir.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Schildern Sie dem IV alles in einem Schreiben und schicken alles in Kopie mit, was Sie so haben. Also auch Abschriften der Schreiben Ihres Anwaltes an die Versicherung und evtl. Antwortschreiben der Versicherung.

Vermutlich wird der IV die Nachtragsverteilung anordnen lassen und alle Beteiligten darüber informieren. Dann wird das Geld direkt an den IV gezahlt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Katrin1966
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank ich werde das heute gleich fertig machen
Danke

PS: Muss ich auch wenn ich m in nächster Zeit extra Zahlungen von Ämtern oder so wie Schulgeld extra freigeben lassen oder jemand mal was zahlt wie Stromkostengutschrift?
Mein IV schrieb,dass ich mich an die Bank wenden soll.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wurde denn Ihr Konto vor der Insolvenz durch einen Gläubiger gepfändet?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Katrin1966
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Zitat (von Katrin1966):
Ich konnte bis jetzt nicht angeben, da ich nicht einmal wußte wie und was.


Dass Sie einen Unfall hatten und es Ansprüche gegenüber einen Dritten geben kann, wussten Sie aber. Schließlich haben Sie ja auch einen Anwalt beauftragt. Was hat Sie gehindert das einfach mal dem IV mitzuteilen?

Sie können sich jetzt nur noch retten, indem Sie eine entsprechende Nachmeldung machen.



Hallo,

ich hatte 2011 schon einen Unfall und 2015 und bis jetzt kam nie was immer nur Schriftverkehr.
Und ich dachte immer nur dann,sobald eine Zahlung angekündigt wird oder was im Brief steht,dass ich erst dann was mitteilen muss dem IV.

Ich habe alles gemeldet schriftlich gefaxt jetzt kann ich nur abwarten was passiert ob mir Anzeige droht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Katrin1966
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Wurde denn Ihr Konto vor der Insolvenz durch einen Gläubiger gepfändet?


Hallo, durch einen Gläubiger war eine Pfändung drauf , er bekam nichts davon durchs Pkonto.

-- Editiert von Katrin1966 am 07.02.2017 17:31

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