Aufgebotsverfahren

12. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fredy2206
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)
Aufgebotsverfahren

Liebe Mitglieder,

ich bräuchte in einer Erbsache noch mal Eure Hilfe. Unsere Mutter ist Ende letzten Jahres verstorben und hat meinem Bruder als Vorausvermächtnis ihr Haus vermacht. Dies haben wir am 19.01.2015 in einem Auseinandersetzungsvertrag geregelt und ich dachte, ich sei raus aus der Sache. Im Anschluß an unseren Notartermin bezüglich des Auseindersetzungsvertrages wurde das Haus verkauft. Bei diesem Termin war ich aber nicht mehr dabei, weil es für mich ja nicht mehr wichtig war. Nun ist es wohl so, dass in Abteilung III des Grundbuches noch eine Briefgrundschuld eingetragen ist und keiner weiß, wo der Grundschuldbrief ist. Nun muss ich dazu sagen, dass unsere Mutter nicht die Ordentlichste war......mein Bruder hat mit unserer Mutter die letzten 20 Jahre zusammen im Haus gelebt und da immer klar war, das er das Haus nach ihrem Tode erbt, habe ich mich auch nie darum gekümmert.
Heute bekomme ich vom Notar eine Mail mit einem Schreiben, in dem ich an Eides Statt erklären soll, dass ich nach dem Grundschuldbrief gesucht und ihn nicht gefunden habe. Auch soll ich was zu irgendwelchen Gesprächen zwischen dem Grundschuldgeber und dem Anwalt sagen, von denen ich gar keine Kenntnis habe. Mir ist völlig unklar, warum ich nun dazu herangezogen werde?????
Ich habe doch alles abgetreten und somit ist für mich die Sache erledigt? Zwar stehe ich noch mit im Grundbuch (laut Erbschein), aber wir haben doch in dem Auseinandersetzungsvertrag geregelt,. dass mein Bruder dort alleinig eingetragen werden soll. Das Haus konnte er doch auch verkaufen ohne mein Zutun und hier soll ich auf eimal Erklärungen an Eides statt abgeben? Über Dinge, von denen ich keinerlei Kenntnis habe? Dazu muss ich sagen, dass das Verhältnis zu meinem Bruder nicht das Allerbeste ist, er immer darauf bedacht ist, mich über den Tisch zu ziehen und ich diese ganze unselige Sache endlich mal abschließen möchte?
Muss ich da wirklich noch mitwirken?

Danke und liebe Grüße
fredy

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Muss ich da wirklich noch mitwirken?


Ja

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fredy2206
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Antwort, für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Da der Grundschuldbrief nicht mehr auffindbar ist, muss der Brief beim Amtsgericht für kraftlos erklärt werden, sonst kann die Grundschuld nicht gelöscht werden. Hierfür müssen die bisherigen Eigentümer eine eidesstattliche Erklärung abgeben, das ist lediglich eine formelle Angelegenheit.

quote:
Muss ich da wirklich noch mitwirken?

Ja, ich verstehe nicht, wo das Problem ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fredy2206
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Das Problem ist, dass ich davon überhaupt nichts wusste, mir keiner was davon gesagt hat. Der Notar sagte damals, es sei Aufgabe des Verkäufers (das war ja mein Bruder), das Grundbuch zu bereinigen.
Ich soll unterschreiben, dass ich die Unterlagen meiner Mutter nach dem Grundschuldbrief durchsucht habe, was ich natürlich nicht getan habe. Und ich soll beeiden, dass meine Mutter die Unterlagen von der Bank nie erhalten hat. Das kann ich einfach nicht, weil ich es nicht weiß. Und es geht mir auch um die Kosten. Wer trägt die?
Mein Bruder hat das Haus geerbt, er bekommt den gesamten Erlös und ich darf nachher noch die Kosten tragen?

Was ich auch nicht verstehe ist, warum dann nur mein Bruder das Haus verkaufen konnte, ich stehe doch genauso im Grundbuch mit drin?

Danke für Eure Tipps.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Kosten sollte Dein Bruder tragen. Das solltest Du natürlich klären.

Für das Aufgebot müssen sämtliche bisherigen Eigentümer sinngemäß erklären, dass sie nicht die geringste Ahnung haben, wo sich der Grundschuldbrief befinden könnte und dass sie sich Mühe gegeben haben, ihn zu finden.

Da Du in der Zeit zwischen dem Tod Deiner Mutter und dem Abschluss des Erbauseinandersetzungsvertrages formell Eigentümerin warst, musst auch Du so eine Erklärung abgeben.

quote:
Und ich soll beeiden, dass meine Mutter die Unterlagen von der Bank nie erhalten hat. Das kann ich einfach nicht, weil ich es nicht weiß.


Dann solltest Du so etwas auch nicht unterschreiben. Sprich bitte mit dem Notar, so dass er den Passus umformuliert oder streicht.

quote:
Was ich auch nicht verstehe ist, warum dann nur mein Bruder das Haus verkaufen konnte, ich stehe doch genauso im Grundbuch mit drin?


Du hast das Haus doch schon mit notariellem Vertrag an ihn abgetreten. Dann kann er es auch alleine verkaufen und zwar auch dann, wenn er noch nicht als Eigentümer eingetragen ist.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

quote:
Das Problem ist, dass ich davon überhaupt nichts wusste, mir keiner was davon gesagt hat.

Dass der Grundschuldbrief nicht auffindbar ist, hat sich mit Sicherheit erst nach Beurkundung des Kaufvertrages herausgestellt, als der Notar den Gläubiger angeschrieben hat und um Übersendung der Löschungsunterlagen gebeten hat.



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